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Bahnstreik ab Mittwoch – was Reisende wissen müssen

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Die GDL hat ihre Mitglieder ab dem 10. Januar zum Bahnstreik aufgerufen. Nah- und Fernverkehr dürften erneut massiv betroffen sein. Die wichtigsten Infos.

Köln – Deutschland steht das nächste Bahn-Chaos bevor. Ab Mittwoch (10. Januar) hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihre Mitglieder erneut zum Streik aufgerufen. Die Folgen dürften diesmal aber deutlich weitreichender ausfallen, da die Arbeitsniederlegung gleich mehrere Tage andauert. Die Deutsche Bahn rechnet deshalb bereist vorab mit „massiven Beeinträchtigungen im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr“. Was Zugreisende jetzt wissen müssen.

Wann beginnt der Bahnstreik der GDL – und wie lange dauert er?

Über drei Tage lang könnte es durch den GDL-Streik zu vielen Zugausfällen in ganz Deutschland kommen. (IDZRNRW-Montage)
  • Beginn des Streiks im Güterverkehr: Dienstag (9. Januar) um 18 Uhr
  • Beginn des Streiks im Personenverkehr: Mittwoch (10. Januar) um 2 Uhr
  • Ende des Streiks: Freitag (12. Januar) 18 Uhr

Nicht nur Deutsche Bahn: Bei welchen Zugunternehmen streikt die GDL?

Die GDL hat nicht nur ihre Mitglieder bei der Deutschen Bahn aufgefordert, ihre Arbeit niederzulegen. Auch die jeweiligen Mitarbeitenden bei Transdev und City Bahn Chemnitz sind zum Streik aufgerufen.

ICE, Regio, S-Bahn: Diese Auswirkungen hat der Bahnstreik auf den Nah- und Fernverkehr

Die konkreten Auswirkungen auf den Zugverkehr sind erst mit Streikbeginn genau bekannt. Jedoch teilte die Deutsche Bahn bereits mit, dass der geplante Notfahrplan „nur ein sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr“ absichere. Vor allem der Regionalverkehr soll stark betroffen sein. Dort sei es das Ziel „ein stark reduziertes Angebot zu fahren. In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich regional stark. In jedem Fall wird es auch im Regionalverkehr massive Einschränkungen geben“, teilte die Deutsche Bahn mit. Allein in NRW sind dutzende Nahverkehrslinien vom Bahnstreik betroffen. Auf diesen kommt es zu Ausfällen oder Verspätungen. Alle Bahnreisende sind dazu aufgefordert, „von nicht notwendigen Reisen“ während des GDL-Streiks abzusehen und diese auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.

Meine Zugfahrt ist vom Bahnstreik betroffen, wie läuft die Erstattung?

Wie üblich, können alle vom Bahnstreik betroffenen Fahrgäste ihre jeweiligen Zugtickets der Deutschen Bahn auch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Konkret geht das für alle Fahrkarten von Mittwoch (10. Januar) bis Freitag, (12. Januar). Eine etwaige Zugbindung ist aufgehoben. „Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden“, teilt die Deutsche Bahn mit.

Fragen und Antworten – Diese Rechte haben Fahrgäste beim Bahnstreik

Trotz des Streiks stehen Reisende auch im Streikfall nicht schutzlos da. Es gelten weiterhin die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn. 24RHEIN erklärt, welche Rechte Fahrgäste während des Bahnstreiks haben.

Aufgrund der Sonderkulanzregelung haben Bahnreisende auch die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und bereits am Montag (8. Januar 2024) und Dienstag (9. Januar 2024) früher zu fahren. Für alle weiteren oder genaueren Fragen wurde eine Sonderhotline unter der Nummer „08000 996633“ freigeschaltet. Ansonsten gelten aber weiterhin die gesetzlichen Fahrgastrechte, weshalb auch eine Ticketerstattung „unter den entsprechenden Voraussetzungen“ möglich ist, teilt die Deutsche Bahn mit.

Könnte Bahnstreik noch verhindert werden? DB und Transdev gehen vor Gericht

Tatsächlich könnte der 64-Stunden-Bahnstreik auf den letzten Metern doch noch verhindert werden. Die Deutsche Bahn sowie Transdev haben beim Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung beantragt, um Arbeitskampf der GDL juristisch stoppen zu lassen, wie das Gericht am Montag (8. Januar) mitteilte. Noch am Montag soll in erster Instanz darüber entscheiden werden. Endgültig wäre das Urteil allerdings nicht. Beide Seiten können vor dem Landesarbeitsgericht Hessen in Berufung gehen. Dort dürfte eine Entscheidung erst am Dienstag (9. Januar) fallen. (os mit dpa)

Rubriklistenbild: © Rüdiger Wölk/Imago & Steinach/Imago

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