Sozialverband sieht „verfassungsrechtliche Probleme“ bei Renten-Reform – „Im Grundgesetz verankert“
VonCarmen Mörwald
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Arbeitsministerin Bärbel Bas will, dass Beamte, Selbstständige und Politiker in die Rentenkasse einzahlen. Ihre Pläne stoßen auf rechtliche Hürden.
Hamm – Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Bundesregierung aus Union und SPD verpflichtet, das Rentenniveau bis 2031 gesetzlich bei 48 Prozent zu sichern. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat auch schon eine Idee, wie dieses Versprechen umgesetzt werden kann: „Wir müssen mehr Leute an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligen“, erklärte sie Mitte Mai den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Gemeint sind Selbstständige, Beamte und Abgeordnete.
Die Rentenpläne von Bas ernten mächtig Gegenwind. Scharfe Kritik kommt etwa vom dbb Beamtenbund: „Einer Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage“, so dbb-Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Auch die Kanzlerpartei um Friedrich Merz (CDU) lehnt den Vorstoß ab. Dabei dürfte die Renten-Reform nicht nur auf politischer Ebene auf Widerstand stoßen, sondern auch auf rechtlicher Ebene, wie eine Expertin einordnet.
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Debatte um Renten-Reform – Expertin fordert, dass Abgeordnete „damit anfangen“
„Die Umsetzung einer Rentenpflicht für Selbstständige, Beamte und Politiker stellt mehrere Herausforderungen dar“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, IPPEN.MEDIA. „Für Beamte könnte die Umstellung auf die gesetzliche Rentenversicherung verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, da die Beamtenversorgung im Grundgesetz verankert ist und der Bund ja seit 2016 nur für Bundesbeamte zuständig ist, die meisten Beamten aber bei den Ländern arbeiten.“
Rechtliche Hürden beim Einbezug von Beamtinnen und Beamten
Beamte genießen in Deutschland einen besonderen Status. Ihre Rente ist im Grundgesetz verankert und beruht auf dem sogenannten Alimentationsprinzip. Demnach ist der Staat verpflichtet, ihnen lebenslang eine angemessene Versorgung im Alter zu gewährleisten. Eine Einbindung in die gesetzliche Rentenversicherung wäre deshalb nicht nur rechtlich komplex, sondern könnte für diese Berufsgruppe auch erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten.
Das Gleiche gelte Bentele zufolge für Politikerinnen und Politiker, da sie selbst über ihre Altersversorgung entscheiden. „Auch hier gibt es einen großen Flickenteppich in den Bundesländern. Deshalb sollten, das hat Herr Klingbeil diese Woche im Bundestag auch als Privatperson gesagt, die Bundestagsabgeordneten damit anfangen!“ Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hat sich im Gegensatz zur Kanzlerpartei bei einer Regierungsbefragung klar für die Rentenreform von Ministerin Bas ausgesprochen.
Renten-Reform vor massiven Hürden – Sozialverband sieht Österreich als Vorbild
Ähnlich äußert sich Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD: „Die praktische Umsetzung bringt natürlich Herausforderungen mit sich. Die Definition einheitlicher Beitragsbemessungsgrundlagen, die Absicherung von Übergangsfristen und die Schaffung verwaltungstechnischer Voraussetzungen sind komplex.“ Sie ergänzt: „Aber sie sind lösbar – politischer Wille vorausgesetzt. Österreich hat vorgemacht, wie es gehen kann – mit langen Übergangsfristen und einem Anfang.“
In Österreich zahlen Beamte und Selbstständige seit Jahren in die staatliche Rentenversicherung ein – es gibt keine getrennten Versorgungssysteme wie in Deutschland. Grundsätzlich gelten im gesetzlichen österreichischen Pensionssystem für alle Erwerbstätigen die gleichen Regeln. Für ältere Beamte gelten teils noch Übergangsregelungen, doch neu eingestellte Beamte sind bereits vollständig integriert. Auch Abgeordnete sind seit einer Reform im Jahr 2008 eingebunden.
„Umbau des Rentensystems machbar“ – Sozialverbände begrüßen Renten-Reform
Beim Einbezug der Selbstständigen sieht VdK-Präsidentin Bentele weniger Hürden. „Da ist seit Jahren eher das Problem, wer gilt als Selbständiger und wer als abhängig Beschäftigter. Aber auch da will ja die Koalition ran: Stichwort Statusfeststellungsverfahren.“ Ob Renten-Reform nach Bas‘ Vorstellungen oder nicht – ein Schlupfloch bieten die Pläne der Regierung dennoch. Laut dem Koalitionsvertrag sollen für Selbstständige „andere Formen der Altersvorsorge“ möglich bleiben.
Trotz der Herausforderungen begrüßen der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland SoVD den kontroversen Vorschlag von Arbeitsministerin Bas zur Renten-Reform „Es kann nicht sein, dass große Gruppen von Besserverdienenden dauerhaft von der solidarischen Finanzierung der Altersvorsorge ausgenommen bleiben“, begründet Engelmeier. „Länder wie Österreich zeigen, dass ein solcher Umbau des Rentensystems machbar ist.“ (cln/dpa)