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Die Rente wird ab 2023 spürbar erhöht. Nicht für alle eine erfreuliche Nachricht – denn viele wissen nicht, dass Steuern fällig werden können.
Berlin – Viele Rentner freuen sich über die Rentenerhöhung für das Jahr 2023. Zum 1. Juli 2022 wird die Rente in Westdeutschland um 5,35 Prozent steigen. In Ostdeutschland sogar um 6,12 Prozent. Nachdem die Rentner im Entlastungspaket zunächst vernachlässigt wurden, kommen ihnen die Energiepreispauschale und die Rentenerhöhung gelegen.
Doch nicht alle werden entlastet: Für zehntausende Deutsche bedeutet die Erhöhung der Rente, dass sie Steuern zahlen müssen.
Rentenerhöhung 2023: Zehntausende Deutsche müssen Steuern zahlen
Nicht für alle ist die Rentenerhöhung, die von Linken und der DGB als zu niedrig angesehen wird, eine gute Nachricht. Laut focus.de werden zehntausend Deutsche durch die Erhöhung steuerpflichtig. Denn: Sobald die Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro (Stand 2022) jährlich liegen, sind Steuern zu zahlen. Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag werden dabei zusammengerechnet.
Durch die Erhöhung der Rente könnten im Laufe der Rentenbezugszeit Steuern fällig werden, da sich der Freibetrag nicht erhöht, berichtet vr.de. Ein Beispiel: Wenn sich die Jahresbruttorente von 12.980 Euro durch eine Rentenanpassung von jährlich drei Prozent im Schnitt auf 17.000 Euro im Jahr 2030 erhöht, könnten Steuern anfallen.
Rentenerhöhung ab 2023: Was gilt für Rentner?
Jedes Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Der Hintergrund: Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Demnach liegt der zu versteuernde Anteil der Rente im Jahr 2020 bei 80 Prozent und erhöht sich danach nur noch um einen Prozentpunkt. Personen, die im Jahr 2040 oder später ihre Rente beziehen, müssen die Rente grundsätzlich voll versteuern.
Hier greift das Finanzamt ein: Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, wird ein Rentenfreibetrag errechnet. Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert wird. Er bleibt in den Folgejahren unverändert, auch wenn die Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.
Um Doppelbesteuerung zu verhindern: Rentner können einige ihrer Kosten ab 2023 absetzen
Genau wie Arbeitnehmer können auch steuerpflichtige Rentner einige ihrer Kosten von der Steuer absetzen. Ab 2023 lassen sich Rentenbeiträge komplett von der Steuer absetzen – wie zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen für Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen sowie für Haftpflichtversicherungen und Unfallversicherungen als Sonderausgaben.
Ziel der Einführung ist es, eine Doppelbesteuerung der Rente zu verhindern. Laut des Finanzministeriums können die Steuerzahler so um 3,2 Millionen Euro entlastet werden. Hintergrund war die Anpassung einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom Mai 2021. Ohne die Anpassung würden auf Rentner und Rentnerinnen eine doppelte Besteuerung zukommen. Das hieße, dass zum einen Steuern für das Einkommen gezahlt werden, aus dem die Rente bezogen wird und zum anderen für die Rentenauszahlung selbst, berichtet die Berliner Morgenpost. Jüngst wurde das Renteneintrittsalter diskutiert – den Vorstoß, mit 70 Jahre in Rente zu gehen, fanden viele ungerecht.
