Afghanische Gefährdete: Dobrindt in der Kritik – Berliner Anwältin zeigt Innenminister an
VonKatja Thorwarth
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Afghanische Gefährdete warten trotz Aufnahmezusage immer noch auf eine Ausreise nach Deutschland. Ein Grund ist die Verzögerung des Innenministeriums um Dobrindt.
Berlin – Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) steht wegen seiner Blockadepolitik gegenüber rund 2000 afghanischen Gefährdeten in Pakistan in der Kritik. Vielfach wurden bereits Gerichte bemüht, um die Versprechen Deutschlands einzuhalten und ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan einreisen zu lassen. Die Anwältin Victoria Lies aus Berlin hat nun Strafanzeige gegen Dobrindt erstattet. FR.de von Ippen.Media hat mit ihr gesprochen.
Frau Lies, Sie haben Anzeige gegen Innenminister Alexander Dobrindt erstattet. Warum?
Seit Juni 2025 führe ich mehrere Verfahren von gefährdeten Afghan:innen, die seit ein bis zwei Jahren mit Aufnahmezusage in Pakistan auf die weitere Visabearbeitung und Einreise nach Deutschland warteten. Anfang August gab es eine große Abschiebewelle der pakistanischen Polizei gegen diese Personengruppe. Darunter auch zwei Mädchen, die dabei von ihrer Familie getrennt wurden und alleine in Afghanistan verharrten. Nach einem Rechtsgutachten meines Kollegen Robert Brockhaus wurde es damit für die deutsche Regierung strafrechtlich relevant.
Durch die Abschiebungen werden die Menschen der Gefahr von Misshandlungen bis hin zur Tötung durch die Taliban ausgesetzt. Verantwortlich dafür sehen wir die deutsche Regierung, die die Menschen bewusst hat „hängen“ lassen. Pakistan hatte bereits Monate vorher angekündigt, auch Personen mit Aufnahmezusage abzuschieben. Die Bundesregierung ist schlicht untätig geblieben.
Aufnahmezusagen für Ortskräfte aus Afghanistan rechtlich bindend
Dobrindt hat eine Sicherheitsprüfung aller afghanischen Ortskräfte angekündigt – auch bei jenen, die bereits die Sicherheitsprüfung durchlaufen haben. Mit welchem Hintergrund geschieht das? Kann man von einer bewussten Verzögerung sprechen?
Ja, seit Mai 2025 hatte kein einziges Sicherheitsinterview mehr stattgefunden. Die Regierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, die Aufnahmeprogramme zu beenden. In Vergessenheit scheint dabei wohl geraten zu sein, dass die bereits erteilten Aufnahmezusagen aber rechtlich bindend sind und die Bundesregierung die Visaverfahren nebst Sicherheitsinterview und Einreise weiterführen muss. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht inzwischen in einer Vielzahl von Beschlüssen entschieden. Doch nicht einmal diese sofort vollziehbaren Beschlüsse verleiten das Auswärtige Amt dazu, die Visa für die Personen tatsächlich zu erteilen. Die Bundesregierung hat sehr deutlich gemacht, dass sie sich nur gerichtlich zwingen lassen, es wurden bereits Zwangsgelder angedroht.
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Richtig, der Skandal geht noch weiter: Die Verfahren werden nun auf Anordnung des BMI wieder komplett neu aufgerollt. Es werden nun noch mal Gefährdungsinterviews durchgeführt – um dann aufgrund der banalsten und herbeigezogensten Widersprüche die Aufnahmezusagen wieder zu entziehen. Wichtig: Es ist nicht klar, wie gut die Befragenden sowie Übersetzer:innen bei den Interviews geschult sind. Zudem werden keine Protokolle über die Interviews erstellt. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch. Gegen den Rücknahmebescheid ist dann Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach notwendig. Zudem wird den Personen mit dem Rausschmiss aus ihrer (staatlich von der GIZ organisierten) Unterkunft und die vollständige Einstellung von Krankenbehandlung vor Ort in Pakistan gedroht.
Zur Person
Victoria Lies ist Rechtsanwältin aus Berlin mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht. Neben ihre Tätigkeit als Anwältin startete sie auch 2020 den Podcast „Asyl im Dialog“, wo verschiedene Perspektiven und Bereiche des Asyl- und Aufenthaltsrechts beleuchtet werden. Auch aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen werden besprochen.
Betroffenen aus Afghanistan wird Aufnahmebescheid durch Bundesregierung wieder entzogen
Mir ist ein Fall einer Journalistin bekannt, die eine Visa-Zusage vom VG Berlin per Eilbeschluss erhielt. Die Beschwerde des Auswärtigen Amtes wurde am 22. August zurückgewiesen. Ende August hob man den dem Visum zugrundeliegenden Aufnahmebescheid auf. Wie ist ein solchen Verfahren des Bundes juristisch einzuordnen?
Genau das ist Teil dieser bewussten Verzögerungstaktik. Dem Beschluss des Gerichts, das gerade erst das Auswärtige Amt verpflichtet hat, den Personen die Visa zu erteilen, wird plötzlich die Grundlage (nämlich der Aufnahmebescheid) entzogen.
Das bedeutet, es muss dann wieder dagegen geklagt werden und Eilrechtsschutz ersucht – dieses Mal beim Verwaltungsgericht Ansbach. In den letzten Wochen entschied das Verwaltungsgericht Ansbach in einigen Fällen, dass der Aufnahmebescheid nicht „einfach so“ zurückgenommen werden kann. Es müsse schon offensichtlich sein, dass Personen tatsächlich über ihre Gefährdungslage getäuscht hätten. Da steht aber dann auch wieder die zweite Instanz mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof offen, wenn die Regierung in Beschwerde geht. Erst wenn dieses weitere Verfahren dann positiv durchlaufen wurde, sieht sich das Auswärtige Amt dann „gezwungen“ doch die Visa zu erteilen und die Personen einreisen zu lassen.
„Die Angst vor der Abschiebung nach Afghanistan ist weiterhin da“
Ist das nicht sehr belastend?
Wir sind in Kollektiv von etwa 20 Anwält:innen, die sich pro bono diesen Fällen angenommen haben und es bringt uns oft an unsere emotionalen und kapazitären Grenzen. Aus dem zunächst einzelnen Gerichtsverfahren für eine gefährdete Familie werden plötzlich mehr als sechs. Die Angst vor der Abschiebung nach Afghanistan ist weiterhin da und mehrere Tage nichts von Mandant:innen zu hören, macht immer ein mulmiges Gefühl.
Widersetzen sich das Auswärtige Amt und Innenministerium hier nicht der Justiz?
Ja, genau das passiert gerade und es ist vergleichbar mit den Zurückweisungsbeschlüssen des VG Berlin – von Dobrindt also „nichts Neues“ mehr …