Cannabis und Auto

„Wer kifft, fährt nicht!“: Null-Toleranz für Fahranfänger beim Cannabis-Konsum

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Die THC-Grenze für Cannabis am Steuer wird wahrscheinlich angehoben. Parallel dazu werden Forderungen nach Null-Toleranz für Fahranfänger laut.

Hamm - Im Zuge des neuen Cannabisgesetzes von Karl Lauterbach hat eine unabhängige Expertengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eine neue THC-Grenze beim Autofahren ermittelt. Die Empfehlung: Die Grenze solle von einem Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) im Blutserum auf 3,5 angehoben werden. Kurz vor Verkündung des neuen Grenzwerts startete der Auto Club Europa (ACE) die Initiative, Cannabis am Steuer gänzlich für Fahranfänger zu verbieten.

„Unkalkulierbares Risiko“: Null-Toleranz für Fahranfänger beim Cannabis-Konsum

An der Initiative sind drei Organisationen beteiligt: die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die Deutsche Verkehrswacht und der TÜV-Verband. „Die Festlegung eines THC-Grenzwertes beruht momentan weniger auf einer ausreichend fundierten Wissensbasis, da es noch zu wenige wissenschaftliche Untersuchungen gibt. Stattdessen ist sie abhängig vom politischen Willen“, so der ACE Vorsitzende, Stefan Heimlich. Selbst bei dem noch gültigen Richtwert von einem Nanogramm seien die wissenschaftlichen Belege knapp. Heimlich ist sich sicher: „Für uns gibt es keinen Zweifel, dass sich das Unfallrisiko erhöhen wird.“

Jürgen Kopp, Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, betont zudem das Risiko für Fahranfänger: „Cannabis wirkt psychoaktiv und schränkt nachweislich die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit von Konsumentinnen und Konsumenten ein. Der Konsum kann auf unterschiedliche Weise das Fahrverhalten beeinflussen und ist insbesondere für Führerschein-Neulinge ein unkalkulierbares Risiko“.

Richard Goebelt, Mitglied der Geschäftsleitung des TÜV-Verbands, zieht eine Parallele mit dem Alkoholverbot für Fahranfänger:„Das 2007 eingeführte Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und -anfänger hat sich bewährt und sollte als Blaupause bei Cannabis gelten.“ Immerhin: Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis soll laut der Empfehlung der Experten verhindert werden.

Starke Kritik an CanG: Kontrolle, Nachweis und Verkehrssicherheit sind Angriffspunkte

Der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, Richard Goebelt, äußerte schon vor dem Beschluss deutliche Zweifel an dem Cannabisgesetz (CanG) und dessen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Nach der Zustimmung zu CanG im Bundesrat am 22. März sagte er: „Der Konsum von Cannabis birgt erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit. Die Entscheidung des Verkehrsausschusses des Bundesrats, Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in Bezug auf Cannabiskonsum untätig passieren zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zur Vision Zero, der sich die Bundesregierung verpflichtet hat.“ Auch Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, fordert: „Wer kifft, fährt nicht!“

Aus einer anderen Perspektive, aber ebenfalls mit deutlichen Worten, kritisierte neulich NRW-Innenminister Herbert Reul das kommende Gesetz: „Wo sollen eigentlich die Polizisten dafür herkommen? Kann ja einer mal den Vorschlag machen: Wir sollen in Zukunft keinen Kindermissbrauch mehr bekämpfen, sondern stattdessen irgendwelche fröhlichen Kiffer jagen.“ Seine Sorge, dass das neue Gesetz die Kontrollbehörden überlasten würde, trifft bei Befürwortern von CanG allerdings auf Unverständnis. So sieht etwa der Deutsche Handverband im neuen Gesetz eine große Entlastung für Polizei und Co.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

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