- VonMaksym Brikschließen
Die THC-Grenze fürs Autofahren soll steigen, der Wert soll künftig bei 3,5 liegen. Auch ein absolutes Alkoholverbot für Kiffer ist im Gespräch.
Hamm - Im Zuge von Karl Lauterbachs neuem Cannabis Gesetz, dass am 1. April in Kraft treten soll, wurde auch ein neuer THC-Grenzwert fürs Autofahren angekündigt. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, was eine unabhängige Expertengruppe vorschlägt. Dabei geht es nicht nur um einen Grenzwert.
Der Vorschlag: Wer in Zukunft mit 3,5 THC Nanogramm pro Milliliter im Blutserum am Steuer sitzt, verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz und riskiert damit seinen Führerschein. Das ist ein großer Sprung nach oben. Der alte Richtwert für Cannabis am Steuer lag bislang bei einem Nanogramm.
Cannabis-Grenzwert fürs Autofahren erhöht – aber Nulltoleranz bei Mischkonsum
Das Bundesverkehrsministerium teilt zu dem empfohlenen Grenzwert mit: „Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.“ Dieser Wert sei, gemessen am Risiko, vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
Was Promille angeht, soll nach Ansicht der Experten demnächst aber nur die Zahl Null am Steuer erlaubt sein, wenn man zugleich auch Cannabis konsumiert hat. Die Gefahr, die von einem Mischkonsum der beiden Drogen ausgeht, sei zu groß. Es werde empfohlen, „für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.“
Höhere Grenze sogt dafür, dass nur ernsthafte Verstöße bestraft werden
Laut den Experten hat die höhere Grenze gegenüber dem alten Wert den Vorteil, dass „nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine Verkehrs-sicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist“ THC im Blutserum sei nämlich bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar, erklärt das Bundesverkehrsministerium.
Zur Einführung des empfohlenen Grenzwertes ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, § 24a erforderlich. Die höhere Grenze gilt also noch nicht schon zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag (1. April).
Kontroverse um das Cannabisgesetz - viele Fragen sind noch offen
Das neue Cannabisgesetz kommt mit vielen Regeln und Nuancen. Neulich bemängelte NRW-Innenminister Herbert Reul mit deutlichen Worten, dass die Überwachung der zahlreichen Neuerungen die Kontrollbehörden überlasten würde: „Die Polizisten müssen jetzt mit einem Rollmaßband rausgehen und prüfen, wie groß der Abstand zur Schule ist.“ Ein Maßband wird zwar wahrscheinlich selten zum Einsatz kommen, in den meisten Fällen sollte ein Blick auf die Bubatzkarte reichen. Trotzdem tummeln sich Fragen über die Details von Nachweis und Kontrolle.
Auch die neue THC-Grenze wird wahrscheinlich auf Kritik stoßen, sollte sie in dieser Form durchgesetzt werden. Denn auf Initiative vom Auto Club Europa schlossen sich vor Kurzem die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die Deutsche Verkehrswacht und der TÜV-Verband zusammen, um für eine Null-Toleranz für kiffende Fahranfänger zu plädieren. Davon ist in der Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe allerdings nicht die Rede.
Obwohl das Cannabisgesetz oft kritisiert wird, gibt es auch viele Befürworter. So etwa der Deutsche Hanfverband. Der DHV ist der Ansicht, dass durch CanG die Zahl der Verfahren sinken wird, wodurch die Kontrollbehörden entlastet werden würden.
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