VonLisa Mayerhoferschließen
Sind feste Altersgrenzen immer mit dem Grundgesetz vereinbar? Dazu hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag ein wegweisendes Urteil gefällt.
Karlsruhe – Die Rente mit 70 wird immer wieder diskutiert, denn die Menschen in Deutschland sollen länger arbeiten: Das fordern nicht nur Ökonomen und Arbeitgeber, sondern auch Teile der schwarz-roten Regierungskoalition. Doch was ist, wenn man gar nicht so lange arbeiten darf, wie man möchte? Am Dienstag (23. September 2025) hat zu diesem Thema das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines 71-jährigen Anwaltsnotars aus Nordrhein-Westfalen entschieden.
Urteil: Feste Altersgrenze von 70 Jahren nicht immer mit dem Grundgesetz vereinbar
Demnach ist die feste Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil unter anderem mit dem Mangel an Bewerbern für dieses sogenannte Anwaltsnotariat. Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die mit einer Zusatzqualifikation auch als Notare arbeiten; je nach Bundesland gibt es haupt- oder nebenberufliche Notare. (Az. 1 BvR 1796/23)
Der 71 Jahre alte Beschwerdeführer sieht sich durch seinen zwangsweisen Ruhestand in der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit verletzt und hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Und er bekam Recht: Das Gericht entschied, dass die entsprechenden Regelungen in der Bundesnotarordnung verfassungswidrig sind. Das gilt aber nur für Anwaltsnotare, nicht für hauptberufliche Notare, die sogenannten Nurnotare. Es handelt sich um einen Eingriff in die Berufsfreiheit, wie das Gericht ausführte. Bei Anwaltsnotaren sei er nicht mehr gerechtfertigt.
Die bisherige Regelung mit der Altersgrenze hat das Ziel, die beruflichen Chancen zwischen den Generationen gerecht zu verteilen. Zur Zeit ihrer Einführung 1991 gab es zu viele Bewerber für die Stellen. Es sollten auch Jüngere die Chance bekommen, den Beruf auszuüben. Inzwischen besteht aber in vielen Regionen ein Mangel an Bewerbern für das Anwaltsnotariat. Darum sei die Regelung nicht mehr verhältnismäßig, entschied das Gericht. Sie gilt noch bis zum 30. Juni 2026. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen.
Rente mit 70? Heftige Debatte um Lebensarbeitszeit
Das Urteil fügt der momentan entbrannten Debatte um die Lebensarbeitszeit einen weiteren Aspekt hinzu. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sowie einige namhafte Ökonomen wie die Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer und Martin Werding fordern eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit, beispielsweise indem das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird. So wäre eine Rente ab 69 oder 70 denkbar. Der Koalitionspartner SPD lehnt dies allerdings entschieden ab.
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sagte zu dem Thema den Sendern RTL und ntv: „Sowas sagt sich ganz einfach, wenn man irgendwie im schönen Sessel in Berlin sitzt. Aber man sollte mal hinausgehen zu den Menschen ins Land, die als Dachdecker auf dem Dach stehen, die als Pflegekräfte arbeiten, die als Erzieherin arbeiten und sich wirklich kaputt machen“, betonte Klingbeil.
Der Kompromiss: Die schwarz-rote Koalition will die Aktivrente auf den Weg bringen. Damit sollen Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Bundesregierung peilt einen Start zum 1. Januar 2026 an und erhofft sich damit, dass dann mehr Seniorinnen und Senioren im Rentenalter weiterarbeiten werden.
Altersgrenzen: Sind sie überhaupt noch sinnvoll?
Nun muss sich die Regierung auch mit dem Thema Altersgrenze auseinandersetzen. Dies dürfte zudem bald häufiger eine Rolle spielen, da sich in den kommenden Jahren die geburtenstarke Baby-Boomer-Generation in die Rente verabschiedet, was den Fachkräftemangel vergrößern dürfte. Ergibt eine Altersgrenze dann überhaupt noch Sinn?
Jenna Wünsche, Psychologin und Mitarbeiterin des Zentrums für Altersfragen in Berlin, erklärt dem WDR, dass das Alter durchaus „biologische Abbauprozesse in der kognitiven Leistungsfähigkeit“ mit sich bringe. Jedoch steige im Alter auch das Wissen, wodurch die verringerte „Denkgeschwindigkeit“ kompensiert werden könne. Anwältinnen und Anwälte dürften also auch im Alter eine hohe Leistungsfähigkeit besitzen. Problematisch werde es Wünsche zufolge aber bei Berufen, bei denen man „in Echtzeit sehr schnell komplexe Entscheidungen treffen“ müsse, wie beispielsweise als Chirurg oder Fluglotse. (lma mit dpa)
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