Frische Milliarden für das Sondervermögen

„Falscher Reflex“: Wirtschaft fordert Streichung von Feiertagen für die Konjunktur – DGB läuft Sturm

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Deutschlands Wirtschaftsexperten werfen die Idee in den Raum, einen Feiertag für das Wachstum zu streichen. Es würde dem Staat Milliarden an Mehreinnahmen bringen – der DGB läuft Sturm.

Berlin – Es ist milliardenschwer, das Paket zur Reform der Schuldenbremse und des Sondervermögens für die Infrastruktur, das auf den letzten Drücker noch vor der neuen Regierungsbildung von CDU und SPD durchgedrückt werden soll. Doch wie soll der Schuldenberg finanziert werden? Nach Auffassung einiger Ökonomen über den wohl eher weniger freiwilligen Beitrag der Arbeitnehmer – nämlich die Streichung eines Feiertages zugunsten der Konjunktur. Der DGB hält das für eine ganz schlechte Idee – und läuft Sturm.

Wirtschaftsexperten schlagen vor, einen Feiertag für die Konjunktur zu streichen. Es würde dem Staat Milliarden an Mehreinnahmen bringen – der DGB läuft Sturm.

Feiertag streichen für mehr Einnahmen: Wirtschaft hofft auf Milliarden – DGB blockt ab

Deutschland hat offiziell bundesweit neun nationale Feiertage – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein willkommener Anlass zur Erholung. Doch in der Wirtschaft gibt es immer wieder Stimmen, die eine Streichung fordern. Ein zusätzlicher Arbeitstag soll nun Gelder zur Finanzierung des Milliardenpaketes in die Staatskasse spülen, fordern Ökonomen: „Die Streichung eines Feiertages sollte Teil eines Maßnahmenpakets für mehr Arbeit sein“, sagte dazu Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung gegenüber IPPEN.MEDIA.

BundeslandAnzahl Feiertage im Jahr 2025
Stadt Augsburg (Bayern)14
Bayern (katholische Gemeinden)13
Bayern (evangelische Gemeinden)12
Baden-Württemberg12
Saarland12
Sachen (katholische Gemeinden)12
Thüringen (katholische Gemeinden)12
Sachsen (evangelische Gemeinden) 11
Thüringen (evangelische Gemeinden) 11
Nordrhein-Westfalen11
Rheinland-Pfalz11
Sachsen-Anhalt11
Berlin10
Brandenburg10
Bremen10
Hamburg10
Hessen10
Mecklenburg-Vorpommern10
Niedersachsen10
Schleswig-Holstein10

Ökonomen wollen Feiertag abschaffen: „Leistungsbereitschaft“ für das Sondervermögen

Es sei geplant, mehr Schulden aufzunehmen, um Infrastrukturinvestitionen zu steigern und Deutschland wehrhafter zu machen, das bringe viel zusätzliche Arbeit: „Wenn die zusätzliche staatliche Nachfrage aber nicht auf zusätzliche Leistungsbereitschaft trifft, wird andere, privatwirtschaftliche Aktivität verdrängt. Es kommt dann nicht zu zusätzlichen Investitionen, sondern nur zu einer Verlagerung, begleitet von Inflation und hohen Zinsen“, so Fuest. Gewerkschaften widersprechen jedoch vehement – und warnen vor negativen Folgen für die Produktivität.

Dass in Deutschland zu wenig gearbeitet wird, ist falsch: Beschäftigte leisten ihren Anteil zur Wirtschaft, oft über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus – das zeigt die hohe Anzahl an vielfach unbezahlten Überstunden. 

Anja Piel, DGB

Arbeitnehmer sollen für Konjunktur auf Feiertag verzichten: DGB läuft Sturm – „Feiertage sind kein Luxus“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied erklärt dazu: „Ein gestrichener Feiertag für die Beschäftigten wird die Wirtschaft nicht entfesseln. Feiertage sind eben kein Luxus, sondern wichtiger Bestandteil unserer Arbeitskultur; sie tragen zur Erholung der Beschäftigten und damit auch zur Produktivität bei. Dass in Deutschland zu wenig gearbeitet wird, ist falsch: Beschäftigte leisten ihren Anteil zur Wirtschaft, oft über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus – das zeigt die hohe Anzahl an vielfach unbezahlten Überstunden“.

Durchschnittliche Anzahl der Feiertage im europäischen Vergleich:

  • Malta, Bulgarien, Zypern, Slowakei: 12 Tage
  • Österreich, Finnland, Kroatien: 11 Tage
  • Tschechien, Frankreich, Portugal, Spanien, Litauen, Griechenland, Lettland, Slowenien: 10 Tage
  • Luxemburg, Schweden, Italien, Irland, Polen: 9 Tage
  • Norwegen, Dänemark: 8 Tage
  • Deutschland: 7 Tage

Quelle: Eurofound/ Europäische Erhebung Über die Arbeitsbedingungen (EWCS), 2024

„Falscher Reflex“: DGB-Vorstand warnt vor Streichung von Feiertagen

Die Abschaffung eines Feiertags würde die hohe Arbeitsbelastung der Beschäftigten weiter verschärfen, warnt Piel: „Es ist ein falscher Reflex mancher Arbeitgeber und Ökonominnen, auf der Suche nach Lösungen nur auf die Arbeitnehmer zu zeigen“. Arbeitgeber hätten es in der Hand, die Wirtschaft anzukurbeln, indem sie mehr Tarifverträge mit Gewerkschaften verhandeln und mehr aus- und weiterbilden.

Wenn der Staat seine Einnahmen erhöhen will, streicht er nicht Feiertage für Beschäftigte, sondern richtet seinen Blick auf die 900.000, die so reich sind, dass sie nicht arbeiten müssen, sondern von Zinsen, Dividenden und Vermögen leben.

Anja Piel, DGB

Der Staat könne dies unterstützen – mit einer echten Reform der Schuldenbremse für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Krankenhäuser sowie mit sinkenden Energiekosten. Die Vorsitzende des Bundesvorstandes ergänzt: „Wenn der Staat seine Einnahmen erhöhen will, streicht er nicht Feiertage für Beschäftigte, sondern richtet seinen Blick auf die 900.000, die so reich sind, dass sie nicht arbeiten müssen, sondern von Zinsen, Dividenden und Vermögen leben und gleichzeitig nur Mini-Steuern zahlen – nicht auf diejenigen, die ohnehin schon einen großen Beitrag leisten.“

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Experten-Schätzungen: Abschaffung eines Feiertags bringt 8 Milliarden

Laut einer Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft könnte ein zusätzlicher Arbeitstag bis zu acht Milliarden Euro an zusätzlicher Wirtschaftsleistung, also ein Plus 0,2 Prozent bringen. Doch tatsächlich ist die exakte Berechnung schwierig, da nicht in jeder Branche mehr Arbeitszeit automatisch zu einer höheren Produktion führt. Hinzu kommt, dass Deutschland ein föderales System hat: Da die Bundesländer unterschiedlich viele Feiertage haben, wäre eine einheitliche Umsetzung wohl eine Herausforderung.

Ökonomen führen einen nördlichen Nachbarn als Beispiel an: In Dänemark wurde 2023 einer der elf gesetzlichen Feiertage gestrichen, der „Store Bededag“, der dem deutschen Buß- und Bettag ähnelt, um mehr Geld für Rüstungsausgaben zu rekrutieren. Laut einem Gutachten des dänischen Wirtschaftsministeriums führte das zu Mehreinnahmen von rund 400 Millionen Euro für den Staat. Doch die Berechnungen wurden von Ökonomen angezweifelt, und Zehntausende demonstrierten gegen die Reform. Am Ende einigte man sich auf einen Gehaltszuschlag von 0,45 Prozent des Jahresgehalts für Arbeitnehmer als Ausgleich.

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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