VonAmy Walkerschließen
Neben den großen gibt es auch viele kleine Änderungen im Jahr 2024. So wird der Kinderreisepass abgeschafft und es ist geplant, dass Männer bezahlten „Vaterschaftsurlaub“ erhalten können.
München – Bürgergeld, Mehrwertsteuer, Heizungsgesetz: Das sind die Neuerungen des Jahres 2024, über die viel diskutiert und berichtet wurde. Doch es gibt auch viele unscheinbare Änderungen, die Verbraucher betreffen. Hier ein Überblick.
Änderungen 2024: Cannabis wird legal, Führerscheine werden weiter ausgetauscht
Junge Menschen, die keine Ausbildung finden können, haben ab dem 1. August 2024 eine Garantie auf eine Lehrstelle. Das bedeutet, dass diejenigen, die trotz aller Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung anmelden können.
Die Erlaubnis, in Maßen legal Cannabis konsumieren zu dürfen, ist gesetzlich noch nicht verabschiedet. Geplant ist, dass jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen darf. Außerdem soll jede volljährige Person eines Haushalts für den Eigenkonsum bis zu drei Cannabispflanzen anbauen dürfen.
Das E-Rezept wird zum Standard und ab 1. Januar für alle gesetzlich Krankenversicherten verpflichtend etabliert. Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen. Patienten haben dann drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: per elektronischen Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder mittels Papierausdruck.
Bis zum Jahr 2033 müssen etliche ältere Führerscheine schrittweise in neue einheitliche EU-Dokumente umgetauscht werden. Der Umtausch läuft bereits – und zwar schrittweise nach Geburtsjahrgängen. 1965 bis 1970 Geborene müssen ihren Führerschein (mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998) spätestens bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.
Neue Regeln für Mieter und Pläne für Vaterschaftsurlaub
Bisher war es meist so: Wer zur Miete wohnt, zahlt die Kosten für den Kabel-Fernsehanschluss mit, egal ob dieser genutzt wird oder nicht. Möglich wurde das durch das sogenannte Nebenkostenprivileg, das Hauseigentümern erlaubte, die Kabelgebühren über die Nebenkosten an die Hausgemeinschaft weiterzugeben. Dieses Privileg hat die Politik bereits seit Dezember 2021 gestrichen, bis zum 30. Juni läuft eine Übergangsfrist. Danach können alle Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen und, falls gewollt, auch einen eigenen Kabelvertrag abschließen. Verpflichtend ist das dann aber nicht mehr.
Ab 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern über die Grenzen der Europäischen Union hinaus reisen, benötigen dann einen Reisepass mit Chip. Aber es gibt eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2023 dürfen die herkömmlichen Pässe noch ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bis zum jeweiligen Gültigkeitsende dürfen Kinder dann auch noch mit dem alten Pass reisen. Der neue Pass kann im Bürgeramt beantragt werden.
Die Bundesregierung plant, 2024 einen bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen. Väter sollen dann nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen lang bezahlt freimachen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Es handelt sich um ein Gesetzesvorhaben, das noch nicht umgesetzt wurde.
Ab Oktober 2024 dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen bei winterlichen Verhältnissen (Eis, Schnee, Schneematsch und Glätte) gefahren werden, wenn sie das „Alpine-Symbol“ tragen (eine Schneeflocke in einem Bergmotiv). Ab 2018 produzierte Reifen, die nur die Kennung „M+S“ (Matsch und Schnee) aufweisen, erfüllen dann nicht mehr die „situative Winterreifenpflicht“.
Pfandpflicht, einheitlicher Ladekabel und Steuerfristen 2024
Außerdem gelten folgende Regeln für 2024:
- Ab dem 1. April 2024 haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt. Finanziert werden zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr
- Zum 1. Januar 2024 wird die Pfandpflicht erweitert: Dann wird ein Einwegpfand in Höhe von 25 Cent auch auf Milch und Milchgetränke in Kunststoffflaschen erhoben.
- Ab Juli 2024 gilt für neue Schnellladesäulen für E-Autos, dass mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit- oder Kreditkarten möglich sein muss.
- Ab Herbst 2024 gilt, dass Elektrogeräte wie Smartphones, Kopfhörer oder Tablets mit dem gleichen Kabel aufladbar sein müssen. Der einheitliche Ladestandard in der Europäischen Union ist dann USB-C. Dadurch soll unter anderem weniger Elektroschrott produziert werden.
- Wird die Steuererklärung für das Jahr 2022 durch einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein erstellt, so muss diese spätestens am 31. Juli 2024 dem Finanzamt vorliegen. Für Selbstausfüller gilt bei der Abgabe der Steuererklärung 2023 die Frist 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, ist eine Fristverschiebung auf den 2. September 2024 möglich
Mit Material von dpa
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