Trafobaustein

Tausende Mitarbeiter in Baden-Württemberg können sich über jährliche Sonderzahlung freuen

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Mit der Februar-Abrechnung erhalten tarifgebundene Mitarbeiter in der Metall- und Elektrobranche in Baden-Württemberg eine Bonuszahlung, und das jährlich.

Stuttgart - Durch die Folgen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft müssen nicht nur die Unternehmen sparen, auch die Mitarbeiter sind täglich mit hohen Kosten konfrontiert. Die IG Metall hat bereits im März 2021, also vor beinahe drei Jahren, eine Sonderzahlung für die Mitarbeiter der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt, die allerdings erst mit der jetzigen Februar-Abrechnung erstmals ausgezahlt werden soll. Ende Januar hatte die Gewerkschaft auch mehr Geld und einen Inflationsausgleich für rund 30.000 Mitarbeiter in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg erstritten.

Im Gegensatz zu dem einmaligen Inflationsausgleich ist der sogenannte Trafobaustein (kurz für Transformationsbaustein), der mit der Februar-Abrechnung ausbezahlt wird, eine dauerhafte tarifliche Einmalzahlung, erklärt die IG Metall Geschäftsstelle Heidelberg. Demnach erhalten die tarifgebundenen Mitarbeiter eine weitere Sonderzahlung neben dem Urlaubsgeld, dem tariflichen Zusatzgeld und dem Weihnachtsgeld. Im vergangenen Jahr fiel das Weihnachtsgeld bei manchen Unternehmen aus Baden-Württemberg wieder üppig aus. Porsche stockte den Bonus beispielsweise auf ein 13. Monatsgehalt auf.

Sonderzahlung für Arbeitnehmer in Baden-Württemberg – 18,4 Prozent des Monatsgehalts

Da die Wirtschaft in Baden-Württemberg zu großen Teilen von der Autoindustrie und dem Maschinenbau getragen wird, sind viele Menschen im Bundesland in der Metall- und Elektroindustrie tätig. Insgesamt vertritt die IG Metall Baden-Württemberg mehr als 420.000 Mitglieder, die vorrangig aus dem Fahrzeug- und Maschinenbau sowie der Zulieferindustrie stammen. Dazu berechtigt, den Trafobaustein, der 18,4 Prozent des jeweiligen Monatsgehalts entspricht, zu erhalten, sind aber nicht alle Mitglieder der Gewerkschaft. Lange gab es zudem auch für Leiharbeiter keinen Inflationsausgleich, die IG Metall konnte einen solchen aber im Juni 2023 durchsetzen.

Name Transformationsbaustein (Trafobaustein)
Bedeutung Sonderzahlung für tarfigebundene Mitarbeiter der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg
Auszahlung Jährlich mit der Februar-Abrechnung
Höhe 18,4 Prozent des Monatsgehalts
Berechtigte Beschäftigte, Teilzeitbeschäfigte, Auszubildende

Um für die Auszahlung des Trafobausteins berechtigt zu sein, müssen Beschäftigte und Auszubildende jeweils zum 28. Februar in einem Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis stehen und dem jeweiligen Betrieb zu diesem Zeitpunkt ununterbrochen sechs Monate angehört haben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig zu ihrer jeweiligen monatlichen Vergütung, Dual-Studierende und Leiharbeiter haben dagegen keinen Anspruch auf den Trafobaustein.

Trafobaustein kann auch zur Beschäftigungssicherung eingesetzt werden

Der Trafobaustein, außerhalb Baden-Württembergs schlicht als Transformationsgeld bezeichnet, ist nicht nur eine weitere Sonderzahlung, sondern kann in schwierigen Phasen auch als Beschäftigungssicherung eingesetzt werden. Aufgrund von hohen Kosten und einer schwachen Nachfrage haben aktuell viele Unternehmen aus Baden-Württemberg Kurzarbeit angemeldet, beispielsweise das Familienunternehmen Lapp am Stammsitz in Stuttgart. Der Trafobaustein kann laut der IG Metall im Falle einer solchen Arbeitszeitreduzierung das Monatsentgelt stabilisieren. „Bis zu drei Jahre Beschäftigungssicherung sind dadurch möglich“, schreibt die Gewerkschaft. „Etwa in Form einer 4-Tage-Woche mit Teilentgeltausgleich.“

Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg erhalten mit der Februar-Abrechnung eine Sonderzahlung. (Archivfoto)

Die Möglichkeit zur Beschäftigungssicherung gilt allerdings nicht für Auszubildende. Ausgezahlt werden soll der Trafobaustein wie bereits erwähnt auf jährlicher Basis jeweils mit der Februar-Abrechnung. Im Falle von Krankheit besteht der Anspruch auf die Sonderzahlung weiterhin, auch beim Bezug von Krankengeld. Wer den jeweiligen Betrieb nach dem Stichtag 28. Februar verlässt und die Bedingung einer vorherigen sechsmonatigen Beschäftigung erfüllt, bekommt die Zahlung anteilig.

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

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