Merz verteidigt harte Sanktionen beim Bürgergeld: „Es wird in Deutschland niemand obdachlos“
VonKatja Thorwarth
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Sozialverbände kritisieren die schwarz-roten Pläne für verschärfte Regeln beim Bürgergeld. Kanzler Friedrich Merz (CDU) weist jede Kritik zurück.
Berlin – Es war Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die noch im Juni 2025 erklärte, dass Sanktionen beim Bürgergeld kaum Einnahmen bringen würden. „Die sogenannten Totalverweigerer sind eine geringe Anzahl“, sagte sie – doch scheint sich ihre Haltung geändert zu haben: Denn härtere Sanktionen sind die Grundpfeiler der schwarz-roten Einigung, die die Bundesregierung erzielen konnte. Kritik kommt aus der eigenen Partei, doch Kanzler Friedrich Merz (CDU) zeigt sich zufrieden.
„Es wird in Deutschland niemand obdachlos. Jeder, der eine Wohnung oder ein Dach über dem Kopf braucht, bekommt ein Dach über dem Kopf“, betonte der CDU-Chef im ARD-Hauptstadtstudio: „Aber diejenigen, die gar nicht mitwirken, die sich noch nicht einmal melden beim Jobcenter, von denen müssen wir doch davon ausgehen, dass sie die Hilfe des Staates, des Sozialstaates, nicht brauchen.“ Deswegen werde die komplette Einstellung aller Leistungen im Gesetz stehen, „aber eben für diese Fälle“.
Sozialverbände kritisieren Bürgergeld-Reformen der schwarz-roten Koalition als „unsozial“
Das sei weder zielführend noch verfassungsrechtlich umsetzbar, sagen viele Kritiker:innen, insbesondere Sozialverbände, die Grünen und der Vorsitzende der SPD-Jugendorganisation Jusos, Philipp Türmer. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, wertete die Pläne etwa als „ein ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende“. Die Bundesregierung riskiere, „Haushalte und Familien in verfestigte Armut und Existenznot zu treiben“.
Was sich beim Bürgergeld ändern soll
- Die Leistung soll künftig einfach nur noch „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen. - Wer einen ersten Termin im Jobcenter versäumt, soll sofort zu einem zweiten Termin geladen werden. Wer diesen ebenfalls nicht wahrnimmt, soll 30 Prozent weniger monatliche Leistung erhalten. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, sollen die Geldleistungen komplett gestrichen werden. - Alle Leistungen inklusive der Unterstützung zur Unterkunft sollen für diejenigen gestrichen werden, die einen Monat später auch nicht erscheinen. - Das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden und Karenzzeiten sollen wegfallen. Das Schonvermögen soll stattdessen an die Lebensleistung geknüpft werden.
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„Mit den angekündigten massiven Ausweitungen der Leistungskürzungen steuert die Koalition sehenden Auges auf eine Klatsche vor dem Verfassungsgericht zu“, warnte ebenso Türmer im Tagesspiegel. Die Grundsicherung müsse ein sozioökonomisches Existenzminimum garantieren, das sei nun bedroht. Der Juso-Chef forderte die Abgeordneten seiner Partei auf, sich gegen die Verschärfung zu stellen. Merz zeigte sich dagegen zuversichtlich, dass die SPD-Bundestagsfraktion den Weg mitgehe: Es sei im Interesse der Betroffenen, „dass wir helfen, aber dass wir auch gute Anreize setzen, wieder zu arbeiten“.
Juristischer Streit um Sanktionen beim Bürgergeld kündigt sich an
Inwiefern die geplanten Änderungen etwaigen Klagen standhalten, wird sich zeigen, immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht 2019 in einem Grundsatzurteil auf das Grundgesetz verwiesen. Demnach ergibt sich die Ausgestaltung der Grundsicherung aus dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Denn staatliche Verpflichtung sei es, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Eine Leistungsminderung von 30 Prozent sei zulässig, eine Komplettstreichung hingegen verfassungswidrig.
Helena Steinhaus, Gründerin der Initiative „Sanktionsfrei“, spricht auf Bluesky denn auch von einem „kalkulierten Verfassungsbruch“. Und weiter: „Damit trägt die SPD ein weiteres Mal Mitverantwortung für die massive Entrechtung von Menschen in Armut. Totalsanktionen werden vor allem wieder jene treffen, die aus nachvollziehbaren Gründen eine Arbeit ablehnen.“
Schwarz-rote Änderungen beim Bürgergeld betreffen 5,5 Millionen Menschen
Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss nach wochenlangen Verhandlungen auf Änderungen beim Bürgergeld geeinigt, das künftig Grundsicherung heißen soll. Die rund 5,5 Millionen Bezieher:innen müssen sich auf verschärfte Mitwirkungspflichten und bei Missachtung auf schärfere Sanktionen einstellen. Wer Termine im Jobcenter wiederholt versäumt, dem sollen künftig alle Leistungen gestrichen werden. (Quellen: dpa, AFP, eigene Recherche) (ktho)