VonAdrian Kilbschließen
Ab Dezember 2025 zählt die Witwenrente zum steuerpflichtigen Einkommen. Fallen die Einnahmen sehr hoch aus, reduziert sich die Hinterbliebenenrente entsprechend.
Bei der Regelung der Hinterbliebenenrente steht im Dezember 2025 in Deutschland eine Änderung an, durch die Millionen Rentnern eine deutliche Kürzung droht. Seit Juli 2024 wanderte der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrenten getrennt von der regulären Zahlung auf dem Konto. Der Grund für dieses Prozedere war eine technische Übergangslösung, die eine direkte Miteinberechnung bisher unmöglich gemacht hatte. Genau das ändert sich jetzt.
Ab dem letzten Monat dieses Jahres zählt das Extrageld direkt zum Einkommen. Die Anrechnung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erfolgt zeitversetzt im Juli 2026, wie diese erklärt. Zunächst gibt es kurz vor dem Jahreswechsel Rückzahlungen für 17 Monate, die Altersbezüge können sich ab dem kommenden Sommer dann allerdings um eine zweistellige Summe reduzieren.
So stark sinkt die Witwenrente bei diesem Einkommen ab Dezember 2025
Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bekommen hat, erhält noch bis inklusive November automatisch einen pauschalen Zuschlag von 7,5 Prozent gezahlt. Für Ruheständler, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in Rente gegangen sind, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent. Dieser wird in beiden Fällen nicht auf das Einkommen angerechnet, er hat also keine negativen finanziellen Folgen auf die Höhe der Hinterbliebenenrente.
Genau das ändert sich dann allerdings schlagartig ab Dezember 2025. Durch die Anrechnung auf das Nettoeinkommen im Juli 2026 dürfen mehr Rentner als bisher den geltenden Freibetrag überschreiten, erklärt rentenbescheid24.de. Schon bisher müssen wegen der Einkommensanrechnung rund 750.000 Betroffene mit 2500 Euro weniger im Jahr leben.
Von Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 gibt es einen Freibetrag von 1076,86 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind liegt er nochmal um 228,42 Euro höher. 40 Prozent der Geldsumme, die über dem Freibetrag liegt, zieht die Rentenversicherung von der Witwenrente ab. Wer beispielsweise mit seiner Rente ein Nettoeinkommen von 1600 Euro erreicht, bekommt die Hinterbliebenenrente um 209,20 Euro gekürzt.
| Höhe des Einkommens | Abzüge |
|---|---|
| 1077 Euro | 0 Euro |
| 1100 Euro | 9,20 Euro |
| 1200 Euro | 49 Euro |
| 1300 Euro | 89,20 Euro |
| 1400 Euro | 129,20 Euro |
| 1500 Euro | 169,20 Euro |
| 1600 Euro | 209,20 Euro |
| 1700 Euro | 249,20 Euro |
| 1800 Euro | 289,20 Euro |
Sozialverband erklärt: Was bei der Witwenrente als Einkommen anerkannt wird
Zukünftig sind Erleichterungen bei der Witwenrente geplant: Durch die Einführung eines zusätzlichen Sockelbetrags könnte ein größerer Teil bei der Einkommensanrechnung monatlich unberücksichtigt bleiben. Aus Angst vor Kürzungen seine Arbeitszeit zu reduzieren, ist aber auch schon jetzt oft ein Fehler. Einen Zuschlag auf die Witwenrente erhalten bislang in Deutschland generell die Hinterbliebenen, deren verstorbener Ehepartner eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat oder vor der Regelaltersgrenze verstorben ist. Nach dem Sterbevierteljahr wird das eigene Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt – der sich übrigens im Sommer 2026 wieder erhöht.
Als Einkommen gelten dabei neben dem Lohn für eine Erwerbstätigkeit auch Alters-, Betriebs- oder sonstige Renten, Einkünfte aus Kranken- und Arbeitslosengeld sowie Elterngeld, wie der VdK Deutschland erklärt. Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Die Rentenversicherung prüft automatisch Ihren Anspruch auf den Zuschlag und versendet entsprechende Bescheide.
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