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Die Finanzierung der Sozialsysteme wackelt. Um die Zukunft der Rente zu sichern, will Merz einen Pflichtbeitrag einführen. Auch zur Erhöhung des Renteneintrittalters äußert er sich.
Berlin – Mit Blick auf eine große Rentenreform will Kanzler Friedrich Merz (CDU) einen neuen Pflichtbeitrag für Beschäftigte einführen. Merz stimmte die Menschen auf höhere Kosten ein. „Unsere Bevölkerung wird für Rente, für Altersversorgung, für die Gesundheit und für die Pflege in Zukunft mehr vom verfügbaren Einkommen aufwenden müssen“, sagte Merz jüngst in der ARD-Sendung Caren Miosga.
Reform der Rente: Merz will neuen Pflichtbeitrag einführen – „nichts anderes als Beitragserhöhung?“
Merz zufolge müsste eine Anpassung der Sozialsystem „gerecht zugehen.“ Die Bevölkerung müsse das Gefühl haben, dass alle daran mitwirken. Der Kanzler stellt allerdings klar, dass die anstehende Reform nicht mit höheren Beiträgen verbunden sei. „Pflichtbeitrag ist nichts anderes als Beitragserhöhung, oder?“, hakte Miosga nach.
Laut Merz kann es sein, dass man von den Menschen abverlangen würde, mehr für die private Altersvorsorge zu tun als heute. „Persönlich bin ich ein Befürworter eines Pflichtbeitrags in eine private kapitalgedeckte Altersversorgung“, so Merz. Man würde also einen Pflichtbeitrag für die eigene Altersvorsorge einführen. Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ist eine freiwillige Form der Altersversorgung, bei der der Sparer ein individuelles Kapital aufbaut und damit später die Rente finanziert.
Merz-Regierung will Rente retten – Frühstart-Rente als Lösung für junge Generation
Kanzler Merz spricht sich schon länger für eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge aus. Unter Einführung der Frühstart-Rente will Merz junge Menschen an den Kapitalmarkt heranführen, damit diese später ein finanzielles Polster haben. Konkret soll jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr ab dem 1. Januar 2026 pro Monat zehn Euro vom deutschen Staat bekommen. Dieses Geld soll in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot“ fließen.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitragssatz von 18,6 Prozent. Einen allgemeinen, verpflichtenden Beitrag zur privaten Altersvorsorge gibt es bislang nicht.
Müssen Rentner länger arbeiten? Merz äußert sich zur Rente mit 70
Auch auf den heiß diskutierten Vorschlag, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, kommt Merz zu sprechen. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus lehnt der Kanzler entgegen Vorschlag seiner Parteikollegin und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ab. Stattdessen müsse versucht werden, die gesamte Arbeitszeit im Laufe des Lebens der Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Längeres Arbeiten sei allerdings grundsätzlich kein Tabu in der Koalition.
Auch gegen die Streichung eines Feiertags sprach sich der Kanzler in der ARD-Sendung aus. Bei der anstehenden Reform wird es nach Angaben des Kanzlers unter anderem um das Thema Schonvermögen gehen und um die Frage, wie mit Bürgergeldbeziehenden umzugehen sei, die die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verweigerten. Seine persönliche Ansicht dazu sei, solchen Verweigerern zu sagen: „Wenn Ihr euch nicht dran haltet, dann vermuten wir, dass Ihr unsere Hilfe nicht braucht.“
Merz sagte zudem, dass Union und SPD in der Koalition „sehr nah“ an einer Einigung auf die vereinbarte Bürgergeldreform seien. Es müssten nun noch „zwei, drei Punkte“ abschließend geklärt werden. Die Sozialleistung werde auf jeden Fall einen neuen Namen bekommen. „Das Wort Bürgergeld wird nicht mehr da sein“, sagte Merz. Das Gesetz zu der Reform werde den Namen „Grundsicherungsgesetz“ tragen. (bohy mit Material von AFP)
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