Es kann teuer werden

Wenn Parken teuer wird: Die fünf größten Irrtümer

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Einen Parkplatz zu finden, ist häufig nicht einfach. Und selbst wenn man einen entdeckt hat, muss man vorsichtig sein – sonst kann es teuer werden.

Vor allem in Großstädten wird die Parkplatzsuche gerne mal zum Geduldsspiel. Daher ist man eventuell irgendwann so gestresst, dass man nicht mehr genau auf die Schilder schaut. Doch das kann unter Umständen teuer werden. Gleiches gilt auch, wenn man von falschen Annahmen ausgeht. Hier fünf klassische Beispiele rund um das Thema Parken:

1. In welcher Richtung man parkt, ist egal

Falsch. In Deutschland darf ausschließlich auf der rechten Straßenseiten geparkt werden, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO §12) vor. Laut dem Auto Club Europa (ACE) hat dies in erster Linie mit der Verkehrssicherheit zu tun: Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss nicht nur auf eine, sondern auf zwei Spuren achten. Gefährlich wird es vor allem, wenn man das Auto längs einparkt und dabei hin und her rangieren muss. Eine Ausnahme bilden Einbahnstraßen: Hier ist das Parken auch auf der linken Seite erlaubt.

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2. Man darf als Fußgänger Parkplätze für andere freihalten

Gerade in Großstädten sind freie Parkplätze rar – also kommt der ein oder andere schon mal auf die Idee, eine sich auftuende Parklücke für den herannahenden Besuch freizuhalten. Doch auch hier ist die Antwort eindeutig: Dies ist nicht erlaubt. Es kann laut ADAC sogar als Nötigung im Straßenverkehr angesehen werden, wenn man sich in eine Parklücke stellt und anderen die Zufahrt verweigert. Ein Parkplatz ist öffentliches Eigentum und kein Privatbesitz, daher haben alle Fahrer das gleiche Recht auf einen freien Parkplatz. Wer zuerst kommt, darf parken, so steht es in der StVO.

Rund um das Thema Parken gibt es viele Irrtümer – beispielsweise auch, wenn es um kaputte Parkautomaten geht. (Symbolbild)

3. Der Samstag zählt nicht als Werktag

Es ist ein nicht selten anzutreffendes Phänomen unter dem Parkplatzzeichen: Ein Zusatzschild weist darauf hin, dass an Werktagen ein Parkschein benötigt wird. So mancher Autofahrer geht nun davon aus, dass er am Samstag gratis parken darf, weil es sich ja nicht um einen Werktag handelt – schließlich arbeiten viele Menschen nur von Montag bis Freitag. Doch diese Annahme ist falsch. In Deutschland gilt der Samstag als ein Werktag und ohne ein gültiges Parkticket droht ein Knöllchen.

4. Wenn der Parkscheinautomat kaputt ist, darf man ohne weiteres gratis parken

Wenn der Parkscheinautomat defekt ist, ist das ein Ärgernis. Dennoch darf man in diesem Fall sein Auto nicht einfach ohne Ticket abstellen. Zunächst sollte man sich umsehen, ob in der entsprechenden Parkzone noch ein weiterer – funktionstüchtiger – Parkautomat aufzufinden ist. Das weitere Vorgehen ist in §13 StVO geregelt: Funktioniert der Parkscheinautomat nicht, muss eine korrekt eingestellte Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Wichtig: Die auf den Hinweisschildern angegebene Höchstparkdauer muss auch in diesem Fall beachtet werden, sonst droht ein Bußgeld.

Rentners Liebling: Diese zehn Modelle haben den höchsten Senioren-Anteil

Nissan Qashqai
Platz 10 – Nissan Qashqai: Erst in diesem Jahr hat der SUV ein Facelift bekommen. Seine Fahrer gehören jedoch zum älteren Semester. 29,2 Prozent der Besitzer sind laut Verivox 65 oder älter. Das durchschnittliche Alter liegt bei 57,2 Jahren. © Nissan
BMW X3
Platz 9 – BMW X3: Mit einem Seniorenanteil von 29,2 Prozent hat es der SUV knapp unter die besten Zehn geschafft. Im Durchschnitt sind die X3-Fahrer laut Verivox 56,5 Jahre alt. © Uwe Fischer/BMW
Hyundai Kona N
Platz 8 – Hyundai Kona: Auch das koreanische SUV schlägt sich gut in der Gunst der deutschen Rentner. 29,8 Prozent sind älter als 65 Jahre. Durchschnittlich ist der Kona-Fahrer 57,9 Jahre alt. © Hyundai
Mercedes SLK
Platz 7 – Mercedes-Benz SLK: Ohne einen Mercedes kommt dieses Ranking nicht aus. Der Sportwagen SLK ist dabei ein wahrer Rentner-Magnet. 29,9 Prozent der Besitzer sind laut Verivox über 65 Jahre alt. Im Schnitt liegt das Alter bei 59,9 Jahren. © Pond5 Images/Imago
Honda Jazz
Platz 6 – Honda Jazz: Eigentlich legt es der Name ja schon nahe, dass der Kleinwagen ein Hit bei den Rentnern ist. Mit 30,6 Prozent ist fast jeder dritte Jazz-Fahrer ein Senior über 65. Das zeigt sich auch beim Durchschnittsalter von 56,9 Jahren. © Depositphotos/Imago
Mercedes-AMG GLC 43 4MATIC Coupé
Platz 5 – Mercedes-Benz GLC: Mit dem SUV ist ein weiteres Auto mit dem Stern in den Top 10 vertreten. Der Ü65-Anteil liegt bei 34,1 Prozent. Im Schnitt sind die GLC-Fahrer 58,7 Jahre alt. © Mercedes-Benz
Audi Q3
Platz 4 – Audi Q3: Auch die Ingolstädter haben es mit einem Modell in das Ranking der Renter-Schlitten geschafft. Der Q3 hat einen Senioren-Anteil von 34,3 Prozent. Das Durchschnittsalter liegt bei 58 Jahren. © Audi
BMW X1
Platz 3 – BMW X1: Auch der kleinere BMW-SUV zieht die ältere Generation an. 34,5 Prozent der X1-Käufer sind über 65, wie die Daten von Verivox zeigen. Das Durchschnittsalter liegt bei 58,2 Jahren. © Fabian Kirchbauer/BMW
Škoda Yeti
Platz 2 – Škoda Yeti: Von 2009 bis 2017 lief der SUV der VW-Tochter vom Band. In Deutschland wurde der Yeti insgesamt 162.427 Mal neu zugelassen. Nicht zuletzt auch dank seiner Praktikabilität. Ob er auch deswegen bei den Rentnern so gut ankommt? Der Anteil der über 65-Jährigen liegt laut Verivox bei satten 38,8 Prozent. Das spiegelt sich auch im Durchschnittsalter der Yeti-Fahrer wieder: Das liegt nämlich bei 60,8 Jahren. © Škoda
Mercedes-Benz B-Klasse
Platz 1 – Mercedes B-Klasse: Dass es ein Auto aus Stuttgart auf die Spitzenposition schafft, dürfte wohl nur die wenigsten überraschen. Es ist nicht A-Klasse, wie man wohl vermuten würde. Die landet lediglich auf Platz 22. Den Sieg holt sich stattdessen die von 2005 bis 2011 gebaute B-Klasse – mit einem Rentner-Anteil von sagenhaften 46,3 Prozent. Das Durchschnittsalter der Fahrer ist mit 61,5 Jahren ebenfalls am höchsten. © Mercedes-Benz

5. Nach dem Parkrempler reicht ein Zettel unter dem Scheibenwischer

Eine kurze Unaufmerksamkeit – schon ist es passiert: Beim Einparken hat man ein anderes Auto touchiert. Leider ist der Besitzer nicht in der Nähe und man hat es sehr eilig. Also notiert man seinen Namen, Adresse und Telefonnummer auf einem Zettel und klemmt ihn unter den Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs. Das ist nett gemeint, reicht aber nicht. In so einem Fall kann jede Menge Ärger drohen. Wer nur einen Zettel hinterlässt, begeht Unfallflucht – und dabei handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend hart sanktioniert wird. Erst nach einer angemessenen Wartezeit ist es laut ACE erlaubt, die Unfallstelle zu verlassen und die Polizei zu informieren. Die Wartezeit ist jedoch nicht einheitlich festgelegt und kann je nach Situation zwischen mindestens 15 und bis zu 60 Minuten betragen.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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