Prüfung der Fahrtauglichkeit

EU plant radikale Führerschein-Verschärfung: Das soll sich für Rentner ändern

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Kommen strengere Führerschein-Regeln? Ein EU-Gesetzentwurf sieht verschärfte Richtlinien vor, um Unfälle zu reduzieren. Betroffen sind auch Senioren.

Kassel – Für Autofahrer hat sich 2023 bereits einiges geändert: Tausende mussten etwa im Rahmen eines Führerschein-Umtauschs neue Führerscheine beantragen. Jetzt plant die Europäische Union weitere Änderungen, die bereits in diesem Jahr in Kraft treten könnten. Davon betroffen sind vor allem Senioren.

Die EU berät über regelmäßige Überprüfungen der Fahrtauglichkeit für Senioren

Zuletzt hatte das EU-Parlament bereits über strengere Regeln für Rentner diskutiert. Der Grund: Das Reaktionsvermögen und die Beweglichkeit nimmt im Alter ab, wodurch das Unfallrisiko steigen könne. Senioren ab 70 sollen daher künftig nur noch Führerscheine erhalten, die für fünf Jahre gültig sind – anstatt einer 15-jährigen Gültigkeit wie bisher. Dies soll eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit gewährleisten.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Die EU berät nun allerdings über weitere Verschärfungen im Rahmen der geplanten Novellierung. Dabei soll es sich um eine Revision der alten Führerschein-Richtlinie aus dem Jahr 2006 handeln, wie Focus berichtet. Dem Blatt liege nach eigenen Angaben ein entsprechender Berichts-Entwurf vor.

Grund für den neuen Entwurf der EU ist das Ziel, Verkehrsunfälle zu verringern

Hintergrund des neuen Entwurfs sei die sogenannte „Vision Zero“, eine Sicherheitsstrategie mit dem Ziel: „Keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr“, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat erläutert. Allein in Deutschland kamen im Jahr 2022 laut dem Statistischen Bundesamt (Destasis) 2788 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Verletzt wurden 361.134 Menschen.

Gerade für Senioren könnte sich in Hinblick auf den Führerschein zukünftig noch einiges ändern. (Symbolbild)

Um diese Zahlen zu reduzieren und das Ziel der „Vision Zero“ zu erreichen, plane die EU weitere Maßnahmen zur Fahrtauglichkeitsprüfung. Der Entwurf sehe weiterhin vor, die Gültigkeit der Führerscheine von Menschen ab 70 auf fünf Jahre zu beschränken. Hinzu kämen laut Focus allerdings Einschränkungen für Menschen ab 60: Sie sollen ihren Führerschein nur noch für eine Dauer von sieben Jahren erhalten.

Neuer EU-Entwurf: Noch kürzere Gültigkeit des Führerscheins für Senioren ab 80

Nach Ablauf der Gültigkeit müsse der Führerschein erneuert werden – die Kosten hierfür tragen die betroffenen Senioren selbst. Ob die Papiere neu ausgestellt werden, hänge dabei nicht ausschließlich mit einer erneuten Fahrprüfung zusammen. Die EU plane zusätzlich umfangreiche medizinische und psychologische Untersuchungen, anhand derer die Fahrtauglichkeit festgestellt werden soll.

Noch stärkere Beschränkungen kämen entsprechend dem Entwurf auf Senioren ab 80 zu. Ihre Führerscheine sollen lediglich zwei Jahre gültig sein. Während vergleichbare Regeln für ältere Autofahrer in einigen europäischen Nachbarländern wie Italien oder Spanien bereits fest im Gesetz verankert sind, bleibt abzuwarten, ob und inwiefern die geplanten Neuerungen in Deutschland umgesetzt werden.

Betroffene AltersgruppenGeplante Beschränkung der Gültigkeit des Führerscheins
Senioren ab 60auf sieben Jahre
Senioren ab 70auf fünf Jahre
Senioren ab 80auf zwei Jahre

In Österreich haben sich einige bereits gegen eine Führerschein-Änderung für Senioren ausgesprochen

In Österreich etwa haben sich zahlreiche Politiker deutlich gegen den Entwurf ausgesprochen. „Das darf so in dieser Form in Österreich nicht umgesetzt werden“, zitiert der Österreichische Rundfunk den Präsidenten des österreichischen Pensionistenverbandes, Peter Kostelka. Auch die ÖPV lehne den Vorschlag entschieden ab. „Unser Verhandlungsziel ist, dass am Ende des Tages ein anderes Gesetz am Tisch liegt als das, was wir jetzt haben“, erklärte ÖVP EU-Abgeordnete Barbara Thaler.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich bereits gegen den ersten Entwurf, der zunächst nur eine Beschränkung für Senioren ab 70 betraf, ausgesprochen: „Von der Idee, dass sich Senioren ab einem bestimmten Alter ohne weiteren Anlass regelmäßig einem Tauglichkeitstest unterziehen müssen, halte ich gar nichts“, betonte er. Und auch die Union lehnt eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit für ältere Menschen entschieden ab. (tt)

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa

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