- VonKatharina Bewsschließen
Der Herbst bringt nicht nur tiefere Temperaturen, sondern auch wichtige Fristen. Ob Steuererklärung oder Heizungsprüfung – wer nicht aufpasst, muss zahlen. Ein Überblick über die bevorstehenden Termine und wo es bereits zu spät ist.
Berlin – Der Herbst steht vor der Tür. Das bedeutet nicht nur, dass es bald Zeit wird, Winterreifen aufzuziehen und die wärmeren Kleidungsstücke hervorzuholen, sondern auch, dass mehrere Fristen beachtet werden müssen. Besonders zum Jahresende hin ist es wichtig, die Finanzen zu überprüfen. In einigen Fällen könnte es jedoch bereits zu spät sein, und es drohen Versäumnisfristen. Hier ein Überblick, was auf die Haushalte im Herbst noch zukommen kann.
Frist der Steuererklärung bereits vorbei – diese Zuschläge drohen bei versäumter Frist
Wer die Steuererklärung in diesem Jahr noch nicht abgegeben hat, hat die Frist bereits verpasst. Für Haushalte, die ihre Steuererklärung ohne Unterstützung des Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins abgeben, endete die Frist am 31. August bzw. am 2. September, da die offizielle Abgabefrist in diesem Jahr auf einen Samstag fiel. Zu einer Abgabe verpflichtet ist jeder, der keinen Arbeitslohn bezieht oder Einnahmen aus Renten, Vermietung, gewerblichen und selbständigen Tätigkeiten bekommt. Bei versäumter Frist gibt es einen Verspätungszuschlag, der seit 2019 auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer festgelegt ist. Es kann dabei zu mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat kommen – maximal kann ein Betrag von 25.000 Euro entstehen.
Alternativ gilt die Frist für Steuererklärungen, die durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingereicht werden, erst am 2. Juni 2025, also sieben Monate später.
Wichtige Fristen für Hausbesitzer: Heizungsprüfung und mögliche Grundsteuererhöhung
Seit Herbst 2022 gibt es für Haushalte mit Gasheizung zu beachten, dass es verpflichtend ist, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Hier ist die Deadline für alle Immobilien der 15. September, wer die Frist verpasst, riskiert potenziell Bußgelder oder andere Sanktionen. Ausgenommen sind dabei Wohnungen, bei denen entweder innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag eine neue Heizung installiert oder ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. Die Kosten ohne Instandhaltungsmaßnahmen können sich auf bis zu 200 Euro belaufen und die Überprüfung dauert im Regelfall nicht mehr als eine Stunde.
Außerdem sollte beachtet werden, dass sich die Grundsteuer im nächsten Jahr erhöhen könnte. Diese Steuer, die auf alle Grundstücke fällig wird, wird aufgrund der Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken in Deutschland angepasst. „Die bisherige Grundsteuer basierte auf veralteten Werten, die nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen“, erklärt ein Steuerexperte aus München gegenüber FOCUS Online. Dennoch gibt es Bestreben der Kommunen, den Hebesatz der Grundsteuer B, die hauptsächlich Wohn- und Gewerbeimmobilien betrifft, entsprechend anzupassen und die Neubewertungen damit etwas abzufedern.
Bahnpreise, Deutschland-Ticket und Führerscheinumtausch im Überblick
Ab dem 15. Dezember werden voraussichtlich die Bahnpreise steigen, was der jährliche Fahrplanwechsel mit sich bringt. Auch die mögliche Erhöhung des Deutschland-Tickets steht im Herbst zur Diskussion, wobei ein Preis von 69 Euro im Raum steht. Laut FOCUS Online sollten sich Pendler daher erkundigen, ob sich das Angebot des Deutschland-Tickets noch lohnt, wenn der Preis um mehr als 15 Prozent steigt, da in vielen Fällen Monatskarten der Verkehrsverbünde günstiger sein könnten.
Für Autofahrer ist auf der anderen Seite folgende Frist relevant: Führerscheininhaber, die ihren Führerschein bis 1998 erhalten haben und nach 1971 geboren sind, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen lassen. Für den Umtausch sind das Landratsamt, das Rathaus, das Verkehrsreferat oder das Kfz-Amt des Wohnsitzes zuständig. Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25,30 Euro, und ein Antrag ist erforderlich.
Zusätzlich ist die Hauptuntersuchung beim TÜV für Autobesitzer zu beachten. Wer im nächsten Jahr noch mit einer grünen Plakette unterwegs ist, riskiert Bußgelder. Auch für Motorradfahrer stehen Änderungen an: Ab 2025 müssen sie teilweise ihre Reifen vom TÜV überprüfen lassen. Die neue Versicherungsplakette für Mofas und E-Scooter muss dabei erst im März 2025 drauf. Außerdem, für Winterreifen gilt: Ab dem 1. Oktober müssen sie entsprechend gekennzeichnet sein, um als solche zu gelten. Die „M+S“-Kennzeichnung reicht dann nicht mehr aus. Eine allgemeine Pflicht für Winterreifen gibt es in Deutschland nicht, jedoch empfiehlt der ADAC die Faustregel O-O, also Wechsel an Ostern und im Oktober.
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