- VonJan-Frederik Wendtschließen
Der Internationale Gerichtshof hat einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu ausgestellt. Müsste Deutschland nun den israelischen Premierminister festnehmen?
Update vom 22. November, 15.18 Uhr: Würde Deutschland den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu bei einer Reise in die Bundesrepublik tatsächlich verhaften lassen? Regierungssprecher Steffen Hebestreit teilte mit, die aus dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) folgenden „innerstaatlichen Schritte“ würden gewissenhaft geprüft. Weiteres stünde erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu oder seines ehemaliger Verteidigungsminister Galant in Deutschland absehbar sei. „Es fällt mir schwer, mir vorzustellen, dass wir auf dieser Grundlage Verhaftungen durchführen“, sagte Hebestreit weiter.
Hebestreit betonte jedoch weiter, dass Deutschland sich als größer Unterstützer des IStGH versteht. „Diese Haltung ist auch Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden“, so der Regierungssprecher. Berlin befindet sich in einer Zwickmühle: Deutschland ist einerseits Vertragsstaat und Verfechter des IStGH, unterstützt aber auch Israels Recht auf Selbstverteidigung nach dem Terrorüberfall der Hamas im vergangenen Jahr.
Netanjahu-Haftbefehl: Internationaler Strafgerichtshof sieht hinreichende Gründe
Erstmeldung: Den Haag – Im Mai 2024 hatte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, einen Antrag auf Haftbefehl gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu gestellt – und gegen Yoav Gallant, den damaligen Verteidigungsminister.
Khans Begründung: Die beiden Staatsmänner seien verantwortlich für israelische Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen. Konkret führte Khan folgende Taten an: Aushungern von Zivilisten, Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Ausrottung und Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen.
Netanjahu-Haftbefehl: Internationaler Strafgerichtshof sieht hinreichende Gründe
Die Verbrechen seien Teil eines systematischen Angriffs im Rahmen der israelischen Staatspolitik. Das von der Hamas terrorisierte Land habe der Zivilbevölkerung im Gazastreifen absichtlich und systematisch alles genommen, was für das Überleben unentbehrlich ist. Beispielsweise: durch die Unterbrechung von Wasser- und Stromleitungen, durch die Schließung der Grenzübergänge und die Behinderung humanitärer Hilfe.
Ein weiterer Vorwurf von Khan: Israel nutze Hunger als Methode der Kriegsführung. Damit wollten die Verantwortlichen die Zivilisten im Gazastreifen kollektiv für den Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023 bestrafen. Mittlerweile hat der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant erlassen – sowie gegen Hamas-Chef Mohammed Deif. Das Gericht sehe hinreichende Gründe für mutmaßliche Kriegsverbrechen. Der Haftbefehl sorgt für viel Diskussion.
Haftbefehl gegen Netanjahu: Was bedeutet die Gerichtsentscheidung für Deutschland?
Die meisten Völkerrechtsexperten sind sich einig: Als Vertragsstaat wäre Deutschland dazu verpflichtet, Netanjahu festzunehmen. Der Grund: Nach dem Römischen Statut gilt die Immunität für Staatsoberhäupter nicht vor dem internationalen Straftribunal. Dies sei mittlerweile sogar zu Völkergewohnheitsrecht geworden.
Andere Expertinnen und Experten argumentieren, dass diese Aufhebung der Immunität nicht für Staaten gelte, die das Römische Statut nicht unterzeichnet haben. Zu diesen Staaten zählt Israel. Aber: Der Strafgerichtshof hat bereits in anderen Verfahren deutlich gemacht, dass es nicht wichtig sei, ob der Heimatstaat des Beschuldigten an das Römische Statut gebunden ist. Nach dieser Rechtsauffassung müsste Deutschland Netanjahu und Gallant festnehmen – sobald sie die Bundesrepublik betreten.
Experte stellt klar: Deutschland müsste Netanjahu verhaften
Dieser Meinung ist auch Völkerrechtler Kai Ambos: „Genau, Deutschland müsste Netanjahu festnehmen“, erklärte der Experte gegenüber spiegel.de. Im Mai hatte Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, erklärt: Deutschland sei ein Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshof. Auf die Frage, ob die Bundesregierung sich auch an gerichtliche Entscheidungen halte, antwortete Hebestreit: „Wir halten uns an Recht und Gesetz.“
Bilder zeigen, wie der Krieg in Israel das Land verändert




US-Präsident Joe Biden hat die gerichtliche Entscheidung kritisiert. „Die Ausstellung von Haftbefehlen durch den IStGH gegen israelische Führer ist empörend“, erklärte Biden am Donnerstag. Es gebe „keine Gleichwertigkeit“ zwischen Israel und der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas. Die USA würden „immer an der Seite Israels stehen, wenn es bedroht ist.“
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Dennoch scheute der Kremlchef eine Mongolei-Reise nicht. (Jan Wendt)
Rubriklistenbild: © Ohad Zwigenberg/dpa

