VonKilian Bäumlschließen
Der THC-Wert ist kein sicherer Indikator für Fahrtüchtigkeit. Die Grenzwerte sollen deshalb erhöht werden, doch ein neues Messverfahren könnte hilfreicher sein.
München – Die Cannabis-Debatte wird schon seit Regierungsbeginn der Ampel hitzig geführt. Zum 1. April ist es nun so weit: Der berauschende Wirkstoff THC wird nicht länger rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft. Während die Frage nach Regelungen zu Besitz und Eigenbedarf überwiegend geklärt sind, ist eine Frage der Legalisierung von Cannabis noch offen – wie sieht es hinterm Steuer aus?
Derzeit liegt der THC-Grenzwert für Autofahrer bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert ist jedoch zu niedrig angesetzt, wenn es nach dem Deutschen Hanfverband geht, bei den Cannabis-Gesetzen sei noch Luft nach oben. So werde der derzeitige THC-Grenzwert selbst Stunden und teilweise sogar Tage nach Konsum noch überschritten. Für Autofahrer könnte sich mit der Cannabis-Legalisierung einiges ändern. Der ADAC hat vertritt eine klare Meinung zu Cannabis am Steuer.
Cannabis-Legalisierung: THC-Wert könnte erhöht werden
Noch dieses Frühjahr soll ein neuer Grenzwert für THC bei Autofahrern beschlossen werden. Dazu berät sich Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit einer Kommission aus Experten. Dabei gilt es als wahrscheinlich, dass der Grenzwert für THC angehoben wird. Das liegt vor allem an der langen Nachweiszeit von THC.
Das führt dazu, dass Autofahrer noch belangt werden können, selbst wenn der Konsum keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten des Fahrers hat. Verkehrsminister Wissing sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung dazu: „Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist.“ Weiter sagte Wissing: „Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht“.
Unter THC-Einfluss am Steuer: ADAC und Experten haben klare Meinung
Für Wissing stehe „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“. Auto fahren sollte nur, wer „in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht“, betonte der FDP-Politiker. Der gleichen Ansicht ist auch der ADAC. So zitiert er auf seiner Webseite Dr. Markus Schäpe, den Leiter der ADAC-Rechtsabteilung, mit den Worten: „Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert.“ Um das zu gewährleisten, bringt der ADAC auch andere Messverfahren als den Bluttest ins Spiel.
Andere Messverfahren könnten sich besser eignen, um die Fahrtüchtigkeit von Konsumenten festzustellen und sollten deshalb geprüft werden, empfiehlt der Automobil-Club. Ein solches Verfahren könnte etwa eine Analyse der Mundhöhlenflüssigkeit sein. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk IPPEN.MEDIA über die noch fehlende Regel im Cannabis-Gesetz betonte der ADAC jedoch: „Mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.“ So könnte von Konsumenten eine mögliche Gefahr ausgehen, die zum ersten Mal Cannabis konsumieren und die Wirkung nicht kennen. Für sie empfiehlt der ADAC deshalb, die bisher geltenden Regeln beizubehalten. (kiba/afp)
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