Regelsatz bleibt gleich

Merz-Kabinett entscheidet über Bürgergeld – Nächste Nullrunde kommt 2026

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Das Bürgergeld bleibt auch 2026 auf dem aktuellen Stand. Die Merz-Regierung hat die Verordnung zur Nullrunde bestätigt. Experten rügen die Berechnung.

Berlin – Es hatte sich bereits abgezeichnet, nun ist eine weitere Hürde der sogenannten Bürgergeld-Nullrunde genommen: Bezieher der Grundsicherung müssen im kommenden Jahr mit denselben Regelsätzen auskommen, die bereits seit Anfang 2024 gültig sind. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, 10. September, verabschiedet.

Merz-Regierung bestätigt Bürgergeld-Nullrunde – auch Rentner betroffen

Das betrifft nicht nur Bürgergeld-Empfänger, also Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auch Rentner, die wegen zu geringen Renten von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abhängig sind, bekommen damit keine Erhöhung der Regelsätze. Alleinstehende erhalten so weiterhin einen Regelsatz von 563 Euro pro Monat. Paare erhalten je 506 Euro – also gemeinsam 1012 Euro. Für Kinder und Jugendliche sind je nach Alter zwischen 357 Euro und 451 Euro vorgesehen.

Das Kabinett von Friedrich Merz hat die Bürgergeld-Nullrunde beschlossen. Jetzt fehlt nur die Zustimmung des Bundesrats.

Die Bundesregierung muss die Bürgergeld-Höhe jährlich auf Grundlage gesetzlich festgelegter Kriterien prüfen. Basis ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre erhoben wird. Ergänzend dazu gibt es die sogenannte Basisfortschreibung, welche die Inflation berücksichtigt. Im Zuge der Bürgergeld-Reform hat die Ampel-Koalition die ergänzende Fortschreibung eingeführt. Diese berücksichtigt, wie sich die Preise von April bis Juni im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt haben.

Bürgergeld-Nullrunde verschärft Armut und führt zu Kaufkraftverlusten – kritisiert Sozialverband

Auf Grundlage dieser Methode kommt die Bundesregierung für 2026 erneut zur Entscheidung, die Bürgergeld-Regelsätze nicht zu erhöhen. Bereits 2025 hat es eine Nullrunde gegeben. Eine Zustimmung des Bundestags zur Verordnung ist nicht nötig, allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Das soll am 17. Oktober erfolgen.

„Eine zögerliche Anpassung der Regelsätze an die Inflation führt zu erheblichen Kaufkraftverlusten, die die Armut drastisch verschärfen“, hatte Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), IPPEN.MEDIA erklärt, nachdem das Arbeitsministerium die Nullrunde angekündigt hatte. Es brauche einen Mechanismus, der „Preissteigerungen möglichst zeitnah berücksichtigt“.

Linken-Abgeordnete: Bürgergeld-Nullrunde bedeutet „de facto zweite Kürzung in Folge“

„Das Bürgergeld reicht nicht für ein menschenwürdiges Leben“, kritisierte Linken-Sozialpolitikerin Cansin Köktürk. „Statt nun endlich das Existenzminimum zu sichern – eine Pflicht aus dem Grundgesetz – setzt die Bundesregierung de facto die zweite Kürzung in Folge durch.“ Angesichts der „rasant steigenden Lebensmittelpreise und Mieten“ treibe die Regierung Millionen von Menschen tiefer in die Armut.

Die Linke ist mit der Kritik nicht allein. „Die Regelsätze im Bürgergeld sind viel zu niedrig“, erklärte der Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Kritik des Verbands geht jedoch weiter. Schon die Grundlage der Berechnung sei falsch. Der Paritätische fordert eine Bürgergeld-Höhe von mindestens 813 Euro.

Fachleute kritisieren Berechnung der Bürgergeld-Höhe schon länger

„Diese Kritik geht also über die Frage der Anpassung an Lohnentwicklung und Inflation, die aktuell diskutiert wird, weit hinaus und wird von Armutsforschern und -forscherinnen schon seit vielen Jahren genannt“, hatte Bettina Kohlrausch, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erklärt.

Dabei sei schon problematisch, dass sich am unteren Fünftel der Bevölkerung orientiert werde. Darunter seien Menschen, die eigentlich selbst Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Dazu würden „relativ willkürlich bestimmte Posten generell gestrichen“, so die Expertin. (ms mit AFP)

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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