Altersvorsorge, wenn die Kinder da sind

Wie der Staat deine Rente finanziert, wenn du in Elternzeit bist

  • schließen

Du bist Mama oder Papa geworden? Glückwunsch! Aber bedeutet Elternsein ein dickes Minus für die eigene Versorgung im Alter?

Grundlage unseres Rentensystems sind die Kinder. So könnte man den Generationenvertrag, auf dem die gesetzliche Rentenversicherung fußt, kurz und knapp zusammenfassen. Damit dieses System auch in Zukunft noch funktioniert, müssen genügend Kinder auf die Welt kommen. Denn sie sind die Beitragszahler:innen von morgen, die mit ihren zukünftigen Beiträgen die Renten der heute Berufstätigen finanzieren werden. Deshalb hat der Staat ein Interesse daran, dich zum Kinderkriegen zu motivieren.

Elterngeld, Elternzeit... und was ist mit der Rente?

Ein bewährtes Mittel dafür ist das Elterngeld. Es ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, die deinen Einkommensverlust auffangen soll, wenn du Kinder im Säuglings- oder Kleinkindalter zu betreuen hast. Im Regelfall bekommst du für zwölf Monate mindestens 300 und maximal 1.800 Euro vom Staat ausgezahlt (Basiselterngeld), mit der Option diesen Zeitraum auf 24 Monate zu verlängern (Elterngeld Plus). Dann verringert sich die monatliche Leistung aber auf mindestens 150 und maximal 900 Euro. Beide Partner zusammen können sogar 14 Monate lang volles Elterngeld beziehen, wenn dein:e Partner:in auch mindestens zwei Monate davon die Kinderbetreuung übernimmt.

Parallel dazu gibt es die Elternzeit, die es dir ermöglicht, dein Arbeitsverhältnis für bis zu drei Jahre zu pausieren oder zumindest die Arbeitszeiten zu reduzieren und in Teilzeit weiterzuarbeiten. Im ersten Fall bekommst du keinen Lohn mehr, im zweiten entsprechend weniger als zuvor. Als Konsequenz daraus zahlst du dann aber keine beziehungsweise weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein.

Aus dem Elterngeld, das in der Regel mit der Elternzeit zusammenfällt, werden aber auch keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Heißt das also, dass du später weniger Rente bekommen wirst, weil du dich für Kinder entschieden hast? Wir beantworten dir diese Frage.

Mehr zu Thema: Wie viel Rente bekommst du und wie erkennst du deine Rentenlücke?

Kindererziehungszeiten: Wenn der Staat deine Beiträge für die Rente zahlt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Soziales stellt klar: Der Lohnverzicht während der Elternzeit „bedeutet nicht, dass keine Rentenansprüche erworben werden können.“ Der Gesetzgeber hat mit Blick auf die staatliche Altersvorsorge durch die Deutsche Rentenversicherung das Instrument der Kindererziehungszeiten geschaffen. Diese decken die Zeit der Elternschaft für bis zu drei Jahre oder 36 Monate ab und sollen den Verlust an Arbeitszeit ausgleichen. Die Zählung der Monate setzt am 1. des Folgemonats nach der Geburt des Kindes ein.

Wichtig dabei: Die Kindererziehungszeiten gelten wie die Zeiten versicherungspflichtiger Berufstätigkeit als Beitragszeiten. Das bedeutet, sie wirken sich direkt auf die Höhe deiner späteren Rente aus, weil dir diese Monate so angerechnet werden, „als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt“, wie es auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung heißt.

Tatsächlich übernimmt während dieser maximal 36 Monate der Bund die Zahlung deiner Rentenbeiträge - und das unabhängig davon, ob du Elterngeld beziehst oder erwerbstätig bist. (Es sei denn, du verdienst zu viel, siehe unten.) Auch von der Elternzeit funktioniert dieser Rentenmechanismus unabhängig. Grundvoraussetzung ist aber, dass die Erziehung des Kindes in Deutschland stattfindet.

Mehr zum Thema Vorsorge und Rente: Wie du frühzeitig mit Finanz-Apps deine zukünftige Rente verbessern kannst.

Während der Kindererziehungszeiten „verdienst“ du ein Durchschnittsgehalt

Die Monate an Kindererziehungszeit erhöhen deine spätere Rente unmittelbar. Da für jedes ab 1992 geborene Kind jeweils 36 Monate Kindererziehungszeit gewährt werden, kann da einiges zusammenkommen. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es nur 30 Monate „Mütterrente“. Diese Regelung wird in diesem Artikel aber ausgeklammert.

Die Höhe der Rentenbeiträge, die der Staat während der Kindererziehungszeiten für dich zahlt, bemisst sich „in etwa“ (Deutsche Rentenversicherung) am Durchschnittsverdienst, genauer am durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen aller Sozialversicherten. Dieses lag 2022 laut der Deutschen Rentenversicherung bei 38.901 Euro.

Bei der Berechnung deiner Rente werden die Kindererziehungszeiten also so hineingerechnet, als wenn du in diesen Jahren ein Durchschnittseinkommen gehabt hättest. „Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat“, schreibt dazu die Deutsche Rentenversicherung. Bei insgesamt drei Jahren oder 36 Monaten Kindererziehungszeit für ein Kind kommen also knapp über 100 Euro zusammen, um die deine gesetzliche Rente steigt. Solltest du im Laufe deines Lebens beispielsweise drei Kinder großziehen, erhöht sich dein Rentenanspruch nach heutigem Stand auf diese Weise um über 300 Euro.

Kindererziehungszeiten

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, gibt es jeweils 36 Monate Kindererziehungszeit. Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, etwa weil sie in kurzen Abständen auf die Welt gekommen sind, erhöht sich diese Zahl anteilig. Beispiel:

Geburt des ersten Kindes: 17. April 2004

Geburt des zweiten Kindes: 2. Januar 2006

Bei der Geburt des zweiten Kindes waren erst 21 von insgesamt 36 Monaten der Kindererziehungszeit verstrichen. (Diese begann am 1. Mai 2004. ) Ab Februar 2006 werden deshalb noch 51 Monate Erziehungszeit (36 Monate für das zweite Kind plus die noch verbliebenen 15 Monate vom ersten Kind) angerechnet. Insgesamt werden somit alle 72 Monate, die für zwei Kindererziehungszeiten anfallen, berücksichtigt. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Nebenbei arbeiten kann sich auch in der Kindererziehungszeit lohnen

Wie alle Beitragszeiten zählen Kindererziehungszeiten auch für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren für die reguläre Altersrente. Anders ausgedrückt: Schon mit den Kindererziehungszeiten für zwei Kinder hast du einen Anspruch auf die reguläre gesetzliche Altersrente, auch wenn deren Höhe allein damit natürlich sehr bescheiden wäre. Stand heute würde diese Rente etwa 200 Euro betragen.

Schon während der Kindererziehungszeiten kannst du diese Rentenaussicht aber aufbessern, denn die vom Staat gezahlten Beiträge fließen zusätzlich zu den Rentenbeiträgen aus (neben)beruflichen Tätigkeiten in die Versicherung ein. Das gilt aber nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, das heißt bis zur Verdienstgrenze, bis zu der Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. „Vorteilhaft ist das für Elternteile, die bis zum Durchschnittsentgelt verdienen“, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Soziales dazu. Für Gutverdienende lohnen sich die Beiträge aus den Kindererziehungszeiten kaum bis gar nicht mehr.

Mehr zu Thema: Wann kannst du ohne Verluste in Rente gehen?

Wie bekomme ich die Kindererziehungszeit für die Rente angerechnet?

Oft wird im Zusammenhang mit den Kindererziehungszeiten auch von der Mütterrente gesprochen. Das führt manchmal zu dem Irrtum, es gäbe eine eigens auf Mütter zugeschnittene Form von Rente. Dem ist nicht so. Es geht hier lediglich um - pro (ab 1992 geborenes) Kind - 36 Monate, um die deine für die Berechnung der gesetzlichen Rente entscheidenden Beitragszeiten auf Grundlage des Durchschnittseinkommens verlängert werden. Das geschieht aber nicht von selbst.

Wie bei den Studienjahren, die für eine vorzeitige Rente nach 35 Jahren wichtig sein können, musst du auch die Kindererziehungszeiten selbstständig beantragen. Du hast dafür bis zum elften Geburtstag des jeweiligen Kindes Zeit. Das Formular für den entsprechenden Antrag findest du auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Wichtig: Es kann pro Kind immer nur ein Elternteil von der Kindererziehungszeit profitieren. Die Rentenversicherung ordnet sie in der Regel dem Elternteil zu, der sich in dieser Zeit hauptsächlich um das Kind gekümmert hat. Das wird im Antrag entsprechend angegeben. Wollen die Eltern die Aufteilung anders regeln, muss ein eigener Antrag gestellt werden. Diese Regelung ist aber nur zwei Monate rückwirkend möglich. „Am besten, Eltern entscheiden schon vor der Geburt darüber“, rät Stiftung Warentest.

Mehr zu Thema: Finanzexpertin verrät, wie viel du für die Rente zurücklegen solltest

Rubriklistenbild: © IMAGO / Pond5

Kommentare