VonSebastian Oppenheimerschließen
Einen Parkplatz zu finden, ist häufig nicht einfach. Und selbst wenn man einen entdeckt hat, muss man vorsichtig sein – sonst kann es teuer werden.
Vor allem in Großstädten wird die Parkplatzsuche gerne mal zum Geduldsspiel. Daher ist man eventuell irgendwann so gestresst, dass man nicht mehr genau auf die Schilder schaut. Doch das kann unter Umständen teuer werden. Gleiches gilt auch, wenn man von falschen Annahmen ausgeht. Hier fünf klassische Beispiele rund um das Thema Parken:
1. In welcher Richtung man parkt, ist egal
Falsch. In Deutschland darf ausschließlich auf der rechten Straßenseiten geparkt werden, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO §12) vor. Laut dem Auto Club Europa (ACE) hat dies in erster Linie mit der Verkehrssicherheit zu tun: Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss nicht nur auf eine, sondern auf zwei Spuren achten. Gefährlich wird es vor allem, wenn man das Auto längs einparkt und dabei hin und her rangieren muss. Eine Ausnahme bilden Einbahnstraßen: Hier ist das Parken auch auf der linken Seite erlaubt.
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2. Man darf als Fußgänger Parkplätze für andere freihalten
Gerade in Großstädten sind freie Parkplätze rar – also kommt der ein oder andere schon mal auf die Idee, eine sich auftuende Parklücke für den herannahenden Besuch freizuhalten. Doch auch hier ist die Antwort eindeutig: Dies ist nicht erlaubt. Es kann laut ADAC sogar als Nötigung im Straßenverkehr angesehen werden, wenn man sich in eine Parklücke stellt und anderen die Zufahrt verweigert. Ein Parkplatz ist öffentliches Eigentum und kein Privatbesitz, daher haben alle Fahrer das gleiche Recht auf einen freien Parkplatz. Wer zuerst kommt, darf parken, so steht es in der StVO.
3. Der Samstag zählt nicht als Werktag
Es ist ein nicht selten anzutreffendes Phänomen unter dem Parkplatzzeichen: Ein Zusatzschild weist darauf hin, dass an Werktagen ein Parkschein benötigt wird. So mancher Autofahrer geht nun davon aus, dass er am Samstag gratis parken darf, weil es sich ja nicht um einen Werktag handelt – schließlich arbeiten viele Menschen nur von Montag bis Freitag. Doch diese Annahme ist falsch. In Deutschland gilt der Samstag als ein Werktag und ohne ein gültiges Parkticket droht ein Knöllchen.
4. Wenn der Parkscheinautomat kaputt ist, darf man ohne weiteres gratis parken
Wenn der Parkscheinautomat defekt ist, ist das ein Ärgernis. Dennoch darf man in diesem Fall sein Auto nicht einfach ohne Ticket abstellen. Zunächst sollte man sich umsehen, ob in der entsprechenden Parkzone noch ein weiterer – funktionstüchtiger – Parkautomat aufzufinden ist. Das weitere Vorgehen ist in §13 StVO geregelt: Funktioniert der Parkscheinautomat nicht, muss eine korrekt eingestellte Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Wichtig: Die auf den Hinweisschildern angegebene Höchstparkdauer muss auch in diesem Fall beachtet werden, sonst droht ein Bußgeld.
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5. Nach dem Parkrempler reicht ein Zettel unter dem Scheibenwischer
Eine kurze Unaufmerksamkeit – schon ist es passiert: Beim Einparken hat man ein anderes Auto touchiert. Leider ist der Besitzer nicht in der Nähe und man hat es sehr eilig. Also notiert man seinen Namen, Adresse und Telefonnummer auf einem Zettel und klemmt ihn unter den Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs. Das ist nett gemeint, reicht aber nicht. In so einem Fall kann jede Menge Ärger drohen. Wer nur einen Zettel hinterlässt, begeht Unfallflucht – und dabei handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend hart sanktioniert wird. Erst nach einer angemessenen Wartezeit ist es laut ACE erlaubt, die Unfallstelle zu verlassen und die Polizei zu informieren. Die Wartezeit ist jedoch nicht einheitlich festgelegt und kann je nach Situation zwischen mindestens 15 und bis zu 60 Minuten betragen.
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