Drohen ab Dezember Renten-Kürzungen? Deutsche Rentenversicherung klärt auf
VonJuliane Reyle
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Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente neu berechnet. Ein Kürzungs-Dilemma? Die Deutsche Rentenversicherung räumt mit Gerüchten auf.
Gibt es ab Dezember 2025 mehr oder weniger Rente in Deutschland, welche Kürzungen drohen? In den sozialen Medien und auf einigen Internetportalen kursieren derzeit Schlagzeilen, die vielen und Ruheständlern Sorgen bereiten. Von „massiven Kürzungen bei Witwenrenten ab Dezember 2025“ ist die Rede. Schuld soll eine Änderung beim Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner sein. Doch: Die Deutsche Rentenversicherung stellt jetzt klar – diese Meldungen sind irreführend. Was ändert sich ab Dezember 2025 wirklich bei der Rente?
Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente tatsächlich ab Dezember 2025?
Es stehen im Dezember 2025 keine enormen finanziellen Einbußen für Rentner an. „Diese Meldungen sind ungenau und irreführend!“, betont die Deutsche Rentenversicherung in einer aktuellen Mitteilung vom 28. Oktober 2025.
Seit Juli 2024 erhalten viele Menschen, die schon länger eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, einen monatlichen Zuschlag. Ziel ist es, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Auch anschließende Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten profitieren von dieser Regelung.
Bisher – also seit Juli 2024 – wurde dieser Zuschlag gesondert neben der eigentlichen Rente ausgezahlt. Bei Witwenrenten wurde der Zuschlag nicht als Einkommen berücksichtigt, um das Verfahren einfach zu halten.
Das ändert sich wirklich bei der Erwerbsminderungsrente: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner in die Rente integriert. Das heißt: Er ist künftig Teil der monatlichen Rente und wird nicht mehr separat überwiesen. Damit wird er aber auch bei der Einkommensanrechnung für Witwerrenten berücksichtigt.
Warum gibt es keine „massiven Kürzungen“ bei Witwenrenten?
Auch wenn der Zuschlag künftig als Einkommen gilt, bedeutet das keine plötzlichen oder drastischen Kürzungen. Denn die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten erfolgt zeitversetzt – immer nur einmal im Jahr, nämlich zum 1. Juli.
Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten?
Nach dem sogenannten Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, sobald es einen Freibetrag überschreitet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Dieser liegt derzeit (seit Juli 2025) bei 1.076,86 Euro und erhöht sich pro Kind um 228,42 Euro. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, werden 40 Prozent des Überschusses angerechnet.
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Als Einkommen gelten dabei nicht nur Löhne, sondern auch eigene Renten, etwa Altersrenten oder Erwerbsminderungsrenten. Erhöhungen des Einkommens – wie beim neuen Zuschlag – werden nur einmal jährlich zum 1. Juli berücksichtigt.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner fester Bestandteil der Rente. Für Witwer bedeutet das keine sofortigen oder drastischen Kürzungen ab Dezember – die Änderungen greifen erst zum Juli 2026.