Kürzungen durch Abgaben

Steuer-Hammer ab Dezember: Welche Rentner es besonders hart trifft

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Ab Dezember 2025 haben drei Millionen Rentner zumindest auf dem Papier ein höheres Einkommen. Welche Gruppe wegen einer Steuer besonders finanziell betroffen ist.

Ab Dezember 2025 fällt der separate Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente weg. Weniger Geld gibt es dadurch von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) trotzdem nicht. Die Einkünfte werden lediglich umgeschichtet: Der Betrag fließt dann in die reguläre Monatsrente mit rein. Außerdem ändert sich die Berechnungsmethode zum Stichtag 30. November 2025, was zu Nachzahlungen für 17 Monate führen kann. Dauerhaft droht dagegen vielen der rund drei Millionen Betroffenen eine höhere Steuerlast – auch wegen einer ganz bestimmten Steuer.

Bestimmte Rentner zahlen eine Steuer, die das Einkommen künftig zusätzlich schmälern könnte.

Wegfall von Rentenzuschlag: Wem ab Dezember 2025 höhere Steuern drohen

Beim Rentenzuschlag für EM-Rentner gibt es im Dezember eine wichtige Änderung: Die Rentenversicherung ermittelt dessen Höhe dann nicht mehr anhand des Rentenzahlbetrages, sondern nimmt die persönlichen Entgeltpunkten, die während des Berufslebens gesammelt wurden, zugrunde. Dieses Verfahren soll für mehr Transparenz und Gerechtigkeit sorgen, wie t-online berichtet.

Die getrennte Auszahlung des Zuschlags, gehört dann der Vergangenheit an – 7,5 Prozent für neue EM-Rentner zwischen Januar 2001 und Juni 2014, beziehungsweise 4,5 Prozent für diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Juli 2014 und Dezember 2019 begonnen hat. Stattdessen wird er dann auf das Einkommen angerechnet.

Bei der Hinterbliebenenrente drohen dadurch empfindliche Kürzungen. Aber auch diejenigen, die noch Mitglied einer der beiden großen Kirchen in Deutschland oder einer der sieben anderen staatlich anerkannten Glaubensgemeinschaften ist, kann es hart treffen.

Kirchensteuer und Soli: Diese EM-Rentner sind künftig von Kürzungen betroffen

Der Zuschlag wird ab Dezember 2025 als unmittelbarer Bestandteil der Rente ausgezahlt, erklärt das Bundesfinanzministerium auf echo24.de-Nachfrage. Die Erwerbsminderungsrente, einschließlich des Zuschlags für die erfassten Bestandsrenten, ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Abhängig vom individuellen Einzelfall könnte durch die Integration des Zuschlags auch auf einmal eine Kirchensteuer zu entrichten sein. „Sobald Einkommensteuer fällig wird, hängt die Kirchensteuer automatisch mit dran“, erklärt dazu steuerrechnerrentner.de.

  • Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg: 8 Prozent von der Einkommensteuer 
  • Kirchensteuer in allen anderen Bundesländern: 9 Prozent von der Einkommenssteuer

Die Kirchensteuer berechnet sich nach einem festen Prozentsatz von der Einkommensteuer und ist, je nach Bundesland, unterschiedlich hoch. Beträgt die Einkommensteuer 500 Euro im Jahr, gehen davon zusätzlich 80 Euro in Bayern und Baden-Württemberg an die Kirche, beziehungsweise  90 Euro  in allen anderen Bundesländern. 

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Diese Rentner müssen im Jahr 2025 eine Einkommensteuererklärung abgeben

Allerdings gilt: Das Existenzminimum bleibt freigestellt, im Jahr 2025 gibt es einen Grundfreibetrag in Höhe von 12.096 Euro, auf den fallen keine Steuern an, so das Finanzministerium weiter. Wer darüber liegt, kommt um eine Steuererklärung nicht herum. Bei der sogenannten Einkommensteuerveranlagung prüfen die Sachbearbeiter, ob weitere Einkünfte aus Mieteinnahmen und Nebentätigkeiten sowie eine Hinterbliebenenrente vorliegen oder beispielsweise außergewöhn­liche Belastungen zu hohen Krankheitskosten führen.

Den neuen Rentenbescheid im Dezember sollten Rentner sorgfältig prüfen. Bei Fehlern bleibt nur ein Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Es lohnt sich zudem, die Höhe des bisherigen Überweisungsbetrags festzuhalten, um die spätere Neuberechnung auf ihre Plausibilität abzuchecken. Für Betroffene empfiehlt es sich, die Zahl der individuellen Entgeltpunkte auf dem Versicherungskonto abzurufen, weil diese Rentenpunkte als neue Berechnungsgrundlage dienen, wie gegen-hartz.de erklärt.

Rubriklistenbild: © IMAGO

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