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Minderjährige Geflüchtete sind illegalen Pushbacks und Migrationshaft ausgesetzt, zeigt eine Studie. Kritisert wird zudem die geplante EU-Asylreform.
Sie werden von ihren Familien getrennt, geschlagen, erniedrigt oder kommen sogar zu Tode: Kinder und Jugendliche auf der Flucht. Und die EU wird ihrer Verantwortung beim Schutz von Kinderrechten an ihren Außengrenzen nicht gerecht. Das ist zumindest das Fazit einer neuen Studie des Kinderhilfswerks Terre des Hommes, die der FR vorab vorliegt. Daraus geht hervor, dass sowohl rechtswidrige Pushbacks als auch Migrationshaft bei Minderjährigen systematisch angewandt würden und die Zahl der Fälle sogar gestiegen sei. Für die Studie, die am Mittwoch vorgestellt wird, hat das Kinderhilfswerk mit fünf Partnerorganisationen zusammengearbeitet, die an den Grenzen zu Ungarn, Griechenland, Bulgarien und Polen tätig sind.
Anlass der Studie ist die von der EU geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Kern des Vorhabens ist eine Notstandsregelung in sogenannten Migrationskrisen, um Zuwanderung effektiver zu kontrollieren. Das soll, neben einer klareren Verteilung von Flüchtlingen, auch erreicht werden, indem ein Teil der Asylanträge bereits an den EU-Außengrenzen bearbeitet wird. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten verständigt. Bereits seit der Fluchtbewegung 2015 wird an dieser sogenannten Asylreform gearbeitet.
Geplante Asylreform der EU sei laut Amnesty International „Migrationshaft“
Neben Terre des Hommes warnen auch weitere Menschenrechtsorganisationen vor der EU-Reform. Die Sorge ist, dass Grundrechte in Asylverfahren durch eine solche Notregelung eingeschränkt werden könnten. Das könne schnell instrumentalisiert werden, interpretiert Terre des Hommes. Das Bundesinnenministerium schreibt auf seiner Webseite, das Recht auf Asyl würde durch die Reform nicht eingeschränkt: „Menschen, die in der EU ankommen, haben in jedem Fall die Möglichkeit, Asyl zu beantragen. Ihre Asylanträge werden geprüft und Menschenrechte müssen eingehalten werden.“ Allerdings gilt es unter Fachleuten als zweifelhaft, ob die geplanten Grenzverfahren, also Asylverfahren an den EU-Außengrenzen fair verlaufen können.
Terre des Hommes und andere bewerten das als sogenannte Migrationshaft. Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums heißt es: „Die Unterbringung im Grenzverfahren ist nicht mit Haft gleichzusetzen.“ Haft sei nämlich Freiheitsentziehung, hier würde aber nur eine Freiheitsbeschränkung vorgenommen. Der Unterschied sei, dass die betreffenden Personen jederzeit freiwillig in Drittstaaten ausreisen dürften. Amnesty International Deutschland weist gegenüber der FR darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hätten, dass unabhängig davon, ob eine Situation von staatlicher Seite formell als Haft deklariert wird, sie dennoch im rechtlichen Sinne Haft darstellen könne.
EU-Abstimmung im Dezember: Haltung gegen menschenrechtswidrige Reform zeigen
In Bulgarien werde diese umstrittene Praxis bereits durchgeführt, geht aus der Studie von Terre des Hommes hervor. Die rechtswidrige Inhaftierung werde nationalrechtlich legitimiert. Bereits 2021 äußerte der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter, er sei besonders besorgt über inhaftierte Minderjährige in dem Land. „Einige von ihnen sind ohne Begleitung ihrer Eltern, sie sind die am meisten gefährdete Gruppe und leben unter sehr schwierigen Bedingungen“, wird der Unterausschuss im Bericht zitiert. Die bulgarischen Behörden inhaftierten im Jahr 2022 etwa 1500 geflüchtete Kinder und Jugendliche im Kontext der Registrierung oder Abschiebung. 870 von ihnen sollen unbegleitete Minderjährige gewesen sein.
Aus dem Bericht leitet Terre des Hommes fünf zentrale Forderungen ab. Gegen rechtswidrige Pushbacks müsse ein unabhängiger Monitoring-Mechanismus etabliert werden. Migrationshaft müsse bei Kindern und Jugendlichen beendet werden, um die UN-Kinderrechtskonvention zu wahren. Statt beschleunigter Verfahren an den Außengrenzen müssten Minderjährige faire Asylverfahren erhalten. Dazu gehöre auch Rechtsschutz. Als letzter Punkt dürften Kinderrechte nicht der Instrumentalisierung in vermeintlichen Krisen zum Opfer fallen. Jegliche Notstandsgesetzgebung, wie in der Geas-Reform vorgesehen, solle sowohl europäisch als auch nationalstaatlich abgelehnt werden.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich nun mit dem EU-Parlament einigen, voraussichtlich am 7. Dezember. Der Tag sei ein entscheidender für die Zukunft des Asylrechts in Europa, sagt Sophie Scheytt, Expertin für Asylpolitik bei Amnesty International Deutschland gegenüber der FR: „Die Bundesregierung darf am 7. Dezember keinen menschenrechtswidrigen Reformvorschlägen zustimmen und muss daher mit „Nein“ stimmen oder sich wenigstens enthalten.“ (Baha Kirlidokme)
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