Pläne zur Aktivrente

Aktivrente schließt bestimmte Beschäftigte aus – ein Verband hält das für „eklatant benachteiligend“

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Schon bald könnte die Aktivrente Realität werden. Weil sie jedoch nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten soll, gibt es nun reichlich Kritik.

München – Mit der Aktivrente will die Bundesregierung Menschen auch nach Erreichen der Renten-Regelaltersgrenze zum Weiterarbeiten motivieren, und zwar mittels steuerlicher Anreize: Bis zu einem Betrag von 2000 Euro monatlich soll der Hinzuverdienst steuerfrei bleiben. Weil die Aktivrente jedoch nur sozialversicherungspflichtig beschäftigten Rentnern zugute kommen soll, regt sich nun Kritik von Renten-Experten und Verbänden.

Eine Frau im Rentenalter arbeitet im Homeoffice (Symbolbild)

Rentenexpertin kritisiert begrenzten Geltungsbereich der Aktivrente

Mitte der Vorwoche (9. Oktober) einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf die sogenannte Aktivrente. Am Mittwoch (15. Oktober) soll sie vom Kabinett auf den Weg gebracht werden, womit sie bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten könnte, wie es im Beschlusstext der Regierungsvereinbarung heißt. Profitieren dürften von ihr jedoch nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Denn für Beamte, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige soll die Aktivrente nicht greifen. Darüber hinaus sind auch Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft vom neuen Arbeitsanreiz im Rentenalter ausgeschlossen.

Rentenexpertin Ruth Marie Schüler vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht die Pläne der Bundesregierung zur Aktivrente kritisch: „Die Frage ist, wie man das rechtfertigt, dass eine Art von Einkommen die Steuerfreiheit bekommt und andere Einkommen nicht darunterfallen“, gab Schüler im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (BR) zu bedenken. 

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
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Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Mittelstandsbund sieht mit Aktivrente Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, DJV fordert Umdenken

Auch bei Unternehmern sorgt die auf sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner zugeschnittene Aktivrente für Einwände. Der Deutsche Mittelstandsbund (DMB) sieht darin eine klare Benachteiligung nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigter Rentner und damit eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz, wie das Online-Portal versicherungsmagazin.de berichtete. Auch befürchten die DMB-Verantwortlichen, dass der Ausschluss anderweitig beschäftigter Rentner von der Aktivrente die Attraktivität von Selbstständigkeit in höherem Alter mindern und den unternehmerischen Spielraum einschränken könnte. 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BKV) unterstützt die Zielrichtung der Aktivrente zwar, mehr Menschen im Rentenalter in Beschäftigung bringen zu wollen, doch ihre Umsetzung halten die BKV-Angehörigen nicht für schlüssig. „Es ist widersprüchlich einerseits an der Rente ab 63 festzuhalten und andererseits Altersrentner steuerlich zu fördern“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz laut versicherungsmagazin.de. „Wir kritisieren auch, dass Selbständige nicht in den Genuss eines steuerfreien Hinzuverdienstes von 2.000 Euro monatlich nach Erreichen ihres Renteneintrittsalters kommen sollen. Das sei zum Beispiel im Hinblick auf den Nachwuchsmangel bei den selbständigen Versicherungsvermittlern eklatant benachteiligend“, fügte Heinz an.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) wandte sich am Montag (13. Oktober) per Pressemitteilung an die Bundesregierung. Darin fordern die DJV-Angehörigen den Gesetzgeber auf, die Aktivrente auch auf Einkommen von Freiberuflern auszuweiten. Laut DJV sei das „eine dringend notwendige Maßnahme gegen Altersarmut“ und die Einkommensschere zwischen Angestellten und Freelancern, die sonst mit dem Rentenbeginn noch weiter auseinander klaffe. „Viele freie Journalistinnen und Journalisten sind darauf angewiesen, im Ruhestand weiter auf selbständiger Basis zu arbeiten“, sagt die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Anne Webert. „Mit Einführung der Aktivrente darf freie Mitarbeit im Alter nicht schlechter gestellt werden als Mitarbeit per Arbeitsvertrag“, fügte Webert an.

Bundesregierung wählte engen Geltungsbereich vermutlich wegen hohen Kosten der Aktivrente 

IW-Rentenexpertin Schüler vermutet, dass der so enge Geltungsbereich der geplanten Aktivrente von der Bundesregierung wegen befürchteter Mehrkosten durch Steuereinbußen festgelegt wurde. Denn Schüler zufolge arbeiten Freiberufler und Selbstständige häufiger als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Alter weiter. Würden auch sie künftig bis zu 2000 Euro monatlichen Hinzuverdienstes steuerfrei beziehen können, wäre das ein deutlich größeres Minus für die Staatskasse, als wenn nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte berücksichtigt werden.

Denn auch schon mit seinem auf sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner eingeschränkten Radius dürfte die Aktivrente den Staatshaushalt teuer zu stehen kommen: Rund 890 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen jährlich dürften durch die Aktivrente in die Staatskassen gespült werden, wie aus einem Referentenentwurf des SPD geführten Finanzministeriums hervorging, über den die Nachrichtenagentur Reuters und das ZDF berichteten. Erwartet werden Steuerausfälle in jener Größenordnung demnach in den Jahren 2026 bis 2030. (Quellen: Bayerischer Rundfunk, Versicherungsmagazin.de, Reuters, ZDF) (fh)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Zoonar

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