Gilt nicht für alle

Inflationsprämie: So gibt es die 3000 Euro für Rentner doch

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Eine offizielle Inflationsprämie für Rentner gibt es vom Staat nicht. Dennoch gibt es die Möglichkeit, trotz Rente den Inflationsausgleich zu erhalten.

Berlin – Dass Rentner bei der Inflationsprämie leer ausgehen, war lange ein heiß diskutiertes Streitthema in Politik und breiter Öffentlichkeit. Nachdem die beschlossene Inflationsprämie für Pensionäre im öffentlichen Dienst die Debatte um einen Inflationsausgleich für Rentner hat neu aufleben lassen, ist es zuletzt relativ still um die Inflationsausgleichsprämie geworden. Vielmehr sind andere Themen bei der Rente ins Rampenlicht gerückt.

Aufgrund der Haushaltskrise, für die die Ampel in der EU viel Spott erntet, wurden Renten-Kürzungen im Zuge des Haushaltschaos ins Spiel gebracht, zu denen sich auch Bundeskanzler Scholz in seiner Rede im Bundestag äußerte. Jene Kürzungen für Rentner, die unter anderem die Wirtschaftsweise Viktoria Grimm, mit ihrer Aussage, dass „Einschnitte bei der Rente möglich“ seien, in Spiel gebracht hatte und vom Grünen Politiker Daniel Bayaz aufgegriffen worden waren. Der Finanzminister von Baden-Württemberg hatte in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ebenfalls angeregt, dass einige Renten „nicht in Stein gemeißelt“ seien.

Inflationsprämie für Rentner: Für einige lässt sich die Rente mit dem Inflationsausgleich aufbessern

Und auch, wenn die Rente in Zukunft deutlich steigen soll, wären ein steuerfreier Inflationsausgleich in Höhe von bis zu 3000 Euro bei diesen möglichen Einschnitten vielleicht mehr als nur ein kleiner Trost. Schließlich hatten Arbeitnehmer die Option, von der Inflationsausgleichsprämie zu profitieren. Was aber nur wenige wissen, auch Rentner haben die Chance, mit einer zusätzlichen Inflationsprämie ihre Rente aufzubessern.

Allerdings gilt das nur für eine bestimmte Gruppe von Ruheständlern. Nämlich nur für Rentner, die einem Minijob nachgehen. Zudem muss sich der Arbeitgeber noch bereit erklären, die Inflationsprämie auszuzahlen, wozu er rechtlich nicht verpflichtet ist. Dennoch könnte sich eine Auszahlung einer Inflationsprämie für Rentner, die in einem Minijob-Verhältnis angestellt sind, für Unternehmen lohnen.

Auch wenn Minijobber in der Theorie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, sieht die Praxis häufig anders aus. Dieser Umstand ergibt sich daraus, dass sich das Weihnachtsgeld für Arbeitgeber als schwierige Rechenaufgabe gestaltet. Immerhin kann das Weihnachtsgeld dazu führen, dass der Minijob sich in einen sozialversicherungspflichtigen Midijob verwandeln kann. Daraus resultiert, dass nicht für den Arbeitnehmer, sondern auch den Arbeitgeber zusätzliche Steuernachzahlungen fällig werden können.

Inflationsausgleich für Rentner: Inflationsprämie hat im Minijob aus rechtlicher Sicht keine Auswirkungen

Als Lösung für dieses Dilemma bietet sich die Inflationsprämie für Rentner an, die in einem Unternehmen einen Minijob wahrnehmen. Von der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) heißt es, dass die Prämie zwar zusätzlich zum Verdienst ausbezahlt, aber nicht auf die Verdienstgrenze bei geringfügig Beschäftigten angerechnet werde. „Das bedeutet, dass sie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat“, führt die Lohi weiter aus.

Bei mehreren Minijobs könnten sogar aus jedem Beschäftigungsverhältnis die vollen 3000 Euro der Inflationsprämie unabhängig voneinander bezogen werden. Und dies gelte laut focus online auch Rentner, wie die Lohi auf deren Anfrage bestätigt. Für Rentner bedeutet das, dass sie die Inflationsausgleichsprämie nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird. Heißt also: Wer ohne die Inflationsprämie Prämie keine Steuern zahlen muss, zahlt auch mit dem Inflationsausgleich keine. 

Inflationsprämie für Rentner statt Weihnachtsgeld: Inflationsausgleich kann noch bis 2024 ausgezahlt werden

Und darüber hinaus: Wer das Geld nicht unbedingt für Weihnachtszeit benötigt, hat noch ein Jahr Zeit, mit seinem Chef über die Zahlung einer Inflationsprämie zu verhandeln. Arbeitgeber haben nämlich noch bis Ende 2024 Zeit, die Inflationsprämie auszuzahlen – und das muss auch nicht in vollem Ausmaß auf einmal passieren. Schließlich haben Unternehmen die Möglichkeit die Inflationsprämie in mehrere Raten aufzuteilen. Dabei haben Arbeitgeber außerdem den Vorteil, dass sich aufgrund des Inflationsausgleichs bei ihnen keine weiteren Lohnkosten türmen, da die Inflationsausgelichsprämie steuerfrei bleibt.

Denn während die ausbleibende Inflationsprämie für Rentner in Kombination mit dem Inflationsausgleich für Pensionäre ein „unsägliches Signal“ und der Durchschnitt der Rente in vielen Augen „eine beschämende Bilanz“ sind, spricht immerhin die Rentenversicherung Klartext in Bezug auf mögliche Kürzungen für Rentner. Unabhängig dieser vorgeschlagenen Renten-Einschnitte könnte der Umstand, dass zumindest Rentner in einem Minijob die Möglichkeit auf eine Inflationsprämie haben, in dieser unsicheren Gegenwart bei einigen für ein wenig Sicherheit sorgen.

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

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