- VonMax Schäferschließen
Arbeiten neben der Rente soll sich stärker lohnen. Erwerbstätige haben durch die Aktivrente gleich einen doppelten Vorteil.
Berlin – Die Aktivrente ist Kern der Reform der Regierung um Bundeskanzler Friedrich Merz, Finanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas. Denn sie soll die Lösung sein, um die unpopuläre Anhebung der Regelaltersgrenze – also die Anhebung des Rentenalters – zu verhindern. Freiwilligkeit statt gesetzliche Vorgaben – das ist der Ansatz der schwarzroten Renten-Politik.
Mit der Einigung im Koalitionsausschuss vom 9. Oktober sind weitere Details der Renten-Reform ans Licht gekommen. So soll der Steuerbonus von bis zu 2000 Euro für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner bereits zum 1. Januar 2026 starten. Der Gesetzentwurf muss dazu noch im laufenden Jahr verabschiedet werden.
Aktivrente bringt Angestellten gleich doppelten Steuervorteil
Durch das Beschlusspapier aus den Gesprächen von Union und SPD ist auch klar, dass nur abhängig Beschäftigte, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten den Steuerbonus erhalten. Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler, die neben der Rente weiter in ihrem Feld arbeiten, bleiben außen vor.
Die Angestellten profitieren dagegen gleich mehrfach von der Aktivrente. Wenn sie das gesetzliche Rentenalter überschritten haben und weiterhin arbeiten, ist ihr Gehalt bis zu einem Einkommen von 2000 Euro steuerfrei. Seit dem Koalitionsausschuss steht fest, dass der sogenannte Progressionsvorbehalt wegfällt. Dieser besagt, dass Einkünfte zwar nicht besteuert werden, sie jedoch bei der Höhe des Steuersatzes für die übrigen Einnahmen berücksichtigt werden.
Arbeit neben der Rente erhöht nicht den Steuersatz – der hängt von individuellen Einkünften an
In der Aktivrente ist das nicht so: Das Gehalt erhöht eben nicht den Steuersatz für das übrige Einkommen, beispielsweise durch die gesetzliche Rente sowie Miet- oder Pachteinnahmen. Damit bietet der Plan der Merz-Regierung einen größeren steuerlichen Vorteil als ohnehin schon. Dennoch müssen Rentnerinnen und Rentner einen Teil ihres Gehalts versteuern, wenn dieses über 2000 Euro liegt. Das betrifft jedoch lediglich genau diesen Anteil. „Die tatsächliche Steuerlast ist davon abhängig, wie hoch der individuelle Rentenfreibetrag ist“, sagte Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler, der Berliner Zeitung.
Die Steuerbefreiung für arbeitende Rentnerinnen und Rentner greift laut der Einigung von CDU, CSU und SPD dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Bei der Auszahlung des Lohns oder des Gehalts wird der Steuerbonus bereits berücksichtigt. Rentner bekommen damit mehr Netto – und müssen sich die Befreiung nicht erst mit der jährlichen Steuererklärung zurückholen.
Trotz Aktivrente werden Sozialabgaben fällig – freiwillige Beiträge können Rente noch erhöhen
Trotz der Steuerbefreiung über die Aktivrente fallen jedoch nach wie vor Sozialabgaben an. „Er muss auf den erzielten Betrag Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge abführen“, erklärte Karbe-Geßler der Berliner Zeitung. Zudem muss der Arbeitgeber Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Zudem haben die erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit, auf ihre Versicherungsfreiheit bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Dann zahlen sie erneut Beiträge ein. Im darauffolgenden Jahr erhöht sich durch die freiwilligen Beiträge ihre Rente. Diese Regelung ist jedoch unabhängig von der Aktivrente.
Rubriklistenbild: © Ivan Traimak/Imago
