„Dritter Anlauf“ nach langem Drohnen-Chaos: Dobrindt will Abwehr ausweiten – Polizeiforderung geht noch weiter
VonPeter Sieben
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Bundesinnenminister Dobrindt will mehr Befugnisse für die Bundespolizei bei der Drohnenabwehr. Der Polizeigewerkschaft geht das nicht weit genug.
Berlin – Das neue Risiko aus der Luft entwickelt sich schneller als die Gesetzeslage: Immer mehr Drohnensichtungen sorgen seit Monaten für Alarmbereitschaft in Europa und Deutschland. Zuletzt hatten Sichtungen unbemannter Flugobjekte unter anderem in Dänemark und Norwegen zu Flughafensperrungen geführt. In Polen schoss die Luftwaffe vor wenigen Wochen gar russische Drohnen ab, die den Luftraum verletzt hatten.
Deutschland hinkt beim Thema Drohnenabwehr bislang hinterher, die Bekämpfung unbemannter Flugobjekte ist hierzulande eine recht komplizierte Angelegenheit, denn die Befugnisse sind nicht ganz klar geregelt. Sprich: Wer holt so eine Drohne im Zweifel vom Himmel? Und wie? Grundsätzlich ist die Bundeswehr befugt, im Zweifel aber auch die Polizei. Mehr Klarheit soll jetzt eine Änderung des Bundespolizeigesetzes, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Entwurf am Mittwoch ins Kabinett eingebracht.
Drohnen über Deutschland: Dobrindt will mehr Befugnisse für die Bundespolizei
Bislang kommen Drohnen in dem Bundespolizeigesetz von 1994 überhaupt nicht vor. Künftig soll es in einem neuen Paragrafen heißen: „Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.“
Die Bundespolizei soll dabei vor allem Flughäfen, die Bahn-Infrastruktur und Schiffe im Blick haben – und auch selbst Drohnen einsetzen können, etwa bei Demos. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese, hält die Reform für „längst überfällig“. „Das ist der dritte Anlauf, die Erneuerung des Bundespolizeigesetzes hätte schon vor fast fünf Jahren kommen können“, sagte Wiese am Mittwochmorgen in Berlin. 2021 hatte der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf abgelehnt. Einen zweiten Versuch hatte Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) 2023 blockiert. „Aller guten Dinge sind drei, jetzt muss die Reform klappen, sie ist dringend notwendig“, so Wiese.
Eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes war am Mittwoch indes nicht auf der Tagesordnung im Kabinett. „Ich gehe davon aus, dass auch dieses Thema das Kabinett zeitnah erreicht“, so Wiese. Einen fertigen Entwurf gab es bereits zu Ampelzeiten von Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD), die Abwehr von Drohnen kommt bislang im Gesetz nicht vor. Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, hatte kürzlich im Gespräch mit dieser Redaktion eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes befürwortet. Wiese machte seinerseits klar: „Wir werden es aber nicht schaffen, eine 100-Prozent-Sicherheit zu garantieren.“ Es gelte, beim Thema Drohnen Ruhe zu bewahren, denn: „Unsicherheit zu stiften, ist das Hauptziel feindlicher Drohneneinsätze.“
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Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, fordert unterdessen ein bundesweites Drohnenabwehrsystem für alle Polizeibehörden. „Die Polizei kann mit der richtigen Technik und Ausrüstung auch heute schon Veranstaltungen gegen Drohnen schützen. Leider kann nicht jede Polizeibehörde in Deutschland diesen Schutz bieten, weil Geld und Technik fehlt“, sagte Kopelke vor wenigen Tagen im Gespräch mit dieser Redaktion.
Bundesinnenminister Dobrindt müsse dringend die entsprechende Technik beschaffen „und seine führende Rolle ernst nehmen“, so Kopelke. „Unternehmen können bestimmt nach Auftrag zügig liefern und die Polizei stellt ein Ausbildungskonzept. So sind wir schnell handlungsfähig und schützen auch kritische Infrastruktur und andere Orte“, sagte der Gewerkschafter. (pen) (Quellen: Eigene Recherchen, Interview mit Experten, dpa)