- VonMax Schäferschließen
Die Merz-Regierung verändert das Bürgergeld. Dennoch bleiben fundamentale Probleme der Grundsicherung unbeachtet. Experten drängen auf einen radikalen Umbau.
Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat das Bürgergeld für „Geschichte“ erklärt, doch die Debatte um die Grundsicherung und den Sozialstaat insgesamt kocht weiter. Die Maßnahmen der vorgestellten neuen Grundsicherung sollen schließlich nur der erste Schritt einer Reihe von Reformen sein. Denn die bisherigen Sozialleistungen gelten als zu unübersichtlich und zu bürokratisch.
Denn das Bürgergeld, das künftig „Grundsicherungsgeld“ heißen soll, ist nicht die einzige Grundsicherungsleistung. Dazu gibt es für Erwerbstätige das Wohngeld oder den Kinderzuschlag. Für Rentnerinnen und Rentner gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Deutsche Institut für Inderdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) zählt zudem die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und das Bafög zur Existenzsicherung.
System rund um das Bürgergeld „fragmentiert, intransparent“ und ineffizient
Damit sei das bestehende Grundsicherungssystem „fragmentiert, intransparent“ und ineffizient – „mit hoher Nichtinanspruchnahme und ungerechter Grenzbelastung“, kritisieren Experten des DIFIS und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in einem Impulsbeitrag. Die Leistungen kommen „häufig nicht bei denen“ an, „für die sie gedacht sind“. Dazu führe die „fehlende Abstimmung der Leistungen zu teilweise hohen Grenzbelastungen und ‚Abrisskanten‘ bezogen auf das eigene Einkommen, wenn die Leistungen abgeschmolzen werden“.
„Die Intransparenz der Leistungen, die hohen bürokratischen Hürden und die hohe Grenzbelastung führen dazu, dass die Akzeptanz in den Sozialstaat insgesamt sinkt und die Leistungen nicht effektiv und effizient sind“, warnen die Autoren des Beitrags. Bisher gab es Ideen, die Leistungen zu vereinfachen, etwa Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag in eine „integrierte Grundsicherung“ zusammenzufassen.
Experten fordern tiefgründes Update für Grundsicherung: „Integriertes Steuer-Transfer-System“
Im DIFIS-Impuls gehen die Autoren Wolfgang Strengmann-Kuhn, Michael Opielka und DIW-Ökonom Stefan Bach einen Schritt weiter. Für ein „tiefgründiges Update“ des Mindestsicherungssystems in Deutschland brauche es ein „integriertes Steuer-Transfer-System“. Die Sozialleistungen wie Bürgergeld und Wohngeld würden in das Steuersystem integriert. Die Umsetzung könne schrittweise erfolgen, erklärte Strengmann-Kuhn vom Institut für Sozialökologie der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Zunächst wäre eine Integration von Wohngeld und Kinderzuschlag möglich.
Für Bedürftige soll der Regelbedarf durch ein „Basisgeld“ – für Erwachsene – und ein „Kinderbasisgeld“ als „modifizierte Kindergrundsicherung“ für Kinder gedeckt werden. Es soll an alle ausgezahlt werden. Wer ein Einkommen über dem steuerlichen tatsächlichen Existenzminimum hat, soll eine pauschalisierte Deckung des Wohnbedarfs im Rahmen der Einkommensteuer erhalten.
Jobcenter sollen weiterhin soziale Unterstützung und Arbeitsmarktmaßnahmen bieten
Bei Einkommen unter dem Existenzminimum, wenn bisher die jeweiligen Grundsicherungsleistungen greifen, sollen weiterhin die Jobcenter zuständig sein. Diese „können mit ihrem Instrumentarium für soziale Unterstützung sowie Arbeitsmarktmaßnahmen tätig werden“, heißt es im DIFIS-Papier. „Sie werden aber deutlich entlastet, weil die umfangreichen Prüfungen auf Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag entfallen und sie für Einkommen über dem sächlichen Existenzminimum nur noch in Ausnahmefällen für ergänzende Leistungen zuständig sind, falls die Bedarfe über denen in der Einkommensteuer gewährten Pauschalen liegen.“
Im neuen System müssten Bürgerinnen und Bürger nicht mehr selbst Anträge auf die verschiedenen Leistungen stellen. „Sie werden durch das Finanzamt automatisch in Anspruchsprüfungen einbezogen“, so der Vorschlag. Durch die Automatisierung werde verdeckte Armut reduziert. Das hat jedoch seinen Preis. Wie die Experten mit Verweis auf ein nicht veröffentlichtes ZEW-Gutachten erklären, liegen die Mehrkosten bei etwa 25 Milliarden Euro – wenn die bisherigen Sozialleistungen vollständig in Anspruch genommen werden können. Aktuell sind das gewissermaßen „Ersparnisse“ des Sozialstaats, weil eigentlich anspruchsberechtigte Personen die Leistungen aus „Unwissenheit oder bürokratischen Hemmnissen“ nicht beantragen, wie das DFIS auf Ippen.Media-Anfrage erklärt.
Die Umsetzung des Vorschlags werde wahrscheinlich nicht so viel kosten, erklärte Strengmann-Kuhn. Besonders der Abbau der Bürokratie und die Entlastung der Jobcenter können eine „enorme Ersparnis“ bringen. Die Jobcenter könnten sich dann verstärkt um die Integration in Arbeit kümmern. Die dadurch bedingte geringere Anzahl an Bedürftigen bietet das größte Einsparpotenzial.
Mehrarbeit soll sich im neuen Sozialsystem mehr lohnen – Bürokratie fällt weg
Ein Vorteil ist jedoch, dass sich Mehrarbeit für Leistungsbeziehende stärker lohnt. „Durch eine einheitliche Transferentzugsrate von etwa 70 Prozent und die Abschaffung des starren 100-Euro-Freibetrags werden die bestehenden ‚Abrisskanten‘ geglättet und ein kontinuierlicher Einkommensverlauf hergestellt“, erklären die Autoren. Die fiskalischen Effekte könnten annähernd kostenneutral sein – oder wiederum einen zweistelligen Milliardenbetrag kosten – je nachdem, wie Entzugsraten und Steuertarife angepasst werden.
Das Grundsicherungssystem würde jedoch dazu führen, dass Doppelstrukturen und Mehrfachprüfungen entfallen und Schnittstellen zwischen Behörden reduziert würden. Der Abbau der Bürokratie könnte mehrere Milliarden Euro pro Jahr einsparen.
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