Mit staatlicher Förderung

Neuer Renten-Entwurf: Zockern winkt bei privater Altersvorsorge warmer Geldsegen

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Der Riester-Nachfolger rückt näher: Es sickern Details durch, wie Klein-Anleger mit der neuen staatlich geförderten Altersvorsorge für die Rente sparen können.

Während einige im neuen Rentenpaket wie die Stabilisierung des Rentenniveaus oder die Ausweitung der Mütterrente heftig umstritten sind, wird es in einem anderen Punkt konkret, auf den viele Sparer lange gewartet haben. Das Bundesfinanzministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der mehr Beinfreiheit in der privaten Altersvorsorge bringen soll. Mit einem neuen Altersvorsorgedepot soll das Aufbessern der Rente einfacher und flexibler als bisher möglich sein. 

Wird die Reform der privaten Altersvorsorge wirklich zum „Gamechanger“? Die Erwartungen in den Rieser-Nachfolger sind jedenfalls hoch.

So können Sparer mit neuem Altersvorsorgedepot für die Rente vorsorgen

Was ändert sich konkret durch die neue staatliche Förderung? Diese soll es laut dem Gesetzentwurf nicht mehr länger nur für Garantie-Produkte wie die bisherigen Riester-Verträge geben. Solche Finanzinstrumente schmälern die mögliche Rendite und sollen daher künftig nicht mehr vorgeschrieben sein.

Deshalb kommt jetzt das neue renditeorientierte Produkt dazu – die Rentenreform der Merz-Regierung bietet einen großen Vorteil für Sparer. Es handelt sich dabei um ein von privaten Anbietern organisiertes Altersvorsorgedepot, das ohne starre Vorgaben auskommt und damit Wahlmöglichkeiten für zusätzliche Rendite-Optionen anbietet. Heißt im Klartext: geringere Kosten, aber auch weniger Garantien. Die Erwartungen in das Renditepotenzial sind hoch – dementsprechend stößt es auf breite Zustimmung in der Bevölkerung.

Unter anderem können damit börsengehandelte Indexfonds (ETFs), klassische Fonds und Anleihen bespart werden, wie das Wirtschaftsmagazin Capital berichtet. Während der Ansparphase fallen auf Kapitalgewinne keine Steuern an. Der Nachteil besteht darin, dass damit auch das Risiko steigt, Geld in den Sand zu setzen. Die bisherige Bedingung für die staatliche Förderung, dass die Anbieter den Anlegern im Alter mindestens die eingezahlten Beiträge wieder auszahlen, soll wegfallen. Neu ist zudem ein geplanter Kostendeckel von 1,5 Prozent beim Altersvorsorgedepot.

Warum wird die private Altersvorsorge reformiert?

Umfassende Änderungen bei der privaten Altersvorsorge sind insbesondere deshalb in Planung, weil die bisherige Riester-Rente kaum noch neue Verträge verzeichnet. Die starren Garantievorgaben haben die Renditemöglichkeiten eingeschränkt, was die Attraktivität dieser Vorsorgeform erheblich gemindert hat. Viele Menschen zahlen bereits nicht mehr in ihre bestehenden Riester-Verträge ein. 

Für risikofreudige und defensive Anleger: Diese Sparprodukte bietet Merz-Regierung an

Bei der staatlichen Förderung selbst will die Merz-Regierung eine Grundzulage von 30 Cent pro eingezahltem Euro beisteuern – bis zu einer Grenze von 1200 Euro im Jahr. Für Sparbeiträge von 1201 bis 1800 Euro gewährt der Staat dann eine Förderung von 20 Cent pro Euro. Maximal sollen Anleger eine Fördersumme 420 Euro Förderung erhalten.

So fördert der Staat das neue Anlagedepot:

  • Bis 1200 Euro: 30 Prozent Zuschuss
  • 1201 bis 1800 Euro: 20 Prozent Zuschuss

Eine Kinderzulage von 25 Cent pro angelegtem Euro soll zudem sparende Eltern in ihrem Vorhaben unterstützen, Geld beiseite zu schaffen und für sie arbeiten zu lassen. Maximal beläuft sich die Fördersumme auf 300 Euro pro Kind – um den vollen Betrag zu erhalten, wäre demnach ein Investment in Höhe von 1200 Euro erforderlich. Mindestens müssten aber 120 Euro eingezahlt, wie Capital weiter schreibt. Außerdem sollen Berufsanfänger unter 25 Jahren in den Genuss von einem einmaligen Geldbonus in Höhe von 200 Euro kommen.

Weniger risikofreudigen Anlegern will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auch weiterhin zwei Garantieprodukte anbieten:

  • Mit Beitragssicherung in Höhe von 80 Prozent
  • Mit Beitragssicherung in Höhe von 100 Prozent

Neue staatlich geförderte Altersvorsorge soll auch Eigenheimbesitzern zugutekommen

Die neue Zulagenförderung komme insbesondere Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Haushalten mit Kindern zugute, teilen die Landesbausparkassen mit. Demnach werde auch die Eigenheimrente mit einbezogen, mit welcher der Staat den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie fördert, um im Rentenalter mietfrei wohnen zu können.

Die Altersvorsorge mit Wohneigentum werde somit erleichtert. „Als führende Anbieter der Eigenheimrente begrüßen die Bausparkassen, dass der Gesetzentwurf selbst genutztes Wohneigentum als gleichwertige Form der privaten Altersvorsorge behandelt“, sagt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, zum vorgelegten Referentenentwurf.

Bis es so weit ist, muss der Referentenentwurf aber erstmal vom Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend durch den Bundestag. Zumindest der Kabinettbeschluss wird schon am 17. Dezember 2025 erwartet.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Franci Leoncio

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