Für Baumschutz: Politiker fordern Stopp weiterer Bauprojekte in München
VonSascha Karowski
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Ein Gerichtsurteil stoppt ein Bauprojekt in Sendling. Politiker wollen nun alle Baumfällungen aussetzen. Die Verwaltung solle ihre Praxis überdenken.
München – Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Bauprojekt in Sendling aus Gründen des Baumschutzes verhindert hat, wollen Politiker nun generell alle Baumfällungen stoppen lassen. In einer Mitteilung von ÖDP und München-Liste heißt es, dies solle unverzüglich erfolgen und so lange gelten, bis das Genehmigungsverfahren der Lokalbaukommission (LBK) eindeutig an die neue Rechtsprechung angepasst ist. Die LBK ist der Teil der Stadtverwaltung, der für Baugenehmigungen zuständig ist.
Lindenschmitstraße in Sendling: Verwaltungsgerichtshof untersagt das Fällen sehr alter Bäume
Die Vorgeschichte: An der Lindenschmitstraße wollte ein Investor im Hinterhof Stadthäuser errichten. Anwohner und Politiker aus dem Sendlinger Bezirksausschuss kritisierten das Projekt. Zum einen, weil für den Neubau einige sehr alte Bäume hätten gefällt werden müssen, zum anderen, weil durch das Projekt lediglich Luxuswohnungen hätten entstehen sollen. Die LBK argumentierte allerdings, dass ihr die Hände gebunden seien. Der Investor hat das Baurecht. Gegen die Genehmigung klagte schließlich der Naturschutzverband Wildes Bayern – und er bekam nun in letzter Instanz Recht. In dem Fall geht der Baumschutz vor!
ÖDP und München-Liste kritisieren nach eigenem Bekunden schon lange, dass die LBK trotz massiver ökologischer Bedenken den Baumschutz nicht ernster nehme. An der Lindenschmitstraße seien mehrere über hundert Jahre alte Bäume zur Fällung freigegeben worden. Selbst OB Dieter Reiter habe im Nachhinein von einer „eklatanten Fehleinschätzung“ der Verwaltung gesprochen.
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Urteil zu Baumfällungen in München: Politiker fordern Stopp weiterer ähnlicher Bauprojekte
Die Fraktion fordert die Verwaltung nun in einem Dringlichkeitsantrag auf, bei der Vollversammlung am 26. November, oder in einer gesonderten Sitzung detailliert darzulegen, welche Folgen das Urteil nun hat – auch auf andere Baugenehmigungen. Bis das geklärt ist, sollen alle anderen Projekte, bei denen Bäume gefällt werden müssten, zunächst ruhen. Betroffen sein könnten laut den Politikern dann beispielsweise auch die Türme an der Paketposthalle.
ÖDP-Chef Tobias Ruff: „Der VGH hat der Stadt unmissverständlich gezeigt, dass Baumschutz kein lästiges Anhängsel der Baupolitik ist, sondern ein zentrales öffentliches Interesse. Die langjährige Praxis, das Baurecht höher zu werten als den Baumschutz, lässt sich nicht mehr ohne Weiteres aufrecht halten.“ Das Münchner Planungsreferat müsse seine Genehmigungspraxis ändern und sich konsequent für den Erhalt alter Bäume starkmachen. „Solange die LBK ihre Verfahren nicht rechtskonform angepasst hat, darf kein einziger schützenswerter Baum mehr fallen. München muss alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Natur zu schützen.“
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Bäume dürfen nicht gefällt werden, weil Projekt sich nicht in die Umgebung einfügt
Allerdings: Das Urteil des VGH bezieht sich auf einen speziellen Einzelfall. Für den Bereich Lindenschmitstraße existiert kein Bebauungsplan. Daher ist das Entfernen geschützter Gehölze nur dann erlaubt, wenn sich der Neubau „in die nähere Umgebung“ einfügt. Dies zu bestätigen oder zu verneinen, obliegt der Behörde – und ist schwierig, da nicht eindeutig definiert ist, was dieses „Einfügungsgebot“ nun genau bedeutet. Ob sich also aus dem Urteil eine generelle Aussage über andere Bauprojekte treffen lässt, muss die Verwaltung beantworten.