Finanzielle Absicherung im Alter

Rente: Privat vorsorgen fürs Alter – Was man unbedingt beachten sollte

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Im Alter reicht die Rente meist nicht aus, um seinen Lebensstandard zu halten. Dafür lässt sich privat vorsorgen.
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Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sorgen immer mehr Verbraucher:innen auch privat vor. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Frankfurt – Ein Leben lang gearbeitet und trotzdem reicht die Rente im Ruhestand bei einigen kaum zum Leben. Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, setzen viele daher auf eine private Altersvorsorge.

Auch die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt eine zusätzliche Altersvorsorge. „Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, sollte sich eine private oder betriebliche Altersvorsorge aufbauen“, heißt es. Doch welche Möglichkeiten gibt es für Verbraucher:innen?

Staatlich geförderte Altersvorsorge:
Betriebliche Altersversorgung
Riester-Rente
Rürup-Rente (für Selbstständige)

Rente: Staat ermöglicht geförderte Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung hat der Staat Möglichkeiten geschaffen, privat für den Ruhestand vorzusorgen. Das ist zum einen die betriebliche Altersvorsorge (bAV), zum anderen die Riester-Rente. Selbstständige können mit der staatlich geförderten Rürup-Rente vorsorgen.

Arbeitnehmer:innen haben grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, informierte die Deutsche Rentenversicherung. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss einen Teil vom Bruttolohn für die betriebliche Altersversorgung verwenden. Die Beiträge zur Altersvorsorge können aber auch ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden.

Rente: So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Dabei organisiert aber in erster Linie die Chefin oder der Chef die bAV. „Er wählt die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter oder auch Finanzdienstleister“, so die Deutsche Rentenversicherung.

Wenn der Arbeitgeber die spätere Betriebsrente mit Firmengeld finanziert, erhält man diese später, ohne jemals etwas dafür gezahlt zu haben, berichtete Finanztip.de. Wer von seinem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge zahlt, sollte allerdings aufpassen. Das lohne sich nur, wenn der Arbeitgeber selbst etwas dazugibt, hieß es weiter. Dadurch könnten aber sowohl Arbeitnehmende als auch der Arbeitgeber etwa 20 Prozent an Sozialabgaben sparen.

Das müssen Sie bei der Riester-Rente beachten

Bei der Riester-Rente gibt es verschiedene Arten von Verträgen. „Die Riesterförderung besteht aus zwei Teilen – der Grundzulage und den Kinderzulagen sowie eventuellen Steuerersparnissen durch Sonderausgabenabzug“, so die Verbraucherzentrale. Durch die Zulagen reduziert sich dann der Sparbeitrag, den man selbst zahlen muss. Das lohne sich laut Finanztip.de besonders für Geringverdienende mit mehreren Kindern oder gut verdienende Singles.

Diese heutzutage neu abzuschließen, würde sich allerdings nicht mehr lohnen, betonte die Verbraucherzentrale. Das liege vor allen daran, dass es in der Vergangenheit mehr Förderungen und deutlich höher garantierte Zinsen gab. Kritiker:innen bemängelt zudem die hohen Gebühren, die einige Versicherungsgesellschaften verlangen.

Die Rürup-Rente hingegen, auch Basisrente genannt, ist laut Deutscher Rentenversicherung besonders für gut verdienende Arbeitnehmer:innen und Selbstständige interessant. Dabei wird regelmäßig Geld an die Versicherungsgesellschaft gezahlt, um sich später eine Rente auszahlen zu lassen. Die Rentenbeiträge können als Vorsorgeaufwendungen bei der Steu­er­er­klä­rung abgesetzt werden. Steuern zahlen Verbraucher:innen dann erst auf die spätere Rente. Das dürfte sich für einige lohnen, denn der Steuersatz ist im Alter oft geringer, informierte Finanztip.de.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Rente: Diese Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge gibt es

Neben staatlich geförderten Modellen zur finanziellen Absicherung gibt es noch weitere Möglichkeiten für Verbraucher:innen. Das kann beispielsweise eine private Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung sein. Großartig Zinsen gibt es jedoch nicht mehr. Zudem kommen Sie im Notfall nicht an Ihr Geld. Kündigen sollte man die Verträge aber nicht, da man damit meist Geld verliert. Finanztip.de empfiehlt hier, das Geld im Vertrag zu lassen.

Derzeit lohne sich dem Finanzmagazin zufolge ohne staatliche Förderung nur noch eine Netto-Rentenversicherung mit Aktien-Indexfonds. Alternativ kann man sich auch selbst um seine Finanzen kümmern, beispielsweise in Form eines ETF-Sparplans. Sparer:innen können selbst entscheiden, wie viel Geld sie investieren wollen und im Notfall auf ihr Erspartes zurückgreifen. Auch mit kleinen Beiträgen können Verbrauchende vom Wachstum der Weltwirtschaft profitieren.

Rente: So schätzen Sie ihre Rentenlücke im Alter ab

Rentenexperte Christian Lange vom VZ Vermögenszentrum empfiehlt gegenüber Focus, sich vorab zu überlegen, mit welchen Ausgaben im Alter gerechnet werden muss. Diese sollten dann von den voraussichtlichen Einnahmen abgezogen werden. Dadurch könne man die Rentenlücke abschätzen, die man durch eine private Altersvorsorge decken muss.

Vergessen dürfe man dabei vor allem nicht die Inflation und die fälligen Steuerzahlungen. Denn die monatliche Rente muss versteuert werden. „Auf Sicht von ein paar Jahren macht die Inflation wenig aus. Aber auf Sicht von 20 oder 30 Jahren – so lange muss man ja rechnen im Alter – ist das schon ein ziemlicher Hammer“, sagte Lange gegenüber Focus.

Zu beachten ist außerdem, dass es bei der privaten Altersvorsorge immer auf persönliche Präferenzen, die finanzielle Situation und die eigene Risikobereitschaft ankommt. Daher sollten sich Verbraucher:innen vorab immer gründlich über die für sie passenden Vorsorgemöglichkeiten informieren. Profitieren können Rentner:innen zumindest schon mal von der Rentenerhöhung im Juli 2022. (kas)

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