VonHannah Deckeschließen
Es soll 2024 verstärkte Kontrollen auf den Weihnachtsmärkten in NRW geben. Aber damit sei „das Problem nicht aus der Welt“, betont Innenminister Reul. Er hat einen deutlichen Appell.
Hamm - Das Messer-Attentat in Solingen hat das Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Mit Blick auf die Weihnachtsmärkte, von denen in NRW bereits ein paar gestartet sind, spricht das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen allgemein von einem „ideologisch geeigneten Ziel“ für islamistisch motivierte Täter. Auch wenn laut den Behörden bislang keine konkrete Gefährdung vorliegt, soll die Sicherheit auf den Weihnachtsmärkten erhöht werden. Besucher sollten trotzdem wachsam bleiben, mahnt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU).
Sicherheit auf Weihnachtsmärkten: Waffen- und Messerverbot nach Taten in NRW
Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Stadtfest in Solingen, bei dem ein Mann drei Menschen mit einem Messer tötete und acht weitere teils lebensgefährlich verletzte, kam es nur eine Woche später in einem Bus in Siegen wieder zu einem Messerangriff. Eine Frau stach auf mehrere Menschen ein, drei wurden lebensgefährlich verletzt. Das Motiv: unklar.
Die Taten lösten eine bundesweite Sicherheitsdebatte aus. Im Fokus stand das Waffengesetz, das daraufhin auf Bundesebene angepasst wurde. Demnach gilt seit dem 31. Oktober 2024 unter anderem ein Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten und Märkten. Der geänderte Paragraf beinhaltet auch den Zusatz der Kontrollbefugnis. Demnach sei die zuständige Behörde zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots befugt, Personen anzuhalten, zu befragen und zu durchsuchen.
Mehr Kontrollen auf Weihnachtsmärkten in NRW – doch „Problem ist damit nicht aus der Welt“
„Ich begrüße den Schritt ausdrücklich“, sagt NRW-Innenminister Herbert Reul auf Anfrage von wa.de. „Ich möchte aber dafür sensibilisieren, dass damit das Problem nicht aus der Welt ist.“ Es werde „wahrscheinlich immer jemanden geben, der durch das Raster fällt und nicht kontrolliert wurde“, sagt Reul. Er appelliert an die Bürger in NRW: „Aufmerksam bleiben und Verdächtiges melden!“
Auch auf Landesebene reagierten die Behörden auf die Taten in Solingen und Siegen. Wie ein Sprecher des NRW-Innenministeriums mitteilt, veranlasste das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), dass durch die Kreispolizeibehörden die Polizeipräsenz auf öffentlichen Veranstaltungen erhöht werde. „Darunter fallen auch Weihnachtsmärkte. Ergänzend zu den Maßnahmen der Veranstalter sollen polizeiliche Personen- und Taschenkontrollen auf Waffen oder andere gefährliche Gegenstände durchgeführt werden“, so der Sprecher weiter.
Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten: Keine Anträge in NRW
Auf dem Weihnachtsmarkt in Bremen ist eine „großflächige Videoüberwachung“ geplant, berichtet kreiszeitung.de. Möglich wäre dies auch in NRW. „Die mobilen Videoüberwachungsgeräte können durch die Kreispolizeibehörden beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW) angefordert werden“, teilt das Innenministerium mit. Zehn Anlagen halte das LZPD vor, neun seien Anfang November verliehen gewesen. Unter anderem in Hamm sind seit dem Frühjahr zwei mobile Kameratürme im Einsatz.
Laut NRW-Innenministerium wird seitens des LZPD „eine sachgerechte und transparente Priorisierung vorgenommen“, sollte die Nachfrage die Zahl der verfügbaren Geräte übersteigen. So wurde etwa eine Videoüberwachungsanlage aus Hamm jüngst zunächst nach Lippstadt ausgeliehen und anschließend nach Soest, wo Anfang November die große Allerheiligenkirmes stattfand. Dort wollte die Polizei „aufgrund der aktuellen Lage“ besondere Maßnahmen zur Sicherheit treffen, berichtet soester-anzeiger.de.
Ob die mobilen Kameratürme auch auf einem Weihnachtsmarkt in NRW zum Einsatz kommen, ist noch unklar. „Aktuell liegen dem LZPD NRW keine Anträge/Anforderungen für den Einsatz mobiler Videobeobachtungsanlagen im Kontext zu Weihnachtsmärkten vor“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am 14. November mit.
Datenschutzbeauftragte zur Videoüberwachung: „Reine Vermutungen reichen nicht aus“
Laut Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW, sei eine Videoüberwachung „gut abzuwägen“. „Ob sie erlaubt ist, hängt stark davon ab, ob es Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage gibt.“ Tatsachen müssten die Annahme rechtfertigen, dass auf den Märkten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. „Reine Vermutungen, dass so etwas passieren kann, reichen aber nicht aus, um mit einer großflächigen Überwachung eine erhebliche Grundrechtsbeschränkung für eine Vielzahl von Personen zu rechtfertigen“, betont die Datenschutzbeauftragte in einer Mitteilung.
NRW-Innenministerium: Weihnachtsmärkte seien „ein ideologisch geeignetes Ziel“ für Terror
„Veranstaltungen anlässlich des Weihnachtsfestes stellen im Allgemeinen aufgrund ihrer Symbolik für christliche Werte ein ideologisch geeignetes Ziel für islamistisch motivierte Täterinnen und Täter dar. Auch aus anderen Phänomenbereichen sind spontane Aktionen oder Straftaten möglich“, erklärt das NRW-Innenministerium. Zum Jahresende sei „aufgrund festlicher Anlässe regelmäßig mit dem vermehrten Aufkommen von unspezifischen Gefährdungshinweisen zu rechnen“. Dies stelle die Sicherheitsbehörden vor „große Herausforderungen“. Ihnen würden aktuell aber keine Erkenntnisse vorliegen, „aus denen sich eine konkrete Gefährdung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Advents- und Weihnachtszeit ableiten ließe“.
Seitens der Veranstalter der Weihnachtsmärkte werden in diesem Jahr in NRW nicht überall die Sicherheitsmaßnahmen aufgestockt. In Bochum beinhalte das Sicherheitskonzept „schon jetzt alle entsprechenden Vorkehrungen, die bei einer Veranstaltung dieser Art möglich sind“, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Auch in Dortmund seien etwa die Zugangswege zur Weihnachtsmarkt-Fläche schon seit einigen Jahr mit Terrorismussperren gesichert.
Rubriklistenbild: © IMAGO/Funke Foto Services/Kerstin Kokoska



