Aktivrente schließt bestimmte Beschäftigte aus – ein Verband hält das für „eklatant benachteiligend“
VonFabian Hartmann
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Schon bald könnte die Aktivrente Realität werden. Weil sie jedoch nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten soll, gibt es nun reichlich Kritik.
München – Mit der Aktivrente will die Bundesregierung Menschen auch nach Erreichen der Renten-Regelaltersgrenze zum Weiterarbeiten motivieren, und zwar mittels steuerlicher Anreize: Bis zu einem Betrag von 2000 Euro monatlich soll der Hinzuverdienst steuerfrei bleiben. Weil die Aktivrente jedoch nur sozialversicherungspflichtig beschäftigten Rentnern zugute kommen soll, regt sich nun Kritik von Renten-Experten und Verbänden.
Rentenexpertin kritisiert begrenzten Geltungsbereich der Aktivrente
Mitte der Vorwoche (9. Oktober) einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf die sogenannte Aktivrente. Am Mittwoch (15. Oktober) soll sie vom Kabinett auf den Weg gebracht werden, womit sie bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten könnte, wie es im Beschlusstext der Regierungsvereinbarung heißt. Profitieren dürften von ihr jedoch nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Denn für Beamte, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige soll die Aktivrente nicht greifen. Darüber hinaus sind auch Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft vom neuen Arbeitsanreiz im Rentenalter ausgeschlossen.
Rentenexpertin Ruth Marie Schüler vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht die Pläne der Bundesregierung zur Aktivrente kritisch: „Die Frage ist, wie man das rechtfertigt, dass eine Art von Einkommen die Steuerfreiheit bekommt und andere Einkommen nicht darunterfallen“, gab Schüler im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk(BR) zu bedenken.
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Mittelstandsbund sieht mit Aktivrente Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, DJV fordert Umdenken
Auch bei Unternehmern sorgt die auf sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner zugeschnittene Aktivrente für Einwände. Der Deutsche Mittelstandsbund (DMB) sieht darin eine klare Benachteiligung nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigter Rentner und damit eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz, wie das Online-Portal versicherungsmagazin.de berichtete. Auch befürchten die DMB-Verantwortlichen, dass der Ausschluss anderweitig beschäftigter Rentner von der Aktivrente die Attraktivität von Selbstständigkeit in höherem Alter mindern und den unternehmerischen Spielraum einschränken könnte.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BKV) unterstützt die Zielrichtung der Aktivrente zwar, mehr Menschen im Rentenalter in Beschäftigung bringen zu wollen, doch ihre Umsetzung halten die BKV-Angehörigen nicht für schlüssig. „Es ist widersprüchlich einerseits an der Rente ab 63 festzuhalten und andererseits Altersrentner steuerlich zu fördern“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz laut versicherungsmagazin.de. „Wir kritisieren auch, dass Selbständige nicht in den Genuss eines steuerfreien Hinzuverdienstes von 2.000 Euro monatlich nach Erreichen ihres Renteneintrittsalters kommen sollen. Das sei zum Beispiel im Hinblick auf den Nachwuchsmangel bei den selbständigen Versicherungsvermittlern eklatant benachteiligend“, fügte Heinz an.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) wandte sich am Montag (13. Oktober) per Pressemitteilung an die Bundesregierung. Darin fordern die DJV-Angehörigen den Gesetzgeber auf, die Aktivrente auch auf Einkommen von Freiberuflern auszuweiten. Laut DJV sei das „eine dringend notwendige Maßnahme gegen Altersarmut“ und die Einkommensschere zwischen Angestellten und Freelancern, die sonst mit dem Rentenbeginn noch weiter auseinander klaffe. „Viele freie Journalistinnen und Journalisten sind darauf angewiesen, im Ruhestand weiter auf selbständiger Basis zu arbeiten“, sagt die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Anne Webert. „Mit Einführung der Aktivrente darf freie Mitarbeit im Alter nicht schlechter gestellt werden als Mitarbeit per Arbeitsvertrag“, fügte Webert an.
Bundesregierung wählte engen Geltungsbereich vermutlich wegen hohen Kosten der Aktivrente
IW-Rentenexpertin Schüler vermutet, dass der so enge Geltungsbereich der geplanten Aktivrente von der Bundesregierung wegen befürchteter Mehrkosten durch Steuereinbußen festgelegt wurde. Denn Schüler zufolge arbeiten Freiberufler und Selbstständige häufiger als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Alter weiter. Würden auch sie künftig bis zu 2000 Euro monatlichen Hinzuverdienstes steuerfrei beziehen können, wäre das ein deutlich größeres Minus für die Staatskasse, als wenn nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte berücksichtigt werden.
Denn auch schon mit seinem auf sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner eingeschränkten Radius dürfte die Aktivrente den Staatshaushalt teuer zu stehen kommen: Rund 890 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen jährlich dürften durch die Aktivrente in die Staatskassen gespült werden, wie aus einem Referentenentwurf des SPD geführten Finanzministeriums hervorging, über den die Nachrichtenagentur Reuters und dasZDFberichteten. Erwartet werden Steuerausfälle in jener Größenordnung demnach in den Jahren 2026 bis 2030. (Quellen: Bayerischer Rundfunk, Versicherungsmagazin.de, Reuters, ZDF) (fh)