Mietpreisbremse

Kostentreiber im Bürgergeld: Jetzt will sich die Merz-Regierung Vermieter vorknöpfen

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Die Mieten sind ein Kostentreiber im Bürgergeld. Jetzt liegt ein Vorschlag zum Sparen vor. Jobcenter sollen dabei gegen Vermieter vorgehen – unter einer Bedingung.

Berlin – Wenn von den „explodierenden“ Bürgergeld-Kosten die Rede ist, dann rückt der Blick zwangsläufig auf die Kosten der Unterkunft. Denn nach dem Regelsatz für das alltägliche Leben der Beziehenden – und dem Strom in ihrer Wohnung – sind die Mieten der zentrale Grund für den Anstieg. Im laufenden Jahr sollen 13 Milliarden Euro allein aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden – der Anteil der Kommunen kommt noch hinzu. Um die ehrgeizigen Sparziele bei der Grundsicherung zu erreichen, sind damit weitere Maßnahmen nötig.

Friedrich Merz will rund zehn Prozent der Bürgergeld-Kosten einsparen. Dabei will er auch die Mieten angehen.

Die Bundesregierung hat im Laufe der noch kurzen Amtszeit bereits mehrere Ideen diskutiert, wie die Wohnkosten der Bürgergeld-Haushalte eingegrenzt werden konnten. Kanzler Friedrich Merz hatte etwa Wohnkostenpauschalen vorgeschlagen, die im aktuellen Gesetzentwurf der neuen Grundsicherung jedoch keine Rolle spielen sollen – vorerst.

Steigende Mieten bei Bürgergeld-Haushalten: Bas-Plan zielt auf Vermieter ab

Das von SPD-Chefin Bärbel Bas geführte Bundesarbeitsministerium hat dagegen andere Vorstellungen, wie die steigenden Mietkosten eingegrenzt werden könnten. Wenn die Kaltmiete gegen örtliche Mietpreisbremsen verstößt, soll sie künftig nicht mehr als angemessen gelten. Das gelte unabhängig von der Karenzzeit, innerhalb derer auch Mieten über den festgelegten Obergrenzen gezahlt werden, wie es aus Kreisen des Arbeitsministeriums heißt. Die Betroffenen sollen ihren Vermieter dann auffordern, die Miete auf das zulässige Niveau zu senken.

Wenn der Vermieter nicht auf die Aufforderung reagiert, sollen die betroffenen Grundsicherungsbeziehenden weiterhin die Kosten vom Jobcenter erstattet bekommen. Die Rückforderungansprüche wegen der überzahlten Miete sollen dann jedoch auf das Jobcenter übergehen. Das soll diese zivilrechtlich gegen den Vermieter geltend machen.

Neuerung in der Grundsicherung: Quadratmeterdeckel soll „Mietwucher“ verhindern

Die Vermieter sind zudem Zielgruppe des sogenannten „Quadratmeterdeckels“, den Bärbel Bas bereits angekündigt hat. Um Mietwucher zu vermeiden, sollen Kommunen eine „Quadratmeterhöchstmiete“ festlegen können. Wenn die Kosten der Unterkunft dann im Verhältnis zur Wohnfläche zu hoch sind, folgt ein Kostensenkungsverfahren. Durch den Plan soll das „Ausschöpfen von Angemessenheitsgrenzen auf Kosten der Gemeinschaft“ bekämpft werden, so Ministeriumskreise.

Im Unterschied zu den bisherigen Obergrenzen, die sich rein an der Zahl der Personen im Bürgergeld-Haushalt orientieren, spielt damit der Preis pro Fläche eine Rolle. Wenn eine Person also zehn Quadratmeter zur Verfügung hat und 600 Euro zahlt, liegt der Quadratmeterpreis bei 60 Euro. Die Kommune könnte dem eine Grenze setzen. Laut Bas zielt die Maßnahme auch auf Bürgergeld-Betrug mittels sogenannter „Schrottimmobilien“ ab.

Beziehende müssen in der Grundsicherung trotz Karenzzeit mit einem Mietendeckel klarkommen

Laut Kreisen des Ministeriums soll die neue Grundsicherung weiterhin eine Karenzzeit für die Mietzahlung vorsehen. Betroffene können im ersten Jahr des Bezugs damit weiterhin in Wohnungen leben, die über den kommunal festgelegten Obergrenzen liegen. Neu ist dabei jedoch ein „Deckel“. Dieser soll das Anderthalbfache der Angemessenheitsgrenze betragen. Im Bürgergeld gab es dabei keine Obergrenze. Erst nach einem Jahr mussten die Haushalte die Kosten senken, einen Teil aus dem Regelsatz zahlen – oder umziehen.

Neben den Änderungen für den Schutz der Wohnung gelten auch neue Regeln bei der Vermögensanrechnung der Bürgergeld-Haushalte. Dort entfällt die Karenzzeit. Dazu orientiert sich das Schonvermögen, das die Betroffenen nicht nutzen müssen, am Alter.

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa

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