Widerstand gegen Jobcenter

Jobcenter zwischen Härte und Recht bei Bürgergeld-Sanktionen – „Behördliche Willkür“ droht

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Sanktionen bis zum Entzug: Jobcenter können nach der Bürgergeld-Reform strenger gegen Beziehende vorgehen. Dennoch gilt: Sie müssen rechtliche Hürden beachten – sonst drohen Klagen.

Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt das Bürgergeld für „Geschichte“ – und mit der geplanten Reform kehrt tatsächlich mehr Härte in die Grundsicherung zurück. Während der Umbau der Ampel-Koalition stärker ein Miteinander von Arbeitsuchenden und Jobcentern sowie die Qualifizierung und Weiterbildung hin zu einer langfristig existenzsichernden Arbeit in den Mittelpunkt stellte, dominiert nun wieder das „Fordern“. Das Narrativ des zuständigen Arbeitsministeriums ist, dass jetzt das „Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ gestärkt und das System „gerecht und zukunftsfest“ gemacht werden solle.

Jobcenter können nach der Bürgergeld-Reform deutlich härtere Sanktionen gegen Beziehende aussprechen. Denen bleibt die Option, dagegen Widerspruch oder Klage einzureichen. (Archivfoto)

Dieses „Gleichgewicht“ können Jobcenter nach der Bürgergeld-Reform mit härteren Sanktionen durchsetzen. Schon beim ersten abgelehnten Arbeitsangebot können die Behörden den Regelsatz streichen. Beim zweiten verpassten Termin werden 30 Prozent gekürzt – anschließend folgt ebenfalls der Entzug des Regelsatzes.

Bürgergeld-Reform mit harten Sanktionen: „Strategische Prozessführung“ als Reaktion

Der vollständige Leistungsentzug in der Grundsicherung ist umstritten, die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter könnte zunehmen. „Selbstverständlich sollten Betroffene gegen Sanktionen und auch andere falsche Bescheide der Jobcenter klagen“, sagte auch Helena Steinhaus Ippen.Media. Mit ihrem Verein Sanktionsfrei setzt sie sich für die Interessen der Bürgergeld-Beziehenden ein. Die neuen Regeln könnten verfassungswidrig sein, deshalb sieht Steinhaus eine „strategische Prozessführung bis hin zum Bundesverfassungsgericht“ für „denkbar und wünschenswert“.

„Es ist wichtig und mutig, sich gegen behördliche Willkür zur Wehr zu setzen“, betonte Steinhaus. „Die Erzählung, im Bürgergeld seien Menschen, die es sich bequem gemacht haben, ist faktisch nicht haltbar, im Gegenteil.“ Sie kritisiert die aktuelle Reform: „Die Demontage des Bürgergelds trifft vor allem Menschen, die ohnehin schon in Not sind.“

Totalsanktionen in der Grundsicherung bedeuten für Jobcenter eine Gratwanderung

Steinhaus betonte dabei die Verantwortung der Jobcenter-Beschäftigten. Diese arbeiteten für Menschen, „die kein Sicherheitsnetz mehr haben“. Sie müssten sich „dringend an die Gesetze halten und müssen damit umgehen, dass im Zweifel der Rechtsweg beschritten wird“. Steinhaus reagierte dabei auf einen Bild-Artikel zur Kritik einzelner Landräte, die mehr Bürokratie und Klagen fürchten. „Problematisch ist nicht, dass einige Betroffene klagen“, sagte die Aktivistin. „Das echte Problem ist, dass die meisten gar nicht die Ressourcen oder das Wissen haben, um sich für ihre Rechte einsetzen zu können.“

Die Jobcenter stehen dabei vor einer Gratwanderung. Das erwartet auch Ragnar Hoenig, Professor am Institut für Soziales Recht der TH Köln. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, dass die Grundsicherung kein bedingungsloses Grundeinkommen ist“, sagte der Experte im Gespräch mit Ippen.Media. „Das Bürgergeld ist keine Versicherungsleistung, sondern sichert ausschließlich eine existenzielle Notlage ab.“ Die Beziehenden seien verpflichtet, alles ihnen Mögliche und Zumutbare zu tun, sich selbst aus der Notlage zu befreien.

Jobcenter müssen Grenzen der neuen Grundsicherung-Sanktionen beachten

Bei der Einforderung dieser Pflicht sieht der Sozialrecht-Experte jedoch auch auf Jobcenter-Seite Grenzen. Zum einen sieht das Bundesverfassungsgericht für die Regelsatz-Streichung hohe Hürden vor. So muss die Arbeitsaufnahme „tatsächlich und unmittelbar möglich sein“ und „willentlich verweigert“ werden. Diese Formulierung findet sich auch im Gesetzentwurf. Ob die Bedingungen erfüllt sind, müsse im Einzelfall geprüft werden.

Der Grund der Ablehnung der Arbeit sei entscheidend. „Das Jobcenter muss auf außergewöhnliche Härten reagieren“, stellte Hoenig klar. „Gerichte werden wahrscheinlich darüber sprechen müssen, was unter diese Härten fällt.“ Geht die Verweigerung auf eine psychische Erkrankung zurück, werden demnach keine Sanktionen folgen. „Auch bei anderen Belastungen wie Sorgearbeit oder körperlichen Einschränkungen, die eine Stelle unzumutbar machen, schützt das Gesetz die Betroffenen.“ Dazu stellt der Professor klar: „Das Jobcenter wiederum darf Sanktionsregelungen nicht missbrauchen, um die Menschen zu erziehen.“

Rubriklistenbild: © Martin Schutt/dpa

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