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Die Bürgergeld-Nullrunde steht fest: Auch für 1,26 Millionen Rentner stellt dies schlechte Nachrichten dar. Ihre Bezüge bleiben unverändert.
Berlin – Für einige Rentnerinnen und Rentner hat die Bundesregierung schlechte Nachrichten, die vielen nicht auf den ersten Blick klar sein dürften. Konkret geht es dabei um die sogenannte Nullrunde beim Bürgergeld. Dort bleiben die Regelsätze auch 2026 gleich, nachdem es bereits für das laufende Jahr keine Erhöhung gegeben hat.
Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergelds bekommen damit weiterhin 563 Euro, wenn sie alleine leben. Kinder erhalten 357 bis 471 Euro – abhängig vom Alter. Den Bericht über die Nullrunde der Bild-Zeitung vom Samstag hat ein Sprecher des zuständigen Arbeitsministeriums von Bärbel Bas (SPD) am Sonntag, 31. August, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt.
Bürgergeld-Nullrunde trifft auch Rentner – 1,26 Millionen beziehen Grundsicherung
Doch nicht nur Menschen im Bürgergeld-Bezug sind von der Nullrunde betroffen, sondern auch Rentnerinnen und Rentner. Wenn deren Rente nicht reicht, um den Lebensunterhalt und letztendlich ihr Existenzminimum selbst zu decken, haben sie Anspruch auf die Grundsicherung. Das gilt auch für Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente. Deshalb heißt diese Sozialleistung offiziell auch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Insgesamt gibt es dabei laut Statistischen Bundesamt rund 1,26 Millionen Bezieherinnen und Bezieher.
Die Grundsicherung im Alter soll den gesamten Lebensunterhalt decken. Die Betroffenen bekommen bis zur jeweiligen Angemessenheitsgrenze Miete und Heizkosten gezahlt, auch Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen. Für das alltägliche Leben erhalten sie den sogenannten Regelsatz.
Höhe der Grundsicherung für Rentner bleibt gleich – wegen der Bürgergeld-Nullrunde
Der Regelsatz der beiden Grundsicherungsformen – der für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung – ist identisch. Damit bedeutet die Nullrunde beim Bürgergeld, dass auch die Regelsätze der Grundsicherung im Alter gleich bleiben – bei 563 Euro für Alleinstehende sowie 1012 Euro für Paare. Zu beachten ist, dass sich der individuelle Bedarf am vorhandenen Einkommen und Vermögen orientiert.
Hintergrund der Nullrunde sind die Fortschreibungsregeln, die 2023 und 2024 zu verhältnismäßig hohen Steigerungen geführt hatten. Dadurch kam es bereits für 2025 zu einer Nullrunde. Fachleute hatten sie deshalb auch für das kommende Jahr prognostiziert.
Berechnung der Grundsicherung bezieht Arme mit ein – Höhe statistisch kleingerechnet
Bereits vor der Bestätigung der Nullrunde in der Grundsicherung hatte Michaela Engelmeier, Chefin des Sozialverbands Deutschland (SoVD) vor der ausbleibenden Erhöhung gewarnt – und sie als „fatal“ bezeichnet. Durch die anhaltende Inflationsrate von zwei Prozent würden die Regelsätze weiter entwertet. „Besonders gravierend ist dies, weil die Regelsätze bereits durch Statistik-Tricks kleingerechnet wurden“, sagte Engelmeier. „Zum Beispiel entbehrt das Herausrechnen von Ausgaben für Tiernahrung oder die Berücksichtigung von Haushalten in verdeckter Armut in der Regelbedarfsermittlung jeder vernünftigen Grundlage.“
„Bei der Berechnung des Bürgergeldes orientiert man sich an dem, was das untere Fünftel der Bevölkerung ausgibt“, hatte Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, IPPEN.MEDIA erklärt. „Das ist statistisch problematisch, weil hier auch Menschen in die Referenzgruppe einbezogen werden, die eigentlich Anrecht auf Wohngeld oder Kinderzuschläge oder andere Sozialleistungen hätten, diese aus Unwissen oder Scham aber nicht in Anspruch nehmen.“
Zögerliche Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung kann Armut „drastisch verschärfen“
„Eine zögerliche Anpassung der Regelsätze an die Inflation führt zu erheblichen Kaufkraftverlusten, die die Armut drastisch verschärfen“, warnte Engelmeier vor den Konsequenzen. „Deswegen braucht es dringend einen möglichst präzisen Fortschreibungsmechanismus, der Preissteigerungen möglichst zeitnah berücksichtigt.“
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