VonUrsula Rüssmannschließen
Gefährdete, die in Pakistan gestrandet sind, erringen einen Erfolg vor Gericht. Ein Rechtsgutachten
stuft die deutsche Politik der verweigerten Einreisen als strafbar ein.
Der Bundesregierung schlägt wegen ihres Umgangs mit gefährdeten Menschen aus Afghanistan jetzt Gegenwind aus der Justiz entgegen – wie auch schon wegen der Zurückweisungen Asylsuchender an der innerdeutschen Grenze.
Das Verwaltungsgericht Berlin gab in einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung einer betroffenen Afghanin recht, die wegen ihrer Gefährdung im Herbst 2023 eine Aufnahmezusage für Deutschland bekommen hatte. Trotz mehrfacher Sicherheitsprüfungen wartet sie seit Monaten in Islamabad auf ein Einreisevisum. Das Gericht entschied nun, die Bundesregierung müsse der Familie Visa für Deutschland erteilen, denn sie sei durch „bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden“. Laut Gerichtssprecherin heißt das, dass das Auswärtige Amt sofort tätig werden muss. Die „Frankfurter Rundschau“ hatte über die Klage berichtet.
Zugleich legten die Hilfsorganisation „Pro Asyl“ und das Patenschaftsnetzwerk „Ortskräfte“ am Dienstag ein Rechtsgutachten vor, wonach sich die Verantwortlichen deutscher Ministerien und deutsche Beamt:innen vor Ort in Pakistan auch persönlich strafbar machen, wenn sie den dort festsitzenden Afghan:innen trotz Aufnahmezusagen weiter Visa verweigern. Denn den Betroffenen droht ganz akut die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie schwersten Gefahren wie Folter, Willkürhaft und Tod durch die Taliban ausgesetzt sind.
Laut Robert Brockhaus, Autor des Gutachtens und Strafverteidiger, könnten die zuständigen Vertreter:innen der Bundesregierung nach dem Strafgesetzbuch wegen Aussetzung in hilfloser Lage, versuchter schwerer Aussetzung oder auch unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden, wenn die Gefährdeten tatsächlich nach Afghanistan abgeschoben werden. Pro Asyl wird laut seiner rechtspolitischen Sprecherin Wiebke Judith Strafanzeige gegen die politisch Verantwortlichen stellen, wenn die Bundesregierung die ausgesetzten Aufnahmen nicht wieder startet.
Die nun erfolgreiche Klägerin ist ihrem Rechtsanwalt Matthias Lehnert zufolge Wissenschaftlerin und Schriftstellerin und hat Deutschland bereits für Forschungsaufenthalte besucht. Sie arbeitete demnach vor der Machtübernahme der Taliban für die afghanische Regierung.
Im Oktober 2023 erhielt sie eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms – für sich selbst und für 13 Angehörige, darunter mehrere kleine Kinder. Die Familie schaffte es, aus Afghanistan heraus und nach Islamabad zu kommen, denn nur dort kann das Visumverfahren durchlaufen werden. Nach den obligatorischen Sicherheitsinterviews im Oktober 2024 hat die Familie aber bis heute keine Visa erhalten.
Migration aus Afghanistan – Zahlreiche weitere Klagen anhängig
Die Bundesregierung kann gegen den Gerichtsbeschluss noch Beschwerde einlegen. Eva Beyer von der Organisation „Kabul Luftbrücke“ betont derweil, die Gerichtsentscheidung sei „keine Einzelfallentscheidung“. Das Verwaltungsgericht Berlin stelle „grundsätzlich klar: Die Bundesregierung ist rechtlich verpflichtet, die Zusagen umzusetzen, und zwar schnell“. Laut der Organisation sind derzeit mehr als zwei Dutzend weiterer ähnlicher Klagen anhängig, weitere sollen in den nächsten Tagen eingereicht werden. Auf eine FR-Anfrage zu der juristischen Niederlage erklärte die Bundesregierung, man prüfe den Beschluss derzeit.
Das Bundesinnenministerium hatte Ende Juni mitgeteilt, derzeit warteten 2351 Menschen mit Aufnahmezusagen aus verschiedenen Programmen in Islamabad oder Peschawar auf ihr Visum für Deutschland. Beim Pressetermin am Dienstag schilderte Lena Reiner vom Netzwerk „Ortskräfte“, was sie in den letzten Wochen aus Pakistan höre, sei „die pure Verzweiflung. Alle, mit denen wir in Kontakt sind, fürchten um ihr Leben“.
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Denn die pakistanischen Behörden haben den Druck auf Afghan:innen dramatisch erhöht, zurückzugehen. Allein seit Anfang April wurden laut den Vereinten Nationen fast 30 000 Menschen abgeschoben, hunderttausende seien in den letzten Monaten notgedrungen auf eigene Faust zurückgekehrt. Den Berichten zufolge geht die pakistanische Polizei äußerst brutal vor – Menschen werden willkürlich festgesetzt, zusammengeschlagen, erpresst.
Die ursprüngliche Zusage der pakistanischen Regierung, dass Personen mit Aufnahmezusage nicht abgeschoben würden, gilt demnach nicht mehr. Die Organisationen und Medien berichten von mehreren Fällen, in denen auch Afghan:innen mit deutschen Zusagen zwangsrückgeführt wurden. Nur durch Intervention der deutschen Botschaft hätten sie zurückkehren können. Rechtsanwalt Brockhaus hält es für „sehr wahrscheinlich“, dass weitere Abschiebungen folgen werden.
Merz-Regierung hat die Aufnahmen aus Afghanistan „so weit wie möglich“ beendet
Derweil hat die neue Bundesregierung allerdings das komplette Aufnahmeverfahren auf Eis gelegt, man befinde sich „in fortgesetzter Prüfung“. Auch Sicherheitsbefragungen finden aktuell nicht mehr statt. Denn im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD beschlossen, Aufnahmeprogramme „so weit wie möglich zu beenden“.
Haftbefehle
Wegen der Unterdrückung von Frauen in Afghanistan hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehle gegen Anführer der Taliban erlassen. Die Haftbefehle richten sich gegen Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und Afghanistans Obersten Richter Abdul Hakim Hakkani, teilte das Gericht mit. Mit den Haftbefehlen müssen die mehr als 120 Mitgliedstaaten des Gerichts diese im Prinzip vollstrecken, sollte einer der Betroffenen in eines der Länder reisen. dpa
Allerdings widerrufen die deutschen Behörden seit Anfang Mai vermehrt schon erteilte Aufnahmezusagen. Dem Rechtsgutachten zufolge waren davon bis Ende Juni mehr als 250 Menschen betroffen. Elaha Rahim, die für „Kabul Luftbrücke“ aktuell in Islamabad im Einsatz ist, berichtete am Dienstag, allein seit Anfang Juli seien mehr als 30 Widerrufe hinzugekommen. Die Betroffenen erhalten eine E-Mail, Gründe erfahren sie nicht. Pro-Asyl-Rechtsexpertin Wiebke Judith kritisierte scharf, die Bundesregierung sei dabei, „sogar besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen im Stich zu lassen“. Die Regierung zeige eine „gefährliche Tendenz, vermeintlich störendes Recht schlicht zu ignorieren“. Die gestoppten Sicherheitsüberprüfungen müssten unverzüglich wieder aufgenommen und Visa erteilt werden, forderte sie.
Zwar hat die pakistanische Regierung die kürzlich erneut verschärfte Abschiebeandrohung gegen Afghan:innen bisher noch nicht voll umgesetzt. Es wird aber damit gerechnet, dass das ab Ende Juli geschieht, wenn der heilige Monat Muharram zu Ende geht. Wiebke Judith: „Die Zeit wird knapp.“
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