Autofahren im Urlaub

Spezial-Blitzer im Ausland: In diesen Ländern sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein

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Wer in europäische Nachbarländer fährt, sollte besser regelkonform fahren – sonst drohen hohe Bußgelder. Was Autofahrer jetzt wissen müssen.

München – Blitzer sind mit die unbeliebtesten Dinge im Verkehrsalltag der Autofahrer. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, einmal nicht auf den Tacho geschaut und das Gaspedal zu weit durchgetreten – und schon trudelt kurze Zeit später ein Beweisbild der Temposünde samt teurem Bußgeld ein.

Hierzulande kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung zudem Punkte in Flensburg oder im schlimmsten Fall sogar den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Der Bußgeldkatalog 2024 sieht für Verkehrsverstöße Strafen vor. Insbesondere im Ausland kann das „geblitzt werden“ Autofahrern teuer zu stehen kommen. In einigen europäischen Ländern werden, wie das Technik- und Verbraucherportal Chip.de berichtet, sogar sogenannte Abschnittsblitzer oder auch Abschnittskontrollen genannt „Section Control“ eingesetzt.

Autofahrer aufgepasst – in diesen beliebten Urlaubsländern sind Spezial-Blitzer im Einsatz (Symbolbild)

Autofahren im Urlaub: In diesen Ländern sind Spezial-Blitzer im Einsatz

Die Deutschen reisen gerne und das am liebsten mit dem Auto. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurde im Jahr 2021 für 69 Prozent der Reisen das Auto als Verkehrsmittel genutzt. Im vergangenen Jahr war es laut einer repräsentativen Umfrage des ADAC sogar 73 Prozent das meistgenutzte Verkehrsmittel für Urlaubsreisen.

Dabei zählen Österreich, Italien und Co. zu den beliebten Reisezielen der Deutschen. Doch wer diesen Sommer plant, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, sollte in diesen Ländern besonders vorsichtig fahren – denn dort sind die Spezial-Blitzer installiert:

  • Niederlande
  • Österreich
  • Schweiz
  • Italien
  • Großbritannien
  • Mallorca – auf den Straßen Ma-6014, Ma-15 und Ma-3011 
  • Polen

Beim Abschnittsblitzer werden nach Angaben des Verbraucherportals die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle, sondern an zwei Messpunkten gemessen. Ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt oder nicht, hängt demnach von der gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeit ab.

Spezial-Blitzer im Ausland: So funktioniert das Verfahren Section Control

Wie das Ratgeber-Portal bussgeldkatalog.org erklärt, wird nicht eine kurze Beschleunigung der Geschwindigkeit geahndet, sondern vielmehr eine langfristige Geschwindigkeitsüberschreitung.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Die Funktionsweise der Abschnittskontrolle ist dabei simpel:

  • An mehreren Stellen einer Strecke sind Blitzer installiert.
  • An einem ersten Messpunkt wird das Kennzeichen des Fahrzeugs samt Zeitstempel registriert.
  • Anschließend wird meist zwischen zwei und fünf Kilometer an einem zweiten Messpunkt eine weitere Messung vorgenommen.
  • Anhand der erfassten Zeit, die das Fahrzeug bis zum Erreichen der Kontrollpunkte benötigte, wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt.
  • Überschreitet der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit, wird ein Bußgeld erstellt.

Anders als bei modernen Radarfallen, wo Autofahrer erfasst werden, ohne geblitzt zu werden, sind Abschnittsblitzer leicht erkennbar. Diese sind fest installiert und in der Regel weisen Schilder auf die Abschnittskontrollen hin.

Autofahren im Ausland: Was Autofahrer beachten müssen

In Deutschland wurde der Einsatz der Section Control zwar in Niedersachsen einige Jahre getestet, aber Anfang dieses Jahres aus „Gründen der IT-Sicherheit“ wieder eingestellt. Datenschützer gaben immer wieder zu Bedenken, dass bei dieser Messmethode alle Kennzeichen gescannt werden – auch wenn sie nicht zu schnell gefahren sind. Wie Chip.de weiter berichtet, war es auch wirtschaftlich nicht möglich, „eine gangbare Lösung“ zu finden, um die Vorgaben der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemachten Richtlinie zu gewährleisten.

Wer im Ausland Auto fahren möchte, sollte sich besser mit den dort geltenden Regeln vertraut machen. Denn dort herrschen mitunter schärfere Verkehrsregeln. Auch beim Strandurlaub in Italien sollten die zum Teil skurrilen Gesetze eingehalten werden. (vw)

Rubriklistenbild: © Marcel Kusch/ dpa

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