Frankreich-Wahl im Visier: Le Pen erhält eine kleine Chance
VonStefan Brändle
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Bis Sommer 2026 soll geklärt werden, ob die Rechtspopulistin Marine Le Pen vielleicht doch noch um Frankreichs Präsidentschaft streiten kann.
Paris – Das Berufungsgericht von Paris zirkuliert ein Communiqué, wonach es in der Betrugsaffäre des Rassemblement National (RN) spätestens im Sommer 2026 einen Entscheid fällen wird. Die 24 Verurteilten, darunter auch Parteigründerin Marine Le Pen, wollen das höhere Gericht anrufen. Dessen Ankündigung ändert politisch gesehen alles: Die Rechtspopulistin Le Pen erhält zumindest theoretisch die Möglichkeit, im Fall einer milderen Strafe an den Präsidentschaftswahlen im April 2027 teilzunehmen.
Ohne es zu sagen, korrigiert das Berufungsgericht damit auch einen gravierenden, politisch relevanten Fehler des erstinstanzlichen Urteils. Das Gericht hatte zwar in der Sache rechtskonform gehandelt, als es 24 RN-Mitglieder zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilte. Le Pen (56) erhielt vier Jahre, eine Buße von 100 000 Euro sowie fünf Jahre Entzug des passiven Wahlrechts, womit politische Ämter ihr versperrt blieben.
Zusatz in Gerichtsurteil sorgt für Kritik: Wirkt auch bei Berufung
Für heftige Kritik sorgte ein Zusatz: Die Gerichtspräsidentin verweigerte Le Pen die aufschiebende Wirkung des Urteils im Fall einer Berufung. Gegen die Begründung, Le Pen könne rückfällig werden, führt ihr Lager an, dass sie ja gar nicht mehr Europaabgeordnete ist. Der konservative, Le Pen nahestehende Republikaner Eric Ciotti kündigte sogar einen Gesetzentwurf an, um die „sofortige Anwendung“ – so der juristische Begriff – von Le Pens Unwählbarkeit aufzuheben.
Der Anwalt Alain Jakubowicz sprach von einer „absurden und gravierenden“ Verweigerung „fundamentaler Angeklagtenrechte“. Der langjährige RN-Gegner und ehemalige Präsident der Liga gegen Rassismus und Antisemitismus sieht zudem einen politischen Fehler darin, die aufschiebende Wirkung zu entziehen: Der liefere Le Pen einen billigen Vorwand, von ihrer schweren Verurteilung abzulenken.
Selbst Macron hält zu Le Pen: Berufung soll allen zustehen
Auch Emmanuel Macron, als Staatspräsident oberster Hüter der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der französischen Justiz, verwies am Mittwoch darauf, dass allen Angeklagten ein Rekursrecht zustehe. Also jenes Recht, das es Le Pen doch noch ermöglichen könnte, 2027 in Frankreich anzutreten.
Die Eile des Berufungsgerichts ist sehr unüblich; in vergleichbaren Fällen mussten politische Größen wie Nicolas Sarkozy und Francois Fillon über zwei Jahre auf die zweite Instanz warten. Die selbstauferlegte Eile wurde am Mittwoch von allen politischen Seiten positiv gewürdigt. Auch Le Pen sprach von einer „sehr guten Neuigkeit“ für sie.
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Sicher ist das nicht. Wenn die Justiz das erstinstanzliche Urteil auch nur teilweise bestätigt, kann sich die Rechtspopulistin nicht mehr als Opfer des „Systems“ präsentieren. Dann würden ihre Verfehlungen zur Wahlkampfmunition. Das Urteil vom Montag entlarvt die Behauptung Le Pens, alle anderen Parteien seien korrupt, schon jetzt als Märchen.
Im RN wird hinter vorgehaltener Hand bereits diskutiert, ob Le Pen – deren Vater Jean-Marie im Januar 97-jährig verstarb – noch die beste Wahl für den Elysée ist. Parteichef Jordan Bardella scheint ähnlich beliebt wie sie. Infrage kämen auch Le Pens nationalkonservative Nichte Marion Maréchal und der Bürgermeister von Perpignan, Louis Aliot, der in der Provinz gut ankommt.