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Sommerreifen im Winter: Wann Konsequenzen für Autofahrer drohen können

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Die Entscheidung, wann Winterreifen montiert werden sollten, ist nicht immer einfach. Wann das Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht mehr zulässig ist.

Kassel – Der Winter hat oft zwei Wetter-Gesichter. Er kann viel Schnee, Sturm und Minusgrade, aber auch verhältnismäßig milde Temperaturen bereithalten. Einige Autobesitzer dürften sich daher die Frage stellen, ob das Aufziehen von Winterreifen denn überhaupt zwingend notwendig ist. Dann sollten sie aber auch wissen, wann Bußgelder für eine falsche Bereifung drohen.

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht – Wann ein Bußgeld droht

Wann Sommerreifen im Winter erlaubt sind

Im Winter bieten Sommerreifen eine schlechtere Haftung und längere Bremswege, was das Unfallrisiko erhöhen kann. Eine gesetzlich verankerte Reifenwechsel-Regel gibt es allerdings nicht. Viele Autofahrer orientieren sich daher oftmals an der „O-bis-O-Regel“, fahren also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen. Die Straßenverkehrsordnung(§ 2 Abs. 3 StVO) gibt lediglich vor, dass Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen wie etwa Schnee, Glatteis, Frost oder Eis Pflicht sind. 

Es gibt aber Ausnahmen: Wer sein Fahrzeug im Winter sowieso beabsichtigt stehen zu lassen, kann auf die gesonderte Bereifung verzichten und muss keine Strafe für Sommerreifen im Winter erwarten, erklärt das Ratgeber-Portal bussgeldkatalog.org. Selbst im tiefsten Schneesturm sei es demnach erlaubt, mit Sommerreifen zu parken. Ein Satz guter Reifen ist nicht billig, daher sollten bei der Einlagerung einige Dinge beachtet werden. Auch beim Transport ist Vorsicht geboten.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Für nachfolgende Fahrzeuge gilt laut dem Automobil-Club ADAC keine Winterreifenpflicht:

  • Einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder)
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV

Diese müssen aber „über alle allgemein gültigen Verpflichtungen hinaus eine Reihe von Regeln einhalten“, so der Automobil-Club. Dazu gehöre es, vor der Abfahrt zu prüfen, ob es erforderlich sei, die geplante Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit alternativen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Außerdem dürfe nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Sommerreifen im Winter: Wann Autofahrer mit Sanktionen rechnen müssen

Verkehrsteilnehmer, die trotz winterlichen Straßenverhältnissen dennoch mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Mit diesen Strafen sind laut der Straßenverkehrsordnung zu rechnen:

TatbestandBußgeldPunkte
nicht an Wetterverhältnisse angepasst60 Euro1
...mit Behinderung80 Euro1
...mit Gefährdung100 Euro1
...bei Unfallfolge120 Euro 1

Zudem kann es Schwierigkeiten beim Versicherungsschutz geben. Denn „wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden“ erklärt der ADAC. So könne es auch bei einem unverschuldeten Unfall Probleme mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geben. Demnach müssen sich Autofahrer, je nach Einzelfall, „ein Mitverschulden anrechnen lassen“, heißt es weiter. Spezielle Nummern-Codes auf dem Führerschein sollten Autofahrer ebenfalls beherzigen – denn eine Missachtung kann schlimmstenfalls die Fahrerlaubnis kosten.

Was Autofahrer im letzten Quartal des Jahres beachten sollten

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ereignen sich schwere Straßenverkehrsunfälle am häufigsten im letzten Quartal des Jahres. Im Herbst und Winter gelten für Autofahrer daher besondere Regeln – bei Missachtung können ebenfalls Bußgelder drohen.

Nebelschwaden können häufig die Sicht beim Autofahren einschränken – wie sich Autofahrer richtig verhalten. Bei verschmierten Auto-Spiegeln hilft indes ein einfacher Trick. (vw)

Rubriklistenbild: © Kirchner-Media/ Imago

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