Heizungsgesetz

Wohn-Riester für Wärmepumpen: Diese Unterstützung bietet die Rentenversicherung ab 2024

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Teure Sanierungen bereiten besonders älteren Menschen, die sich auf den Ruhestand vorbereiten, Sorgen. (Symbolfoto)
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Ab 2024 gelten mit dem Heizungsgesetz neue Regeln für Heizsysteme. Eine finanzielle Unterstützung könnte durch die Riester-Rente bzw. Wohn-Riester erfolgen.

Berlin – Mit Beginn des Jahres 2024 wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, wirksam. Anfangs betrifft dies nur Neubauten, doch nach und nach ist geplant, auch in bestehenden Gebäuden die Heizsysteme von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien umzustellen. Die Wärmepumpe, ein besonders umweltfreundliches Heizsystem, wird vom grün-geführten Wirtschaftsministerium bevorzugt.

Sanierung: Wärmepumpen sind teuer

Allerdings kann eine moderne Wärmepumpe hohe Kosten verursachen. Abhängig vom Modell können die Einbaukosten über 35.000 Euro betragen – für viele kein geringer Betrag. Oft rentiert sie sich nur, wenn das Gebäude saniert wurde. Das bereitet besonders älteren Menschen, die sich auf den Ruhestand vorbereiten, Sorgen. Ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung soll jedoch Unterstützung bieten.

Das Angebot richtet sich speziell an Personen, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen oder daran interessiert sind. Aktuell haben etwa 16 Millionen Menschen in Deutschland einen solchen Vertrag.

Was ist eine „Riester-Rente“?

Zum Hintergrund: Eine Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Riester-Sparer zahlen monatlich in ihre Altersvorsorge ein und erhalten am Ende eine lebenslange Zusatzrente. Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung wird direkt bei Abschluss eine feste Rente garantiert, allerdings bei sehr geringer Rendite. Eine deutlich höhere Rendite ist bei der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung möglich – allerdings ist dies auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Es gibt jedoch ein „Garantiekapital“, das Sparern in jedem Fall zusteht.

Um Verbraucher zur Vorsorge zu ermutigen, unterstützt der Staat Vorsorgesparer auf zwei verschiedenen Wegen: mit Zulagen und Steuervorteilen. Jährlich zahlt der Staat 175 Euro Grundzulage auf das Riester-Konto ein. Wer also jährlich 1700 Euro in den Riester-Vertrag einzahlt, hat durch die Zulage 1875 Euro im Jahr auf dem Konto. Wer Kinder hat, erhält eine weitere Zulage von 300 Euro pro Kind pro Jahr. Der Steuervorteil ist insbesondere für Gutverdiener interessant, die das gesparte Riester-Geld auf die Einkommenssteuer anrechnen können.

Ab 2024: Wohn-Riester für die Wärmepumpe möglich

Neben der klassischen Riester-Rente gibt es auch die sogenannte Wohn-Riester. Diese wurde speziell für den Kauf, Bau oder Umbau einer selbstgenutzten Immobilie ins Leben gerufen. Damit unterstützt der Staat den Traum vom Eigenheim, der für viele eine Form der Altersvorsorge sein kann. Bei Wohn-Riester gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man schließt direkt beim Kauf oder Bau der Immobilie einen Wohn-Riester-Vertrag ab, oder man entnimmt Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag, um es für eine Immobilie zu verwenden.

Wohn-Riester kann auch für den Umbau oder die Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden. Ältere Eigentümer können sich beispielsweise den altersgerechten Umbau der Wohnung finanzieren. Ab dem 1. Januar 2024 werden auch energetische Sanierungsmaßnahmen unterstützt, dazu gehört auch der Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen neuen Heizungsanlage. Wichtig für viele Eigentümer: Anträge können auch rückwirkend für Maßnahmen gestellt werden, die seit dem 1. Juli 2023 entstanden sind.

Laut der Deutschen Rentenversicherung kann kein gesonderter Wohn-Riester-Vertrag für eine energetische Sanierung aufgestellt werden. Es ist jedoch möglich, Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag zu entnehmen, um damit die Modernisierung zu finanzieren. Es muss nicht das gesamte Guthaben entnommen werden. Verbleibt noch Geld auf dem Riester-Konto, kann damit weiter gespart werden. Der jeweilige Anbieter informiert darüber, wie sich das auf die spätere Auszahlung auswirkt.

Riester-Förderung für Wärmepumpe & Co: Diese Maßnahmen werden gefördert

Anträge sind bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, konkret bei der Abteilung „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“. Vor der Antragsstellung sollten sich Interessierte bei einer Fachfirma informieren lassen, ob die geplanten Maßnahmen zu den Geförderten zählen. Folgende energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden durch ein Wohn-Riester unterstützt:

  • Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberater
  • Einbauen oder Erneuern einer Lüftungsanlage
  • Erneuern der Heizungsanlage
  • Erneuern von Fenstern oder Außentüren
  • Optimieren der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
  • Einbauen von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren

Wer vor weniger als drei Jahren die betreffende Immobilie gebaut oder gekauft hat, muss mindestens 6000 Euro aus dem Riester-Vertrag entnehmen. In allen anderen Fällen beträgt die Mindestentnahmesumme 20.000 Euro.

Das Angebot richtet sich daher eher an ältere oder mittelalte Personen. Um mindestens 20.000 Euro angespart zu haben, muss der Vertrag bereits seit einigen Jahren bestehen.

Vorteile von Wohn-Riester: Immobilie bleibt immer erhalten

Ein Vorteil des Wohn-Riesters ist, dass das investierte Geld den Wert der Immobilie erhält oder sogar steigert. Bei einem normalen Riester-Vertrag erhält man im Ruhestand „nur“ einen festen Geldbetrag, der dann über die Jahre aufgebraucht wird. Das Riester-Geld kann nicht vererbt werden - eine Immobilie hingegen schon.

Um von Wohn-Riester zu profitieren, muss die Person planen, lange in der betreffenden Immobilie zu leben. In der Regel muss man mindestens 20 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase (frühestens ab 60 Jahren) noch in der Immobilie leben. Wer also sein Riester-Geld mit 60 auszahlen lässt, muss sicher sein, dass er oder sie mit 80 noch dort wohnen wird. Andernfalls müssen Steuern auf das Kapital nachgezahlt werden.

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