Blackbox, Winterreifen und Co.

Änderungen für Autofahrer im neuen Jahr: Was ab Januar 2024 gilt

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Im Jahr 2024 kommen auf Autofahrer zahlreiche Änderungen zu. Einige davon greifen bereits ab Januar. Wir verraten, welche das sind.

Verpflichtende Blackbox, neue Regeln für Winterreifen und ein neues „Pickerl“ in Österreich: Im Jahr 2024 wird sich für Autofahrer einiges ändern. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und verraten, welche bereits ab Januar gelten – und welche erst im Laufe des Jahres folgen.

1. CO₂-Steuer auf Benzin und Diesel steigt deutlicher als geplant

Ab dem 1. Januar 2024 zündet die nächste Stufe der CO₂-Steuer. Die Erhöhung fällt deutlicher aus als sie ursprünglich angedacht war: Statt 30 Euro sollten eigentlich 40 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO₂ bei Benzin und Diesel fällig werden. Doch nach der kürzlichen Haushaltseinigung der Bundesregierung fiel der Betrag höher aus: Ab Januar 2024 werden nun 45 Euro pro Tonne fällig. Für Autofahrer heißt das laut ADAC, dass der CO₂-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der für den Liter Diesel um rund 4,7 Cent steigt. Ein Experte macht aber Hoffnung, dass der Spritpreis über das Jahr 2024 stabil bleibt – oder vielleicht sogar leicht sinkt.

2. Österreich führt die Ein-Tages-Vignette ein

In Österreich ist ab Januar 2024 eine Ein-Tages-Vignette für Autobahnen erhältlich. Diese kann jedoch nur noch digital erworben werden und kostet 8,60 Euro. Die 10-Tages-Vignette wird teurer und kostet nun 11,50 Euro. Das neue Ein-Tages-„Pickerl“ lohnt sich vor allem für Tagesausflügler: Sie müssen ab sofort keine 10-Tages-Vignette mehr kaufen. Auch Transitreisende können mit der Tagesvignette sparen, wenn sie etwa nach Italien oder Slowenien fahren – aber nur, wenn der Urlaub länger als zehn Tage dauert.

3. Änderungen bei den Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung

Jedes Jahr passt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Typklassen bei der Kfz-Versicherung an. Im Jahr 2024 sind rund 13 Millionen Autofahrer von dieser Änderung betroffen. Für 7,4 Millionen Fahrzeughalter bedeutet dies einen höheren Versicherungsbeitrag – 5,4 Millionen Autobesitzer können sich dagegen über einen günstigeren Beitrag freuen. Die Höhe des Beitrags hängt von den Schäden und Reparaturkosten ab, die ein bestimmtes Automodell verursacht. Aber auch die Regionalklassen werden jedes Jahr neu eingeteilt. Vor allem Vollkasko-Versicherungen werden laut einer Analyse im Jahr 2024 deutlich teurer.

Ab Januar 2024 zündet die nächste Stufe der CO2-Steuer. Für Autofahrer heißt das laut ADAC, dass der CO₂-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der für den Liter Diesel um rund 4,7 Cent steigt. (Symbolbild)

4. Umtausch des Führerscheins

Auch im Jahr 2024 geht der Umtausch der alten Führerscheine weiter: Die alten rosa- und graufarbenen „Lappen“ werden damit endgültig abgeschafft. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen – es gibt eine bestimmte Frist, die eingehalten werden muss. Wer die Frist verstreichen lässt und kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bis zum 19. Januar 2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umgetauscht haben. Bis zum 19. Januar 2025 müssen dann die Jahrgänge 1971 oder später ihren Führerschein umtauschen. Die genauen Umtauschfristen für andere Jahrgänge können in einer entsprechenden Tabelle eingesehen werden.

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5. „Blackbox“ im Auto kommt

Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 mit einem „Event Data Recorder“ (EDR) ausgestattet sein. Diese „Blackbox“ sammelt verschiedene Daten wie etwa Geschwindigkeit, Gaspedalstellung und die Aktivität des ABS und kann im Falle eines Unfalls Informationen zum Unfallhergang liefern. Die gespeicherten Daten werden nur im Falle eines Crashs für eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Unfall aufgezeichnet. Ansonsten werden sie direkt wieder gelöscht. Der EDR soll der Unfallrekonstruktion und der Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit dienen.

6. Neue Assistenzsysteme werden verpflichtend

Ebenfalls ab Juli 2024 sind auch neue Assistenzsysteme im Auto verpflichtend. Bereits seit dem Jahr 2022 gelten diese Systeme für neu entwickelte Fahrzeuge, ab 2024 müssen sie dann aber auch in allen Neuzulassungen vorhanden sein. Zu den verpflichtenden Assistenzsystemen gehören unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, ein Notbremsassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent und ein Rückfahrassistent. Mit den neuen Systemen soll die Sicherheit beim Fahren erhöht werden.

Ampelmännchen der besonderen Art: Zehn Motive, die aus der Reihe tanzen

Otto-Waalkes-Ampel in Emden
Unverkennbare Pose: Diese Ampelmännchen in Emden ist dem dort geborenen Komiker Otto Waalkes gewidmet. © STPP/Imago
Mainzelmännchen-Ampel in Mainz
Früher kannte jedes Kind die Mainzelmännchen aus den Werbepausen im Fernsehen – 2013 wurden sie auch an einem Fußgängerüberweg in ihrer „Heimatstadt“ Mainz verewigt. © imagebroker/Imago
Fußgängerampel mit den Saarlodris
Die Fernsehmaskottchen Saarlodris waren einst den Zuschauern des Saarländischen Rundfunks bekannt – 2019 wurden sie auf Fußgängerampeln in Saarbrücken verewigt. © BeckerBredel/Imago
Bergmann-Ampelmännchen in Ensdorf
Mit Helm und Grubenlampe in der Hand: In Ernsdorf im Saarland gibt es einen Bergmann als Ampelmännchen. © BeckerBredel/Imago
Karl-Marx-Ampelmännchen in Trier
In Trier wurden 2018 Karl-Marx-Ampelmännchen präsentiert – Anlass war der 200. Geburtstag des Philosophen. © Ralph Peters/Imago
Fussgaengerampel am Koelner Tor in der Siegener Innenstadt
Eine Fussgängerampel am Kölner Tor in der Siegener Innenstadt zeigt bei Grün den Bergmann „Henner“. © Rene Traut/Imago
Fussgaengerampel am Koelner Tor mit dem Huettenmann Frieder
In Köln wurde der Hüttenmann „Frieder“ auf einer Fußgängerampel verewigt. © Rene Traut/Imago
Ampelmännchen in Gestalt des Bonifatius am Dom zu Fulda
In Fulda gibt es einen Heiligen als Ampelmännchen: Bonifatius weist hier Fußgängern den Weg über die Straße. © Eibner/Imago
Ampelmännchen in Köln zeigen gleichgeschlechtliche Paare
In Köln wurden anlässlich des Christopher Street Days 2019 Ampelmännchen in Betrieb genommen, die gleichgeschlechtliche Paare zeigen. © Rene Traut/Imago
Schützenampel in Neuss
In Neuss in Nordrhein-Westfalen gibt es Ampeln mit einem Schützen-Männchen. Platziert sind sie unter anderem entlang von Hauptstraßen, schließlich ziehen hier beim Schützenumzug die meisten Menschen vorbei © Michael Gstettenbauer/Imago

7. Winterreifen: Nur noch mit einem speziellen Symbol zulässig

Ab dem 1. Oktober 2024 sind in Deutschland nur noch Winterreifen zugelassen, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Das Symbol setzt sich aus einer Schneeflocke und einem Berg zusammen und gilt auch für Ganzjahresreifen. Bei winterlichen Straßenbedingungen dürfen ab dem genannten Zeitpunkt keine Reifen mehr gefahren werden, die lediglich eine „M+S“-Kennzeichnung haben. Das Alpine-Symbol soll eine höhere Sicherheit bei winterlichen Bedingungen garantieren.

8. Ende der staatlichen Förderprämie für Elektroautos

Bis Ende 2024 hätte die Förderung für Elektroautos eigentlich noch laufen sollen. Geplant war eine Senkung im Vergleich zu 2023: Der Bund hätte einen Zuschuss von 3.000 Euro für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro gewähren sollen. Fahrzeuge, die teurer sind, hätten keine Förderung mehr erhalten. Doch im Dezember 2023 verkündete die Bundesregierung überraschend das Aus für den Umweltbonus. Um Frust bei den Kunden und stornierte Bestellungen zu vermeiden, entschlossen sich aber viele Hersteller, die gestrichene Förderprämie selbst zu übernehmen.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

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