Ungerecht?

Aktivrente erntet Kritik: Werden Selbstständige ausgeschlossen?

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Die Aktivrente steht bevor – jedoch sollen die Steuervorteile nur Angestellten zugestanden werden. Für den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland ist dies „ein Schlag ins Gesicht der Selbstständigen“.

Berlin – Anfang nächsten Jahr soll sie nun also kommen – die angekündigte Aktivrente. Durch sie sollen ältere Arbeitnehmer motiviert werden, noch weiterzuarbeiten, obwohl sie in Rente gehen könnten. Dafür soll es dann Steuerbegünstigungen geben. Die älteren Arbeitnehmer sollen bis zu 2.000 Euro im Monat dann steuerfrei verdienen dürfen. Durch die Maßnahme soll ein Teil der Fachkräftelücke geschlossen werden. Das Problem mit dem Gesetzentwurf zur Aktivrente – in diesem Modell ist die Aktivrente nur für Angestellte vorgesehen. Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V., sieht darin eine ganz klare Diskriminierung Selbstständiger, die nach seinen Worten sowieso oft über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten.

Mit der Aktivrente sollen Rentner und Rentnerinnen im Ruhestand 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können - allerdings nur Angestellte.

Selbstständige sollen mit der Aktivrente bewusst nicht gefördert werden

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche führte Lutz aus, dass gerade Selbstständige meist hoch qualifizierte Fachkräfte sind, deren Verlust am Arbeitsmarkt durchaus größer sein könnte als die teuer erkauften älteren Angestellten. Doch die Regierung sieht das anders. Sie führt in ihrem Gesetzesentwurf dazu aus, dass eben die Selbstständigen häufig über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten würden und deshalb zusätzliche Anreize durch eine steuerliche Förderung nicht notwendig seien.

Für Lutz ist jedoch klar, dass eine Aktivrente, von der nur Arbeitnehmer profitieren werden, dann wohl auch zu einer Vielzahl an Scheinarbeitsverhältnissen führen wird. Solche Konstrukte sind bereits bekannt und ermöglichen es Selbstständigen mit geringem Einkommen, Nachteile bei der Sozialversicherung durch eine Schein-Anstellung zu vermeiden.

Verband kritisiert Renten-Plan der Merz-Regierung für „krasse Ungleichbehandlung“ von Selbstständigen

Für Lutz sind die geplanten Steueranreize grundsätzlich positiv, um die Menschen zu motivieren, auch im Alter weiterzuarbeiten. Dass die Selbstständigen aber davon ausgeschlossen werden sollen, ist für ihn eine „krasse Ungleichbehandlung“, wie er der Wirtschaftswoche sagte. Er findet, dass die Selbstständigen das so nicht akzeptieren dürfen und erwägt eine Klage gegen ein entsprechendes Gesetz.

Im Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, dass Arbeitgeber für die älteren Beschäftigten dann Beiträge zur Rentenversicherung leisten sollen. Damit sind Selbstständige, Beamte und auch Minijobber raus aus dem Modell. Wie Lutz jedoch erklärte, gilt das dann auch für bestimmte Selbstständige, die per Gesetz verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, wie beispielsweise Handwerker oder selbstständige Physiotherapeuten. Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze also nicht von weiteren Beitragszahlungen profitieren, wenn sie weiterarbeiten.

Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz – eine Klage gegen ein derartiges Gesetz wäre notwendig

Für Lutz ist klar, dass ein derartiges Gesetz, dass die Selbstständigen massiv benachteiligt, ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot ist. Er stuft den Gesetzentwurf als „verfassungsrechtlich hochproblematisch“ ein. Er führte weiter aus, dass bereits heute freiwillig versicherte Selbstständige ungefähr 20 Prozent höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müssen als bei abhängigen Beschäftigungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Auch dies ist seiner Meinung nach nicht vertretbar.

Lutz sieht es auch als verfassungsrechtlich problematisch an, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich im Vergleich zu jüngeren Arbeitnehmern begünstigt werden. Die Nichtberücksichtigung von Selbstständigen dabei bezeichnete er in diesem Zusammenhang sogar als „Einschränkung der freien Berufswahl“.

Bis zu 6097 Euro Steuerersparnis sind durch die Aktivrente jährlich eventuell möglich

Wie dem Einkommenssteuerrechner des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen ist, lassen sich durch die Aktivrente im Jahr bis zu 6.097 Euro Steuern sparen. Durch die Aktivrente entsteht ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich. Das sind 24.000 Euro Einkommen im Jahr, für die keine Einkommensteuer anfällt. Unklar ist noch, ob dieser Freibetrag zusätzlich zum Grundfreibetrag in Höhe von aktuell 12.084 Euro gewährt werden soll oder stattdessen gelten soll. Würde er zusätzlich gewährt, sind bei getrennter Veranlagung pro Person 6.097 Euro Steuerersparnis drin. Im zweiten Fall beträgt die Steuerersparnis immerhin noch 2.662 Euro.

Rubriklistenbild: © Iuliia Zavalishina/zoonar/imago

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