VonAmy Walkerschließen
Ölfirmen können Klimaziele durch UER-Projekte erfüllen. Jedoch existieren einige dieser Projekte offenbar nicht. Dennoch dürfen die Gesellschaften ihre Zertifikate weiterhin anrechnen.
Berlin – Seit Monaten setzen Betrugsvorwürfe in der Erneuerbaren-Energien-Branche die Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) unter Druck. Bei den Vorwürfen geht es um sogenannte Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte (UER). Diese sind eine Möglichkeit für Ölkonzerne, gesetzliche Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Bei den meisten der vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizierten Projekte geht es darum, Treibhausgasemissionen bei der Ölförderung zu verringern. Dafür erhalten die Unternehmen Zertifikate, die sie mit ihrem eigenen CO₂-Ausstoß verrechnen können.
Doch ein Teil der zertifizierten Projekte hat es offenbar nie gegeben. Das haben Recherchen des ZDF Frontal im Mai 2024 ergeben. Seitdem versuchen das Ministerium und das UBA, die Vorwürfe aufzuarbeiten. Umweltministerin Lemke spricht derweil von einem Fall von „schwerer Umweltkriminalität“.
Klimabetrug treibt Unternehmen in die Insolvenz – Öl-Riesen dürfen Zertifikate weiter benutzen
Doch der Schaden ist für viele Unternehmen schon angerichtet. Firmen in der erneuerbaren Branche sind Investitionen entgangen, nach Angaben einer Allianz betroffener Unternehmen geht es um einen Schaden in Höhe von 4,4 Milliarden Euro. Die Insolvenz eines der Unternehmen, das eigentlich mit dem Handel dieser Zertifikate Geld verdient, hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Dabei geht es auch um mögliche Betrugsfälle beim Biodiesel, die ebenfalls aktuell untersucht werden. Recherchen der Zeit hatten bereits vor über einem Jahr nahegelegt, dass bei Biodiesel ebenfalls betrügerisch vorgegangen werde. Laut Umweltministerium gebe es dafür noch keine eindeutigen Beweise.
Der Geschäftsführer des insolventen Unternehmens, Zoltan Elek von der Landwärme GmbH, machte der Politik bei Bekanntwerden ihrer Insolvenz daher auch schwere Vorwürfe: „Mir ist wichtig zu betonen, dass dieses Verfahren vermeidbar gewesen wäre, hätten Politik und Behörden die mutmaßlichen Betrugsfälle bei Biodiesel und UER-Projekten konsequenter verfolgt und bekämpft.“
Ebenfalls für Ärger sorgt nun die Tatsache, dass die Öl-Unternehmen, die sich die betrügerischen UER-Projekte haben zertifizieren lassen, diese bis ins Jahr 2025 weiterhin an ihre Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen dürfen. Obwohl klar ist, dass die Projekte zumindest in Teilen nie existiert haben, dürfen die Unternehmen also weiterhin so tun, als ob sie damit etwas zur CO₂-Reduktion beigetragen haben.
Umweltministerium bestätigt: Bereits zertifizierte UER-Projekte müssen zugelassen werden
Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA bestätigt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMUV) diese Vorgehensweise. „Es ist richtig, dass die volle Anrechnung von UER noch in diesem Jahr möglich ist. Aus rechtlichen Gründen müssen Projekte, die bereits eine Zustimmung erhalten haben, vollendet werden dürfen.“ Da das BMUV die UER-Projekte aber seit 1. Juli 2024 gestoppt habe und somit keine neuen Anträge gestellt werden dürften, sei dies nur eine Ausnahmeregelung.
Es sei, so der Sprecher weiter, „im Einzelfall“ möglich, die Zertifizierung der Projekte zurückzunehmen. „Hierfür ist es jedoch erforderlich, einem Quotenverpflichteten das Wissen um die Unrechtmäßigkeit der erworbenen Nachweise nachzuweisen.“ Also: Das UBA und das Ministerium müssten entscheiden, dass die jeweiligen Ölkonzerne wussten, dass die Projekte nicht real waren. Dies nachzuweisen, gestaltet sich sicherlich schwierig.
Nach Angaben des UBA stehen 40 von 69 Projekten unter Betrugsverdacht. Die Allianz aus betroffenen Unternehmen, die sich in dieser Woche zur Initiative „Klimabetrug Stoppen“ zusammengeschlossen hat, hat nach eigenen Recherchen 68 Verdachtsfälle identifiziert. Bei acht Projekten sollen Zertifikate zurückgezogen werden, wie das UBA weiter mitteilt. Die restlichen werden untersucht.
Rechtsanwalt hält dagegen: Gesetz erlaubt mehr Spielraum für die Aberkennung der CO₂-Zertifikate
Der Einschätzung des Umweltministeriums widerspricht Rechtsanwalt Wolfgang Heinze im Gespräch mit unserer Redaktion. Er vertritt die insolvente Landwärme GmbH als Partner der Kanzlei SNP. „Es stimmt, dass die Kenntnis der betroffenen Firmen wesentlich ist, doch sieht das Gesetz in § 48 Abs. 2 VwVfG [Verwaltungsverfahrensgesetz, Anm. d. Red.] gerade bei betrügerischem Verhalten Ausnahmen vor“, sagt er. „Aber es spielt – im Hinblick auf mögliche Schadensersatzforderungen der Mineralölfirmen nach Abs. 3 – auch eine Rolle, wie sorgfältig die Behörden bei der Prüfung vorgegangen sind“.
§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er
1. den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat;
2. den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren;
3. die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Die Frage lautet daher: Haben die Mineralölfirmen und die zuständige Behörde, also das Umweltbundesamt, sorgfältig genug geprüft, um sicher zu wissen, dass die Mineralölunternehmen nach bestem Wissen und Gewissen korrekte Angaben machten? Oder gab es genug Anhaltspunkte dafür, dass die Ölkonzerne möglicherweise grob fahrlässig bei der Auswahl der Projekte handelten?
Experte sicher: Umweltministerium scheut Gerichtsverfahren und schützt dadurch Öl-Riesen
Aus Sicht von Rechtsanwalt Heinze habe das Umweltministerium bewusst entschieden, diesen Paragrafen so zu deuten, dass die Öl-Firmen ihre mutmaßlich betrügerischen Zertifikate noch anrechnen lassen dürfen. „Denn wenn sie die Bescheide zurücknehmen würden, dann würden sicherlich einige vor Gericht ziehen. Diese möglichen Gerichtsverfahren scheut man offenbar“, so seine Einschätzung.
Dabei würde es seiner Ansicht nach für mehr Gerechtigkeit und Vertrauen innerhalb der Erneuerbaren-Branche sorgen, wenn die Behörden sich den Klagen stellen würden. „Durch ein Gerichtsverfahren würde alles nochmal unter die Lupe genommen werden“.
Umweltministerium kontert: Vertrauen der Ölkonzerne ist wichtig für den Klimaschutz
Auch das sieht das Umweltministerium anders, wie aus der Stellungnahme des Sprechers weiter hervorgeht. Demnach gelte es jetzt, das Vertrauen aller betroffenen Firmen, einschließlich der Öl-Unternehmen, zurückzugewinnen. „Wenn Marktteilnehmer nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit erworbener, staatlich kontrollierter Zertifikate vertrauen könnten, würde ein sehr hohes Investitionshemmnis geschaffen, was insbesondere für den Hochlauf von grünem Wasserstoff oder fortschrittliche Biokraftstoffe sehr schädlich wäre.“
Es gibt aber auch Fälle, in denen die Öl-Unternehmen von sich aus entschieden haben, die Projekte nicht an ihre CO₂-Bilanz anrechnen zu lassen. Ein solches Unternehmen ist die Rosneft Deutschland. Interne Unterlagen, über die zuerst das ZDF Frontal am Freitag (30. August) berichtet hatte und die IPPEN.MEDIA ebenfalls vorliegen, zeigen, dass Rosneft Deutschland lieber den finanziellen Schaden in Höhe von geschätzt 50 Millionen Euro einsteckt, als ihrem Image zu schaden. Die Rosneft Deutschland wird aktuell unter der Treuhand der Bundesnetzagentur verwaltet.
