VonAmy Walkerschließen
Die Bundesregierung hat vor Wochen ein Gesetz zur Entlastung von Rentner und Rentnerinnen beschlossen. Am Freitag wurde es nun auch vom Bundesrat gebilligt.
Update vom 22. März, 10:20 Uhr: Das milliardenschwere Wachstumspaket mit Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für Unternehmen ist beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem sogenannten Wachstumschancengesetz am Freitag nach Gesprächen im Vermittlungsausschuss mehrheitlich zu.
Finanz-Staatssekretärin Katja Hessel bezeichnete den gefundenen Kompromiss als ausgewogen. „Er sendet das dringende Signal, das die Wirtschaft jetzt braucht“, betonte sie in ihrer Rede vor den Ländervertretern.
Tabelle zeigt, wie sich die Steuerbelastung reduzieren soll
Berlin – Wenn am kommenden Freitag, 22. März, der Bundesrat zu seiner Sitzung zusammenkommt, sollten auch Rentner und Rentnerinnen darauf hoffen, dass das Wachstumschancengesetz beschlossen wird. Denn während das Hauptziel des Gesetzes die Entlastung der Wirtschaft ist, gibt es auch für Senioren eine Entlastung.
Konkret soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindert werden, die ohne eine Neuregelung für viele Menschen aber kommen könnte. Der Bundesfinanzhof hatte vor einigen Jahren schon gewarnt, dass die ab 2025 greifende Doppelsteuer für Rentner und Rentnerinnen möglicherweise verfassungswidrig wäre.
Hintergrund ist die schrittweise Besteuerung der gesetzlichen Rente, die dazu führt, dass momentan der Besteuerungsanteil an der Rente jedes Jahr für die jeweiligen Neurentner steigt. Durch diesen Umbau des Rentensystems entstand die Doppelbesteuerung. Das führt in manchen Fällen dazu, dass auf bereits versteuerte Rentenbeiträge dann im Ruhestand noch einmal Steuer entfallen. Betroffen sind davon unter anderem vor allem Selbstständige.
Die Regierung hat aus diesem Grund ein neues Besteuerungsmodell im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen, bei dem der Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab diesem Jahr nur noch in 0,5-Prozent-Schritten statt in 1-Prozent-Schritten steigt. Also: Neurentner sollen mehr netto vom brutto bekommen. Das bedeutet auch, dass die Rentenbezüge von Neurentnern erstmals ab dem Jahr 2058 voll besteuert werden. Ohne die Neuregelung würde schon ab 2040 die Vollbesteuerung der Renten beginnen.
| Rentenbeginn | Besteuerung nach aktuellem Modell | Mit dem neuen Modell |
| 2023 | 83 % | 82,5 % |
| 2025 | 85 % | 83,5 % |
| 2030 | 90 % | 86,0 % |
| 2035 | 95 % | 88,5 % |
| 2040 | 100 % | 91,0 % |
Das kann für Rentner eine Entlastung von tausenden Euro bedeuten. Neurentner, die im Jahr 2035 also 95 Prozent ihrer Rente versteuern müssten, würden mit dem neuen Gesetz nur noch 88,5 Prozent versteuern – das kann einen erheblichen Unterschied machen.
CDU und CSU blockieren das Wachstumschancengesetz
Doch ob das Gesetz wirklich kommt, steht noch gar nicht fest. Denn die CDU und CSU blockieren im Bundesrat das Wachstumschancengesetz. Für ihre Zustimmung fordern sie Entlastungen für Landwirte. Auch wenige Tage vor der Sitzung des Bundesrats ist völlig unklar, ob die Zustimmung der Union kommt – oder die deutsche Wirtschaft sowie Rentner und Rentnerinnen weiter vertröstet werden.
Schon beim letzten Mal, als die Zustimmung der Union zum Wachstumschancengesetz im Februar abgelehnt wurde, hat die SPD davor gewarnt, die Rentner und Rentnerinnen „in Geiselhaft“ zu nehmen. „Da die Zahl der Fälle ab 2023 deutlich ansteigt, ist es umso wichtiger, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Die Union blockiert diese Regelung für die Rentnerinnen und Rentner des Jahrganges 2023 und fortfolgende“, sagte die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt der Berliner Morgenpost. „Die Rentnerinnen und Rentner in diesem Zusammenhang in Geiselhaft zu nehmen, ist inakzeptabel.“
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