Afghanische Ortskräfte in Pakistan: Zwangsgelder schüchtern Regierung nicht ein
VonKatja Thorwarth
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Afghanische Ortskräfte warten in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland. Die Regierung scheint Gerichtsbeschlüssen nachzukommen, doch die Kritik bleibt.
Islamabad/Berlin – Am Dienstag (26. August) kam die Nachricht vom ARD-Studio Neu-Delhi: Die Bundesregierung um Kanzler Friedrich Merz (CDU) will mehreren afghanischen Familien die Einreise nach Deutschland gestatten. Monatelang hatten sie in Pakistan festgesessen, immer der Gefahr ausgesetzt, verhaftet und nach Kabul abgeschoben zu werden. Alle hatten sie bereits eine Aufnahmezusage und schließlich vor deutschen Gerichten geklagt.
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Wie viele Menschen tatsächlich nach Deutschland einreisen dürfen, ist aktuell unklar, denn nach wie vor warten mehr als 2000 afghanische Staatsangehörige und ihre Familien auf die Ausstellung ihrer Visa. Wie Eva Beyer von der Initiative Kabul Luftbrücke kommentiert, sei dies kein „Einlenken“ der Regierung, sondern eine vom Gericht erzwungene Maßnahme. „Bei allen Personen, die voraussichtlich ausreisen dürfen, handelt es sich um Personen, deren gerichtliche Verfahren abgeschlossen sind“, erklärt Beyer gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media.
Afghanische Ortskräfte mit Aufnahmezusage von Deutschland droht Abschiebung aus Pakistan
Die Ausreise scheint für die meisten bewusst verschleppt zu werden. Anfang August wurden Hunderte Personen durch pakistanische Behörden in Abschiebecamps verbracht, 211 von ihnen direkt abgeschoben. Nur durch die Intervention von deutschen Rechtsanwält:innen gelang es über die Deutsche Botschaft in Islamabad, 245 Personen vor der Abschiebung zu bewahren. Als ehemalige Ortskräfte gelten sie durch die Taliban als besonders gefährdet.
Ein Anwalt, der an den Verfahren gegen die Regierung hinsichtlich der afghanischen Ortskräfte beteiligt ist, teilte der FR von Ippen.Media mit, dass die pakistanischen Behörden trotz „angeblicher Absprachen mit der Bundesregierung“ die Abschiebungen fortsetzten. Vollstreckungsbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin mit Androhung von Zwangsgeldern gegen die Bundesrepublik Deutschland lägen vor, um die gerichtlich bereits angeordnete Erteilung der Visa in Einzelfällen zu beschleunigen. Doch das Verwaltungsgericht könne nur Zwangsgelder bis zu 10.000 Euro verhängen – zu wenig, um den Staat zur Ausstellung der Visa zu bewegen?
Aufnahmebescheid
„Teil Eins“ des Aufnahmebescheides enthält die Aufnahmezusage unter einem Widerrufsvorbehalt bezüglich des durchzuführenden Sicherheitsinterviews. „Teil Zwei“ ist die Einreiseberechtigung und enthält gegebenenfalls noch Angaben zur Zuweisung bezüglich des Bundeslandes in Deutschland.
Das Prozedere: Auswahlverfahren, Aufnahmezusage, Biometrie und Visa-Antrag bei der Deutschen Botschaft in Islamabad und erfolgreiche Dokumentenprüfung. Auf diese folgt die Zulassung zum „Sicherheitsinterview“ durch BKA, Verfassungsschutz und Bundespolizei.
Das Auswärtige Amt hatte sich in den Gerichtsverfahren bislang dahingehend erklärt, dass erst Teil 2 aus dem Aufnahmebescheid einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mache. Teil 1 sei nur eine „unverbindliche Mitteilung“. Doch wie die Legal Tribune Online schreibt, beißt die Bundesregierung beim Berliner VG damit „auf Granit“. Tatsächlich hat das AA bereits einige eingelegte Beschwerden gegen Gerichtsbeschlüsse vom OVG Berlin-Brandenburg inzwischen zurückgenommen und die gerichtlichen Entscheidungen rechtskräftig werden lassen.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, fühlen sich gegenüber afghanischen Ortskräften wohl wenig verpflichtet.
Auswärtiges Amt reagiert auf Nachfrage: Sicherheitsprüfungen werden „sehr ernst“ genommen
Das Auswärtige Amt hat auf Nachfrage bestätigt, dass „die Lage für die Betroffenen und ihre Angehörigen sehr belastend ist“. Die Bundesregierung setze „alle ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen und organisatorischen Mittel ein“, um „schnellstmöglich eine Lösung zu erreichen“. Auch stehe man mit Betroffenen in Pakistan und Afghanistan in Kontakt, jedoch dürften „keine Sicherheitsbedenken“ bestehen, weshalb ein „mehrstufiges Verfahren unabdingbar sei: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller beteiligten Stellen nehmen ihre Prüfaufgaben sehr ernst und gewissenhaft wahr.“
Friedrich Merz (CDU) 2021
Im August 2021 bot der damalige CDU-Abgeordnete und heutige Kanzler Friedrich Merz denjenigen Menschen Schutz an, die für die Deutschen in Afghanistan gearbeitet haben: also Ortskräften wie etwa Übersetzern und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen. Und weiter: „Wir nehmen Frauen, die dort aktiv tätig gewesen sind als Bürgermeisterinnen oder als Mitglied von Kommunalvertretungen, wenn sie verfolgt sind, wir nehmen die.“
Zu den laufenden Klagen, angedrohten Zwangsgeldern und bereits erfolgten Gerichtsbeschlüssen wollte sich die Behörde nicht äußern. Nur: „In Fällen, in denen die Bundesregierung zur Erteilung von Visa verpflichtet wurde, prüft sie in jedem Einzelfall, ob sie der aus dem Gerichtsbeschluss ergebenden Verpflichtung nachkommt oder ein Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anstrengt.“
„Die Bundesregierung spielt trotz der erwiesenen Bedrohungslage für die Schutzsuchenden auf Zeit“
Eva Beyer von der Initiative Kabul Luftbrücke zeigt sich über die Aussagen vom Auswärtigen Amt irritiert: „Die Bundesregierung spielt trotz der erwiesenen Bedrohungslage für die Schutzsuchenden auf Zeit. In Verfahren, in denen inzwischen aus Erfahrung eine Niederlage vor dem OVG droht, werden Beschwerden zurückgenommen oder nicht mehr eingereicht. Die Beschlüsse entlarven die bereits seit Monaten andauernde Untätigkeit der Bundesregierung.“ Es handele sich teils um Familien, deren Sicherheitsüberprüfungen bereits seit Monaten abgeschlossen seien, denen aber die Ausreise verweigert wurde.
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Weiter zieht sie die angeblichen Bemühungen des Auswärtigen Amtes in Zweifel: „Die Androhung der Abschiebung von Personen, die auf ein Visum für einen sicheren Drittstaat warten, ist der Deutschen Regierung lange bewusst. Vieles deutet darauf hin, dass sie es entweder nicht ernst genommen, oder aber keine ausreichenden diplomatischen Schritte unternommen haben.“ Tatsächlich liegen Schreiben des pakistanischen Außenministeriums vom Januar 2025 vor, die mit Fristsetzung zum 31. März die Ausreise solcher Menschen verlangen, „andernfalls werden sie nach Afghanistan zurückgeführt“.
Innenminister Dobrindt irritiert mit Aussagen über Sicherheitsprüfungen
Beyer verweist auf eine Aussage von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der kürzlich vor der Presse formulierte, er sei „nicht bereit, auf reguläre Aufnahmeverfahren, ... , auf Sicherheitsüberprüfungen zu verzichten“. Dazu erklärt Beyer, die regelmäßig in Islamabad bei den Menschen vor Ort ist, dass „knapp die Hälfte“ der Personen „nach unseren Schätzungen“ die Prüfschritte des Aufnahmeverfahrens durchlaufen haben. „Mindestens 900 Personen haben alle diese Schritte – inklusive Sicherheitsinterview – bereits vor Mai abgeschlossen und warten dennoch weiterhin auf ein Visum. Für die restlichen Personen wurden seit Mai alle bestehenden Termine für Sicherheitsinterviews abgesagt.“
Es stelle sich die Frage, wie ohne Termine überhaupt eine Chance besteht, die Überprüfungen abzuschließen. Eine diesbezügliche Anfrage der FR beantwortete das Innenministerium (29. August) nicht konkret, sondern wie folgt (Auszug): „Bei den afghanischen Staatsangehörigen, die in der letzten Wahlperiode im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für eine Aufnahme vorgesehen wurden, aber das Aufnahmeverfahren noch nicht abgeschlossen haben, findet derzeit eine Einzelfallprüfung statt.“ Dabei gehe es darum, „ob eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage für die Bundesrepublik Deutschland aus der Vergangenheit vorliegt. Wenn dies der Fall ist, durchlaufen die Personen das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung. Danach können Personen im Einzelfall aufgenommen werden.“
Die Antwort auf eine diesbezügliche Nachfrage steht noch aus.