Debatte über Rentensystem geht weiter

Rente an Beitragsjahre koppeln: Welche drei Gruppen bei der Regelung in die Röhre schauen

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Das Rentenpaket der Merz-Regierung ist beschlossene Sache, schon branden weitere Ideen auf. Dem Alter als entscheidenden Faktor soll es an den Kragen gehen.

Frankfurt – Wirtschaftsfachleute, Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien laufen Sturm gegen den Vorschlag, das Renteneintrittsalter an die Beitragsjahre statt an ein festes Alter zu koppeln. Die Idee des Wirtschaftsprofessors Jens Südekum stößt trotz politischer Unterstützung aus der SPD auf massive Kritik – und das quer durch alle Lager.

Das Rentenpaket der Merz-Regierung ist beschlossene Sache, schon branden weitere Ideen auf. Dem Alter als entscheidenden Faktor soll es an den Kragen gehen. (Symbolbild)

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), warnte in der Rheinischen Post vor negativen Folgen: „Der Vorschlag wird die Altersarmut nicht reduzieren, sondern Ungleichheiten verstärken.“

Drei Gruppen schauen bei der Renten-Regelung in die Röhre

Vor allem drei Gruppen würden benachteiligt, so die Befürchtung von Fratzscher. Besonders hart dürfte es Frauen treffen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Während Männer laut der deutschen Rentenversicherung im Schnitt auf 40,9 Versicherungsjahre kommen, sind es bei Frauen oft nur 30 (Stand: 2024). Sie arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit, unterbrechen ihre Berufstätigkeit für Kinderbetreuung oder pflegen Angehörige. Das Ergebnis: weniger Beitragsjahre, später in Rente.

Auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen schauen bei dem Vorschlag in die Röhre. Wer studiert, steigt später ins Berufsleben ein – oft erst ab Mitte 20. Bei einer Kopplung an Beitragsjahre müssten sie entsprechend länger arbeiten als jemand, der mit 16 eine Ausbildung beginnt.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Die dritte benachteiligte Gruppe: Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren oder unbezahlte Familienarbeit leisten. Ob Vereinsvorstand, Feuerwehrmann oder pflegende Angehörige – diese gesellschaftlich wertvollen Tätigkeiten bringen keine Rentenpunkte. Denn oft reduzieren diese Menschen ihre Arbeitszeit für ihr Engagement – und hätten bei der neuen Regelung das Nachsehen.

Die geplante Rentenkommission soll Vorschläge bis zum Sommer machen

Angesichts dieser Benachteiligungen bei der Rente wird scharfe Kritik laut. Insbesondere aus den Reihen der Linken kommt Widerstand. Die Linke-Fraktionsvize Nicole Gohlke bezeichnet den Vorschlag als „vergiftetes Angebot“. Trotz allem findet der Vorschlag aber auch politische Unterstützung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) signalisierte ihre Zustimmung: „Ich finde die Idee grundsätzlich ganz gut.“

Auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf zeigt sich offen für diese Alternative. „Ich finde erst mal, dass es eine Idee ist, die deutlich besser geeignet ist, darüber zu diskutieren als eine schnöde Anhebung des Renteneintrittsalters“, erklärte er im „Frühstart“ von RTL/ntv. Selbst aus der Union kommt verhaltene Zustimmung. CSU-Chef Markus Söder, der nach einer Vorstandssitzung seiner Partei in München Stellung bezog, findet diesen Ansatz „sympathischer“ als die reine Altersanbindung, sieht jedoch noch Klärungsbedarf bei Details wie der Berücksichtigung von Teilzeitarbeit.

Die für Dezember geplante Rentenkommission soll bis zum Sommer konkrete Vorschläge zur langfristigen Sicherung der Alterseinkommen vorlegen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert in den Zeitungen der Funke Mediengruppe einen offenen Diskussionsprozess: „Die Rentenkommission muss jetzt ohne Denkverbote und Vorfestlegungen arbeiten, ansonsten macht es keinen Sinn, sie einzurichten.“ Ausdrücklich schloss er den umstrittenen Vorschlag zur Kopplung des Renteneintrittsalters an die Beitragsjahre in die zu prüfenden Optionen ein. Auch ein anderer Renten-Vorschlag wird aktuell diskutiert. (Quelle: dpa, Rheinische Post, Deutsche Rentenversicherung, rtl/ntv Frühstart) (rd)

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