VonAmy Walkerschließen
Ende August will die Ampel-Koalition ein Konjunkturprogramm beschließen. Kernelemente sind Investitionsprämien an Firmen, die klimafreundlich agieren. Doch die Auszahlung könnte sich verzögern.
Berlin – Die Bundesregierung plant während ihrer Klausurtagung auf Schloss Meseberg, endlich das Wachstumschancengesetz zu beschließen. Heißt: Das geplante Konjunkturpaket von Finanzminister Christian Lindner (FDP), das in der vergangenen Woche von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erstmal blockiert wurde. Ziel des Gesetzes ist es, vor allem durch steuerliche Maßnahmen und Investitionsprämien Unternehmen in den kommenden Jahren deutlich zu entlasten – und idealerweise damit die schwächelnde Wirtschaft wieder anzukurbeln.
Doch mal wieder wird das Vorhaben einem Medienbericht zufolge von der schlechten digitalen Infrastruktur in Deutschland ausgebremst. Demnach könnten die Investitionsprämien frühestens ab 1. Januar 2025 beantragt werden. Davor müsse noch ein geeignetes Portal gebaut werden.
Anträge können elektronisch noch nicht übermittelt werden
Das FDP-geführte Finanzministerium will Unternehmen mit dem Wachstumschancengesetz in den nächsten Jahren stärker als bisher steuerlich entlasten. Konkret soll die Entlastung in den Jahren 2025, 2026 und 2027 am stärksten ausfallen - mit 7,56, 9,38 und 6,5 Milliarden Euro. 2028 wird wieder eine geringere Entlastung erwartet.
Kernelement des Pakets ist eine gewinnunabhängige Investitionsprämie in Höhe von 15 Prozent der Gesamtsumme. Sie soll einen Anreiz setzen, damit Unternehmen in mehr Energie- und Ressourceneffizienz investieren. Insgesamt ist eine maximale Förderung von 30 Millionen Euro vorgesehen, was entsprechend vor allem auf kleine und mittelständische Betriebe zielt. Neu gegenüber dem bisherigen Entwurf ist eine befristete Wiedereinführung der sogenannten degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter. Dadurch können Unternehmen zu Beginn der Abschreibungsphase mehr Geld beim Fiskus geltend machen.
Doch die Beantragung der Investitionsprämie könnte noch dauern. Laut einem aktuellen Entwurf des Gesetzes, über das die Welt berichtet, müsste zunächst erst das Antragsverfahren „neu aufgebaut und entwickelt werden“, wofür mindestens ein Jahr gebraucht werde. „Aus diesem Grund wird eine Antragstellung frühestens erst ab dem 1. Januar 2025 möglich sein“, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf. Bisher gebe es keine Möglichkeit, die eingereichten Anträge elektronisch zu übermitteln. Das Finanzministerium wolle den Zeitplan aber noch ausbessern, heißt es weiter.
Digitalisierung in Deutschland macht immer wieder zu schaffen
Die Situation erinnert an weitere Vorhaben der Ampel-Koalition, die wegen der schlechten digitalen Infrastruktur nur langsam vorankamen. So hatte sich die Auszahlung der Energiepauschalen für Studierende lange hingezogen, weil erst ein Antragsportal erstellt werden musste. Und auch nach Einrichtung des Portals war das Verfahren für die Antragsstellung kompliziert und langwierig.
Ähnlich ist es auch beim Klimageld, das die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hatte. Eigentlich sollte jeder Bürger und jede Bürgerin aus den Einnahmen des CO₂-Preises einen festen Betrag überwiesen bekommen, um Anreize hin zu mehr Klimaschutz zu schaffen. Doch auch das ist technisch momentan nicht möglich – das Finanzministerium arbeitet noch an der Möglichkeit, allen Menschen in Deutschland Geld überweisen zu können. Auch dieses Vorhaben wird frühestens 2025 an den Start gehen können.
Umso kurioser scheint es daher, dass im Bundeshaushalt für 2024 die Fördergelder für die Digitalisierung der Verwaltung gestrichen wurden. So will das zuständige Innenministerium statt bisher 377 Millionen Euro im kommenden Jahr nur noch 3,7 Millionen Euro dafür aufbringen. Allerdings rechnet das Ministerium nicht mit einem Finanzierungsproblem. „Für die zentralen Hebelprojekte der Digitalstrategie ist die Finanzierung gesichert“, hieß es Anfang August.
Mit Material von dpa und Reuters
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