VonUlrike Hagenschließen
Die neue Kindergrundsicherung soll eine Leistung für alle Kinder sein – und unter anderem das Kindergeld und den Kinderzuschlag bündeln. Doch wie genau soll sie funktionieren?
Berlin – Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen sind in Deutschland von Armut bedroht, so das Statistische Bundesamt. Darum hat die Ampel-Regierung mit den Plänen der Kindergrundsicherung Ende August letzten Jahres beschlossen, Familien mit Kindern besser zu unterstützen. Das neue Angebot der Kindergrundsicherung soll das Kindergeld ersetzen, aber auch den Kinderzuschlag und weitere staatliche Leistungen bündeln. Doch wie hoch ist die Kindergrundsicherung ab 2025, wer hat Anspruch darauf – und in welcher Höhe? Ein Überblick.
Kindergrundsicherung – einfach erklärt
Die Kindergrundsicherung vereint Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld auch für Alleinerziehende und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Der Kinderzusatzbetrag zielt darauf ab, Familien mit geringerem Einkommen stärker zu unterstützen, um Armutsrisiken zu verringern und allen Kindern gleiche Start- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Durch das Ende des Kindergeldes und den Start der Kindergrundsicherung ab 2025 sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche – darunter fast zwei Millionen, die bisher von den Jobcentern betreut wurden –, erreicht werden. Diese sollen künftig wie alle anderen Kinder und Jugendlichen vom Familienservice betreut werden.
Kindergrundsicherung 2025: Höhe, Startdatum, Antrag – was sich bei der neuen Leistung ändert
Die Neuregelung der Kindergrundsicherung soll ab 2025 unter anderem das bisherige Kindergeld ersetzen. Sie soll unabhängig vom Einkommen für alle Familien gezahlt werden. Von der Bundesregierung heißt es: „Wir fassen alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer Leistung zusammen – zur Kindergrundsicherung.“
Ab 2025 wird das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung ersetzt, die aus zwei Beiträgen besteht:
- Der Garantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld und wird gemäß den Plänen des Familienministeriums zumindest dem aktuellen Kindergeld entsprechen. Dieser Betrag wird einkommensunabhängig für alle Familien gezahlt. Aktuell beträgt das Kindergeld nach der Anpassung zum Jahresbeginn 2023 250 Euro pro Monat pro Kind. Ab 2025 wird dieser Betrag entsprechend der Neuberechnung und Anhebung des allgemeinen Existenzminimums erhöht.
- Der Zusatzbeitrag umfasst alle gestaffelten Leistungen nach Alter und Einkommen, die über das Kindergeld hinausgehen, wie etwa das Bürgergeld oder den Kinderzuschlag.
Wie hoch wird Kindergrundsicherung sein?
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zielt mit dem Gesetz darauf ab, Familien zu entlasten, die von Armut bedroht sind. Das Vorhaben: Alles soll weniger bürokratisch organisiert werden, um an die Leistungen zu gelangen. Der Kinderzusatzbetrag ist abhängig vom Einkommen der Familie und wird vom Familienservice geprüft. Für Alleinerziehende wird der Unterhaltsvorschuss nur noch zu 45 statt zu 100 Prozent angerechnet.
Wie hoch die Kindergrundsicherung also im Einzelfall ausfällt, lässt sich noch nicht berechnen: „Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 lässt sich heute noch nicht exakt vorhersagen“, heißt es auch vom Bundesfamilienministerium (BMSFJ). Sie hänge unter anderem von der Preis- und Einkommensentwicklung ab sowie von der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zur Neudefinition des Existenzminimums von Kindern: „Schreibt man die heutigen Werte beispielsweise mit 15 Prozent fort, können die Kinder je nach Altersstufe ab 2025 wahrscheinlich bis zu 530 Euro (0 bis 5 Jahre), 555 Euro (6 bis 13 Jahre) beziehungsweise 636 Euro (14 bis 17 Jahre) erhalten“.
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Wer bekommt die neue Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung unterstützt Kinder, aber auch Volljährige und junge Menschen in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag sowie Studierende bis zum 27. Lebensjahr. Zusätzlich zu diesem Garantiebetrag wird es gestaffelte Kinderzusatzbeiträge geben, die nach dem Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern individuell festgelegt werden, um den Bedarf zu decken.
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kindergrundsicherung?
Ab 2025 wird die Kindergrundsicherung eingeführt, die für alle Familien einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag vorsieht, der das bisherige Kindergeld ersetzt. Dieser Betrag kann nicht von anderen Sozialleistungen der Eltern, wie dem Bürgergeld, abgezogen werden.
Die Kindergrundsicherung ist die zentrale Antwort, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Für Kinder bringt sie einfach zugängliche Leistungen und schafft mehr Gerechtigkeit.
Was passiert 2024 mit dem Kindergeld?
Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst – außer dem Namen ändert sich nichts. Es gibt also Kindergrundsicherung statt Kindergeld, bleibt aber beim Beitrag des jetzt noch geltenden Kindergelds, das 2023 auf 250 Euro pro Kind im Monat erhöht wurde.
Wo beantragt man die Kindergrundsicherung ab 2025? Alle Leistungen an einer Stelle
„Künftig soll es nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben – den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit“, heißt es über die Zusammenlegung der Leistungen bei der Kindergrundsicherung. Geplant ist auch ein sogenannter Kindergrundsicherungs-Check, bei dem automatisiert geprüft wird, ob und in welcher Höhe eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat. Aus der „Holschuld“ der Familien werde eine „Bringschuld“ des Staates, verspricht Ministerin Paus.
„Die Kindergrundsicherung ist die zentrale Antwort, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Für Kinder bringt sie einfach zugängliche Leistungen und schafft mehr Gerechtigkeit“, erklärt die Bundesfamilienministerin. Die anhaltenden Diskussionen, und die nun am Personalpunkt entbrannte hitzige Debatte innerhalb der Ampel-Koalition rufen inzwischen die Sozialverbände auf den Plan, die Tempo bei der Grundsicherung fordern: „Es wurde genug geredet! Die Kindergrundsicherung muss endlich kommen und sie muss gut werden. Das heißt: Es ist Zeit, die Diskussionen wieder auf die drei Millionen armen Kinder zu lenken, die dringend Hilfe brauchen“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele gegenüber kreiszeitung.de von IPPEN.DIGITAL.
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