„Wirksames Mittel gegen Armut“

Änderung bei der Witwenrente: So viel Hinzuverdienst ist in Zukunft möglich

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Bei der Witwenrente gilt ein gewisser Freibetrag. Hier haben Hinterbliebene künftig einen Vorteil: Die Regierung möchte einen größeren Teil der Einkünfte nicht anrechnen.

Wer eine staatliche Hinterbliebenenrente bezieht, also eine Witwen- oder Witwerrente, darf sich seit Sommer 2025 über ein höheres Netto-Monatseinkommen freuen, das er verdienen darf. Seit Juli 2025 gibt es durch eine Änderung bei der Witwenrente einen erhöhten Freibetrag von 1076,86 Euro auf weitere Einkünfte.

Der Sozialverband VDK Deutschland erwartet, dass die Merz-Regierung mit einem Sockelbetrag bald Witwen entlastet.

Die Regierung um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will jetzt darüber hinaus eine Erleichterung schaffen. Nutznießer sollen diejenigen Hinterbliebenen sein, die noch im Berufsleben stehen und einer Erwerbsbeschäftigung nachgehen. echo24.de gibt einen Überblick über die Pläne.

Merz-Regierung will bei Witwenrente mehr Freiheiten bei Einkünften schaffen

Laut der Koalition, bestehend aus Union und SPD, ist eine Reform geplant, durch welche sich die Anrechnung des eigenen Einkommens bei Witwenrentenbezug reduzieren soll. „Im Koalitionsvertrag (Zeile 616 f.) ist verabredet, die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente zu verbessern. Auf diese Weise sollen die Anreize für Witwen und Witwer, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder aufzunehmen, erhöht werden“, erklärt eine Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber echo24.de. Das wäre zugleich ein Baustein, um den Fachkräftemangel in der Bundesrepublik zu bekämpfen. 

Anfang Dezember 2025 bestätigte Kanzler Merz in der ARD-Arena einer Witwe, dass bei der geplanten umfassenden Rentenreform diese Frage mit auf der Liste stehe und die eingesetzte Rentenkommission entsprechende Vorschläge machen werde. Aktuell ist es so: Übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag von 1076,86 Euro, werden der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Bezüge entsprechend gekürzt. Eine Tabelle zeigt: So viel darf ab Juli 2025 zur Hinterbliebenenrente dazuverdient werden. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt dieser Freibetrag um weitere 228,40 Euro pro Monat an. Künftig sollen Witwen und Witwer mit Einkommen noch besser gestellt werden.

Sozialverband fordert Tempo bei Witwenrenten-Änderung: „Geht um schnelle Umsetzung“

Der Sozialverband VdK Deutschland erwartet, dass ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium der alten Ampel-Regierung wieder aufgegriffen wird, der Erwerbsarbeit attraktiver macht. Die Arbeitszeit zu reduzieren, um die Witwenrente zu schonen, könnte sich dann als noch größerer Fehler entpuppen.

„Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Witwen müssen verbessert werden. Schon die Ampel-Regierung hatte das versprochen, und auch Union und SPD haben sich dazu bekannt. Jetzt geht es darum, das auch schnell umzusetzen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele gegenüber echo24.de. Witwenrenten sind immer noch ein wirksames Mittel gegen Armut. Viele Frauen können keine ausreichenden eigenen Rentenansprüche erwerben, da sie in ihrem Arbeitsleben häufig unfreiwillig in Teilzeit arbeiten und sich unentgeltlich um Kinder und pflegebedürftige Angehörige kümmern.

Änderung bei der Hinterbliebenenrente: Sockelbetrag soll nicht berücksichtigt werden

Durch die Einführung eines zusätzlichen Sockelbetrags, der bei der Einkommensanrechnung monatlich unberücksichtigt bleibt, sollten Erleichterungen für die Betroffenen erreicht werden – zusätzlich zum Freibetrag, der sich auch im Sommer 2026 wieder erhöht. Insbesondere jungen Verwitweten mit kleinem Einkommen wollte die Ampel-Regierung von Olaf Scholz (SPD) auf diesem Weg finanziell entlasten und zudem Frauen mit geringer eigener Rente helfen, finanziell über die Runden zu kommen.

„Besonders von hohen Einkommensverlusten bedroht sind junge Hinterbliebene mit Kindern, wenn die Ehepartner früh sterben. Die Rentenanwartschaft ist in solchen Fällen oft sehr niedrig und die sich daraus ergebene Witwen- oder Witwerrente liegt häufig unterhalb des Existenzminimums“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele weiter.

Wie hoch soll der Sockelbetrag bei der Witwenrente ausfallen?

Der neue Sockelbetrag sollte zusätzlich zu den bereits bestehenden anrechnungsfreien Beträgen hinzukommen und dazu beitragen, dass ein Teil des eigenen Erwerbseinkommens oder von Erwerbsersatzeinkünften von Hinterbliebenen künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt auf die Witwenrente angerechnet wird, schreibt Rentenbescheid24.de. Andere Einkommen wie Zinseinkünfte oder Mieteinnahmen sind in diesem Zusammenhang nicht gemeint.

Das Vorhaben war Teil eines Maßnahmenpakets der Wachstumsinitiative, mit der die deutsche Volkswirtschaft angekurbelt werden sollte. Die geplanten Regelungen sollten ursprünglich ab Juli 2025 in Kraft treten, mussten jedoch aus technischen und politischen Gründen verschoben werden, wie Rentenbescheid24.de berichtet.

Vorgesehen war, dass sich der Sockelbetrag an der Geringfügigkeitsgrenze, also der Verdienstgrenze im Minijob, orientiert und dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt wird. In den kommenden beiden Jahren verschiebt sich die steuerfreie Einkommensgrenze durch die Mindestlohnerhöhung nach oben. Demzufolge könnte auch der Sockelbetrag höher ausfallen und bei knapp über 600 Euro liegen.

Verband möchte anrechnungsfreie Vollzeittätigkeit für Witwenrentner in Mindestlohnhöhe

Der Sozialverband VdK Deutschland zeigt sich optimistisch, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzentwurf zustande kommt. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung die schon 2024 im Rahmen der Wachstumsinitiative geplante Änderung neu auflegt und sie Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen bis zur jährlichen Geringsfügigkeitsgrenze von der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ausnimmt“, teilte der Verband der echo24-Redaktion weiter mit.

Im Ergebnis bliebe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente regelmäßig anrechnungsfrei. Was das Vorhaben zudem verzögern könnte: Die Merz-Regierung stuft das Vorhaben als nicht prioritäres Projekt ein, wie eine Sprecherin mitteilte. Es steht also nicht ganz oben auf der Themen-Agenda.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Dmitrii Marchenko

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