Änderungen im August

Bafög: Mehr Geld für Studenten und Azubis – Neue Erhöhung im August 2022

  • schließen

Für viele Azubis und Studierende gibt es gute Nachrichten im August 2022: Es gibt mehr Geld beim Bafög. Doch was ändert sich genau?

Berlin – Unter den verschiedenen Änderungen im August 2022 sind auch solche, die Studenten und Azubis freuen könnten: Sie betreffen das Bafög. Im Rahmen der Ausbildungsförderung gibt es einige Neujustierungen, die zum August greifen. Für viele, insbesondere junge Menschen gibt es künftig mehr Geld, doch auch im höheren Alter steigen die Chancen auf finanzielle Unterstützung. Speziell in Zeiten von Gaskrise und Inflation in Deutschland kommt das mehr als gelegen. Was sich genau ändert und wie viel mehr Geld es gibt, hat die Kreiszeitung zusammengetragen.

Bafög 2022: Mehr Geld für Studierende und Azubis ist neu im August – und eine neue Altersgrenze

Beim Bafög 2022 ist einiges neu im August – und dieses Mal sind es gute Nachrichten für Studierende und Azubis, denn: Es gibt mehr Geld. Der Förderungshöchstbetrag im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz „Bafög“, steigt: Ab August liegt er bei 934 Euro, anstatt wie bisher bei 861 Euro. Die Neuerungen sind Teil der durch die Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) beschlossenen Bafög-Reform 2022. Zwar steigt das Fördergeld, doch ebenso steigen die Lebenshaltungskosten in vielen Bereichen massivst. Der Anstieg des Höchstsatzes kommt vielen Betroffenen daher keine Sekunde zu früh – und wird von der Inflation bereits aufgefressen, bevor er überhaupt ausgezahlt werden kann.

Studierende, die Bafög beziehen, müssen penibel auf ihre Ausgaben achten. Ab August soll sich die Situation für die Betroffenen durch eine Erhöhung der Finanzierung etwas entspannen.

Neben dem angehobenen Förderungshöchstbetrag, wird noch eine andere Zahl angehoben, bei ihr dreht es sich allerdings um das Alter der Beziehenden: Bisher lag das Höchstalter bei 30 Jahren. Mit der Änderung im August 2022 können auch Menschen, die älter sind, Anspruch auf das Fördergeld haben: Sofern sie zu Beginn der förderungsfähigen Ausbildung das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben, und weitere Kriterien erfüllen, gibt es nun die Möglichkeit, einen Antrag auf Bafög zu stellen. Das Höchstalter wurde damit um 15 Jahre angehoben.

Neu beim Bafög beantragen im August: Neue Vermögensgrenze und Freibeträge

Neu im August beim Bafög beantragen ist auch, dass die potenziellen Beziehenden neuen Vermögensgrenzen beziehungsweise Freibeträgen unterliegen. Die Freibeträge vom Elterneinkommen wurden um insgesamt 20,75 Prozent erhöht: In Zukunft sind fortan 2415 Euro des Einkommens der Eltern anrechnungsfrei. Die Politik plant langfristig noch weitere Reformen.

Änderungen gibt es indes nicht nur bei den Freibeträgen vom Elterneinkommen, sondern auch bei der Vermögensgrenze: Ab August dürfen Antragsstellende mehr Vermögen besitzen, als zuvor. Die Grenze liegt für unter 30 Jahre alte Menschen bei 15.000 Euro und für Menschen 30-aufwärts bei 45.000 Euro. Bis zu diesen Obergrenzen können Antragsstellende theoretisch Bafög erhalten. Änderungen gibt es im August derweil auch in vielen anderen Bereichen – etwa bei Arbeitsverträgen.

Bafög beantragen soll vereinfacht werden: Neu im August 2022 – Digitaler Antrag künftig ausreichend

Neu im August 2022 ist auch, dass sich der Prozess der Antragsstellung deutlich vereinfachen soll, Bafög beantragen wird ein weniger bürokratischer Akt, als bislang: Bisher mussten Unterlagen in Papierform unterschrieben beim entsprechenden Amt eingereicht werden – damit ist nun Schluss.

Mit unserem Newsletter verpassen Sie nichts mehr aus ihrer Umgebung, Deutschland und der Welt – jetzt kostenlos anmelden!

In Zukunft soll die rein digitale Antragsstellung ausreichen. Wie die Tagesschau schreibt, bedeutet das jedoch nicht unbedingt eine schnellere Bearbeitung: In vielen der betroffenen Ämter mangelt es weiterhin an Personal zur Bearbeitung der eingereichten Anträge. Eines ändert sich daher nicht: Lange Wartezeiten.

Rubriklistenbild: © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Kommentare